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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5410-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2030) ist ein Rahmenplan sowie ein Orientierungsrahmen für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung der Stadt Bamberg. Mit ihm werden Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität für die nächsten 10-15 Jahre definiert. Er löst den bisherigen VEP aus dem Jahr 2002 ab.

 

Mit dem VEP bereitet sich die Stadt Bamberg auf die einsetzenden Veränderungen und die sich wandelnden Rahmenbedingungen vor (u. a. Umgang mit den Konversionsflächen, demografischer Wandel und Bevölkerungszunahme, Folgen des Klimawandels, alternative Antriebsformen), um die Mobilität in Bamberg zukunftsgerichtet, nachhaltig und stadtverträglich zu gestalten, eine Kongruenz mit weiteren Zielen der Stadtentwicklung zu erreichen und die Lebensqualität in Bamberg langfristig weiter zu erhöhen. Dementsprechend werden Handlungsprioritäten in Richtung einer Mobilitätswende gesetzt.

 

Im Rahmen des VEP wurden alle Verkehrszwecke (Arbeit, Ausbildung, Einkauf, Freizeit etc.) und Verkehrsmittel (Fuß, Rad, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr) betrachtet. Zudem wurden auch Querschnittsthemen wie Inter- und Multimodalität, Mobilitätsmanagement und -kultur, effiziente Mobilität (verkehrsreduzierende Stadtentwicklung, alternative Antriebe) und Verkehrssicherheit behandelt.

 

 

Genese des VEP 2030:

Mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans wurde die Planersocietät als Gutachterbüro Ende 2015 beauftragt. Zunächst wurde eine umfassende Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt; der zugehörige Analysebericht wurde Mitte 2017 veröffentlicht.

 

In der zweiten Phase wurden Leitbild und Ziele formuliert.

 

Die Ziele des Mobilitätskonzepts sind insofern ein „roter Faden“, der den Rahmen für den gesamten Prozess und die Umsetzung festlegt. Sie wurden im Rahmen des Beteiligungsprozesses intensiv diskutiert und vom Stadtrat einstimmig am 29.11.2017 beschlossen.

 

Neben dem Leitziel sind sieben Oberziele formuliert worden, denen jeweils mehrere Unterziele bzw. Handlungsansätze zugeordnet wurden (vgl. Abbildung). Alle Oberziele stehen gleichwertig nebeneinander und sind nicht gewichtet.

Hinsichtlich der Evaluierung der Zielerreichung wurden konkrete und messbare Festlegungen getroffen. So sollen drei von vier Wegen der Bamberger Bevölkerung bis zum Jahr 2030 mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zurückgelegt werden.

Auch der Radverkehrsanteil soll auf 35% bis zum Jahr 2025 steigen.

 

Der VEP liefert damit eine handlungsorientierte Mobilitätsstrategie für die Stadt Bamberg, die zum einen verkehrsmittelübergreifend Handlungserfordernisse, Projekte und Maßnahmen definiert und als Orientierungsrahmen dient. Zum anderen soll der Verkehrsentwicklungsplan kein „Schubladenwerk“ werden, sondern ein umsetzungsorientiertes Handlungskonzept für die Verkehrsplanung in den nächsten Jahren darstellen. Hierzu wurde durch ein beauftragtes Planungsbüro ein Maßnahmen- und Umsetzungskatalog erarbeitet, der unter Abwägung der Dringlichkeit und der Finanzierbarkeit eine realistische Umsetzung ermöglicht und in den nächsten Jahren sukzessive angegangen werden kann. Dazu muss der Stadtrat die finanziellen Mittel bereitstellen und in den entsprechenden Gremien seine Zustimmung zu den umzusetzenden Maßnahmen erteilen.

 

Danach folgte die Etappe der Maßnahmenentwicklung und -bewertung; hierbei galt es, auf Basis der ermittelten Stärken und Schwächen sowie der gesetzten Ziele allumfassende Handlungsansätze zusammenzutragen, die sämtliche Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigen. Nach Prüfung von Zusammenhängen und Wechselwirkungen wurden diese Handlungsansätze in ein Umsetzungskonzept subsumiert.

 

 

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Begleitet wurde die Erarbeitung des VEP durch einen umfangreichen Kommunikationsprozess.

Dazu gehörte zunächst eine projektbegleitende Lenkungsgruppe, die sich v. a. aus Vertreterinnen und

Vertretern der politischen Parteien und der Verwaltung zusammensetzte.

Diese Projektgruppe hat im Laufe des Prozesses insgesamt elf Mal getagt und Zwischenergebnisse diskutiert.

