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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5409-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Im Mobilitätssenat vom 11. Mai 2021 wurde die Öffnung der Erlichstraße für den Radverkehr entgegen der Richtung der Einbahnstraße beschlossen (VO/2020/3722-5). Nach neun Monaten soll die Verwaltung über den Umsetzungszeitraum erneut im Mobilitätssenat berichten. Die Maßnahme „Öffnung der Erlichstraße für Radverkehr in beide Richtungen“ wurde mit der VRAO 076/21 am 26.07.2021 verkehrsrechtlich angeordnet und Anfang September umgesetzt.

Folgende Stellungnahmen wurden eingeholt:

 

 

Die Verwaltung hat sich die Öffnung der Einbahnstraße seit Mitte September 2021 stichprobenhaft angesehen. Die aufgeführten Punkte des Sprechers für Anwohnende sowie die gefährlichen Situationen, wie im Schreiben des Bamberger Bürger Blocks vom 07.03.2022 dargestellt (Antrag 2022-44 siehe Anlage), konnten bei diesen Stichproben nicht beobachtet werden. Zu den aufgeführten negativen Auswirkungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Eine massiv erhöhte Geschwindigkeit konnte nicht festgestellt werden. Zur Verdeutlichung der zulässigen Geschwindigkeit wird in Tempo-30-Zonen ein „30“ auf die Fahrbahn markiert. Dies kann im betreffenden Abschnitt ergänzt werden.  
  2. Das exakte Radverkehrsaufkommen in und entgegen der Einbahnrichtung wurde bislang nicht erhoben. In den vorliegenden Stellungnahmen wird ein Bedarf für das Radfahren in Gegenrichtung festgestellt. Abhängig vom Ziel werden von Radfahrer:innen unterschiedliche Routen gewählt.
  3. Zum Gehsteigradeln: Radfahrende Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg befahren. Dies gilt auch für Erwachsene, die ihre Kinder auf dem Fahrrad begleiten. Alle anderen Radfahrer:innen dürfen Gehwege, die nicht mit „Rad frei“ beschildert sind, nicht befahren.
  4. Ausparken: Neben dem § 1 der StVO, der ständigen Erfordernis von Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme, gilt § 10 der StVO. Hier gilt, wer vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
  5. Aufgrund der Rechts-vor-Links-Regelung innerhalb der Tempo-30-Zone ist die Vorfahrt für den Radverkehr auch entgegen der Einbahnrichtung klar geregelt.
  6. Die Markierung von Fahrradschleusen unterstützt die verkehrsrechtliche Beschilderung. Die Fahrradschleusen befinden sich jeweils in den Einmündungsbereichen eines Knotens und machen die zugelassene Führung sowohl für den Radverkehr als auch für den mIV erkennbar. Besonders bei Abbiegesituationen ist die Fahrradschleuse zur Verdeutlichung der Radverkehrsführung wichtig, damit dieser Bereich nicht vom mIV überfahren wird.

 

Für Verkehrsregelungen und die Verkehrssicherheit von Maßnahmen sind Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und der Straßenbaulastträger zuständig und verantwortlich. Die Öffnung der Erlichstraße für Radfahrende in Gegenrichtung funktioniert seit rund acht Monaten ohne Unfälle oder grobe Auffälligkeiten.

 

Das Ergebnis der Evaluierung ergibt nach Abwägung der Stellungnahmen, dass aus Sicht der Verwaltung keine Änderungen an der durchgeführten Maßnahme notwendig sind.

 

Darüber hinaus enthält die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die am 8.11.2021 in Kraft getreten ist, wesentliche Änderungen zur Stärkung des Radverkehrs. So wurde beim Zeichen 220 Einbahnstraße die Öffnung für Radfahrende in Gegenrichtung von einer „Kann“ zu einer „Soll“ - Bestimmung umgewandelt.

Damit ist eine Öffnung von Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h der Regelfall.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 07.03.2022 ist somit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

  X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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