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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/5442-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

A) Antrag der CSU/BA-Fraktion vom 26.04.2022 (siehe Anlage).

 

1. Überprüfung eines Pup-Up-Clubs im Atrium/Parkhaus:

Dieser Vorschlag war unter anderem Gegenstand einer Telefonkonferenz des Oberbürgermeisters Andreas Starke und des Wirtschaftsreferenten Dr. Stefan Goller mit dem Insolvenzverwalter Dr. Andreas Kleinschmidt (Frankfurt) am 04.05.2022. Angesichts einer möglichen Einigung mit potentiellen Käufern will der Insolvenzverwalter davon Abstand nehmen, eine andere Nutzung ins Spiel zu bringen, um für das Verfahren keine zusätzlichen Hindernisse aufzubauen. Eine Nutzung für einen Pop-Up-Club im Atrium/Parkhaus kommt deswegen nicht in Betracht.

 

2. Nutzung Pop-Up-Club in der Posthalle Lagarde:

Mit Sozialreferent Bürgermeister Jonas Glüsenkamp wurde besprochen, dass die Posthalle weiterhin für die Verteilung von Waren, Kleidungsgegenständen etc. im Rahmen der "Ukraine-Hilfe" genutzt werden soll. Dies hat angesichts der allgemeinen Entwicklung voranginge Bedeutung und angesichts der Dauer der Herausforderung ist kurzfristig ein Pop-Up-Club in der Posthalle nicht zu realisieren.

 

3. Metalluk:

Das Kontaktfestival am vergangenen Wochenende hat eindrücklich bewiesen, was auf dem Metallukgelände möglich ist. Gemeinsam haben die Referate 2 (Immobilienmanagement), 4 (Kulturamt) und Ref. 6 (Bauordnungsamt) ein tragfähiges Konzept erarbeitet, wie auch über das Kontaktfestival hinaus Clubnutzung dort möglich sein wird. Für eine regelmäßige Nutzung bis Ende des Jahres müssen alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu Brandschutz, Lärmschutz und Versammlungsstättenverordnung erfüllt werden. Unerlässlich ist dabei auch ein Bauantrag. Dabei kann und wird man sich auf die Erfahrungen des Kontaktfestivals stützen.

 

Bereits 2020 wurde vom Kulturamt ein "Leitfaden für Zwischennutzungen" veröffentlicht, der Kulturschaffenden Hilfe und Anleitung bietet und die Antragsstellung deutlich vereinfacht. Die Stadt Bamberg hat in den vergangenen Jahren immer wieder Räume und Flächen im öffentlichen Raum außer der Reihe und teils kostengünstig zur Verfügung gestellt. Stets im Gespräch ist die Stadt Bamberg zum Beispiel mit den Verantwortlichen des Kontaktfestivals und machbar e.V., dem Theater im Gärtnerviertel, Chapeau Claque, dem Wildwuchs Theater oder dem Verein Bamberger Festivals e.V., die regelmäßig aktiv nach speziellen Gebäuden oder Orten nachfragen. Kulturamt, Amt für Wirtschaft und Konversionsmanagement fungieren dann als Dienstleister, stellen Kontakte her und unterstützen gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Auf diese Art und Weise konnten bereits etliche Zwischennutzungen realisiert werden.

 

Stellungnahme des Baureferats zu Zwischennutzungen:

 

Wenn ein Ort, Raum oder Gebäude gefunden wurde, ist immer notwendig, dass möglichst frühzeitig geeignete Planunterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht werden:

 

  • Zunächst muss ein formloser Antrag mit Betriebskonzept gestellt werden.
  • Es schließt sich eine Prüfung der Örtlichkeit an.
  • Eine Genehmigung erfolgt nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) durch das Ordnungsamt, wenn es sich um einmalige Events von kürzerer Dauer handelt - das Bauordnungsamt liefert die baurechtliche Prüfung zu.
  • In den anderen Fällen ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt selbst nötig, in der auch die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) eine Rolle spielen kann.

 

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherheitslage für die Benutzer genauso wie auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Geprüft wird deshalb regelmäßig vor allem:

 

  • Brandschutz/Rettungswege, Wasserversorgung
  • Toilettensituation
  • Ausgehende Emissionen (vor allem Lärm)
  • Stellplatzsituation für Pkw und Fahrräder

 

Wenn für bestimmte Örtlichkeiten die Zustimmung für die grundsätzliche Nutzbarkeit von der Bauordnung erteilt wird, werden vom Ordnungsamt nur noch veranstaltungsspezifische Vorgaben geprüft, z.B. ob Art und Zeitraum der Veranstaltung mit dem Immissionsschutz kollidieren. Natürlich kann es auch schon bei der bauordnungsrechtlichen Einschätzung zum Ausscheiden von bestimmten Veranstaltungsformen kommen, beispielsweise für Konzerte.

 

 

B) Antrag der CSU/BA-Fraktion vom 28.03.2022 (siehe Anlage).