 

Weitere wichtige Elemente des Planungsdialogs waren u. a. öffentliche Veranstaltungen

mit Bürgerinnen und Bürgern, Workshops und Gespräche mit lokalen und regionalen Akteuren (Verkehrs-, Kultur- und Sozialverbände, Bürgervereine, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie Landkreis und Umlandgemeinden) sowie die 2021 zuletzt durchgeführte Online-Beteiligung (mit analoger Beteiligungsmöglichkeit).

 

Durch die Mitwirkung weiter Teile der Stadtgesellschaft konnten Ausrichtung und Inhalte des VEP wesentlich geschärft sowie Hinweise und Ideen in Hinblick auf die Umsetzung gesammelt werden. Folgende Veranstaltungen fanden während des Beteiligungsprozesses statt:

 

 

  • 11 Lenkungsgruppensitzungen (2016 – 2022)
  • 1. Bürgerbeteiligung Blaue Schule (2017)
  • Informationsstand Maxplatz (2017)
  • Semestereröffnung VHS (2017)
  • Informationsstand Maxplatz (2018)
  • 2. Bürgerbeteiligung Blaue Schule (2018)
  • Beteiligung Wirtschaft und Gewerkschaften (2018)
  • Beteiligung Verkehrsverbände (2019)
  • Beteiligung Bürgervereine (2019)
  • Informationsstand Maxplatz (2019)
  • Beteiligung Landkreis und Umlandgemeinden (2019)
  • Beteiligung Kultur- und Sozialverbände (2019)
  • Behördenrunde (2019)
  • Online-Beteiligung / Consul (2021) + analoge Bürgerbeteiligung
  • Öffentliche Abschlussveranstaltung (2022)

 

Durch den umfangreichen Beteiligungsprozess wurden sämtliche Belange der Stadtgesellschaft aufgezeigt, geprüft und in die Maßnahmentabelle mit aufgenommen. Gerade bei den letzten Veranstaltungen, der analogen Bürgerbeteiligung wurden die Angebote jedoch nur noch in geringem Umfang wahrgenommen.

 

Handlungsfelder und Schlüsselmaßnahmen:

Basierend auf den Analyseergebnissen, den gesetzten Zielen und unter Beteiligung der breiten Bamberger Öffentlichkeit, Verwaltung sowie Politik wurden verkehrsmittelbezogene und -übergreifende Handlungsfelder erarbeitet, deren Maßnahmen zu einem integrierten Gesamtkonzept mit Benennung von zeitlichen Realisierungsvorschlägen und einer Kosten- sowie Wirkungsbewertung zusammengeführt wurden. Maßnahmen mit dem aus gutachterlicher Sicht größten Zielbezug und Wirkungsfaktor, aber auch einer gewissen Strahlkraft wurden zu sogenannten Schlüsselmaßnahmen.

 

Die Schlüsselmaßnahmen sollen bestmöglich priorisiert werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

 

 

Inhalt des Abschlussberichtes:

Der Abschlussbericht (Anlage_1) zeigt den Entstehungsprozess des VEP 2030 auf. Die Ziele werden nochmals dargestellt und auch Handlungsfelder sowie Schlüsselmaßnahmen, die einen Großteil des Berichtes einnehmen. Abschließend wird ein Vorschlag über die Umsetzung der Maßnahmen und über die Evaluation dargestellt. Die Anlagen 2 – 6 sind als grafische Darstellungen und Anhänge der Anlage 1 zu verstehen.

 

Neben dem Abschlussbericht gibt es eine detaillierte Maßnahmentabelle (Anlage_7), die neben den Schlüsselmaßnahmen auch detaillierte Maßnahmen und Umsetzungsempfehlungen beinhaltet. Die Tabelle entstand im Laufe des umfangreichen Beteiligungsprozesses insbesondere durch Eingaben von Bürgerinnen un Bürgern. 

 

Sollte im Stadtrat lediglich der Abschlussbericht (Anlage_1, Beschlussziffer 1) und nicht die Maßnahmentabelle (Anlage_7, Beschlussziffer 2) beschlossen werden, werden in der Endversion des Abschlussberichts die Verweise auf die Maßnahmentabelle im Fließtext entfernt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vom Mobilitätsreferat vorgelegte Abschlussbericht (Anlage_1) wird vom Stadtrat begrüßt und als Leitlinie zur Umsetzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Beteiligungsprozess entwickelten Maßnahmen (Anlage_7) zur Umsetzungsreife auszuarbeiten und dem jeweils zuständigen Fachsenat zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, während des Umsetzungszeitraums bis 2030 ein Monitoring zu etablieren und dem Mobilitätssenat jährlich über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

  1. Die Anträge der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 30.10.2021 und 31.10.2021, der BBB-Stadtratsfraktion vom 25.10.2021, der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 28.10.2021 und der Grünes Bamberg-Stadtratsfraktion vom 31.10.2021 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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