 

Stellungnahme des Leiters des Ordnungsamtes Bamberg Frank Reppert zum Projekt Model Space:

 

Das Projekt "Model Space" in Berlin zielt auf die Vereinfachung der rechtlichen und verwaltungspraktischen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Veranstaltungsflächen ab. Demnach handelt aus Sicht der Verwaltung die Stadt Berlin im Rahmen dieses Projektes in ihrer Rolle als Bundesland.

 

Der eigentliche Vergleichspartner wäre demnach der Freistaat Bayern und nicht eine einzelne Kommune wie Bamberg, da nur der Freistaat Bayern eben solche rechtlichen Rahmenbedingungen verändern kann. Insofern läuft ein solches Anliegen auf kommunaler Ebene ins Leere. Bestenfalls könnte die Stadt Bamberg über den Städtetag ähnliche Initiativen in Bayern anregen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen selbst können durch die Stadt Bamberg nicht vereinfacht werden. Das wäre Sache des Gesetzgebers.

 

Laut Beschreibung umfasst Model Space die Kartierung, Testnutzung, wissenschaftliche Evaluierung und langfristige Entwicklung von öffentlichen Freiflächen als nicht-kommerzielle und anmeldefrei bzw. -vereinfacht nutzbare Musikflächen. Ohne rechtlichen Anpassungen würden sich keine weitergehenden Möglichkeiten im Stadtgebiet ergeben.

 

Über das Projekt "Model Space"

 

Das Projekt "Model Space" wurde von März bis Dezember 2018 von der Clubcommission Berlin in Kooperation mit jungen Veranstaltungskollektiven der Free Open Air Szene, der TU Berlin sowie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und ausgewählten Bezirksämtern durchgeführt. Das Vorhaben wurde finanziert von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa über die Musicboard Berlin GmbH. "Model Space" zielt auf die Vereinfachung der rechtlichen und verwaltungspraktischen Rahmenbedingungen für informelle Kulturnutzungen in öffentlichen Freiräumen unter besonderer Berücksichtigung kleinteiliger, jugendkultureller und musikbezogener Nutzungen. Grundlage des Projekts ist das im Koalitionsvertrag des Berliner Senats festgelegte Ziel der "Entwicklung von Orten im öffentlichen Raum (…), die unbürokratisch für nicht kommerzielle Musik- und Partyveranstaltungen unter freiem Himmel genutzt werden können" (Koalitionsvereinbarung 2016-21, S. 123). Die Clubcommission Berlin engagiert sich seit 2013 für den Dialog zwischen der jungen Free Open Air Veranstaltungsszene und politischen EntscheiderInnen in Berlin und wurde dafür von der Europäischen Union als Exzellenzbeispiel politischer Jugendbeteiligung ausgezeichnet.

 

https://modelspaceproject.de/ueber-das-projekt/

 

Grundsätzlich ist das Problem der Zusammenkünfte in lauen Nächten ein schwieriges Problem in vielen Städten. Thema ist dies auch auf der Fach-Hauskonferenz, der "StadtNachAcht", die vom Bundesverband der Clubs, Festivals und Musikspielstätten ausgerichtet wird. Sie findet alle zwei Jahre in Berlin und dieses Jahr am 1. und 2.9. in Dortmund statt.

 

 

C) Antrag von FW, BUB, FDP vom 23.04.2022

 

Ausweichflächensuche im Stadtgebiet:

 

  1. Auch wenn die Stellungnahme der Polizei vom 09.05.2022 konstatiert (siehe Anlage), dass auf Grundlage der vorliegenden Bewertungslage keine alternative Aufenthaltsfläche grundsätzlich auszuschließen ist, gibt die Polizei jedoch zu bedenken, dass sich an allen Orten Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt ergeben könnten, die dann ein umfassendes Handeln erfordern.

 

  1. Auch der Bürgerverein Mitte e.V. sieht das Problem der (nicht nur) nächtlichen Lärmbelästigung einerseits und des Wunsches nach Feiern und Ausgelassenheit andererseits seit vielen Jahren und ist aufgrund der vielfachen Nutzung des Inselgebiets in besonderem Maß damit konfrontiert. Trauriger Höhepunkt war die Eskalation um die Untere Brücke. Auch sie haben (siehe Anlage) eine ausführliche Stellungnahme zur Flächensuche abgegeben.

 

  1. Wie bereits im Sitzungsvortrag vom Bau- und Werksenat am 04.05.2022 geschildert, sind auch nach Einschätzung der Verwaltung im gesamten Stadtgebiet keine geeigneten Flächen vorhanden, welche ein konfliktfreies Nebeneinander von Anwohnerschaft und Feiernden ermöglichen. Insofern muss die Diskussion mit der Bürgerschaft am Weegmannufer auf andere potentielle Flächen, wie sie in der Vorlage des Bau- und Werksenates am 06.04.2022 durch die Verwaltung vorgestellt wurden, übertragen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann daher, weder im Bereich des Weegmannufers, noch an einer anderen Stelle im Stadtgebiet, eine sinnvolle, konfliktfreie Ersatzfläche im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden.

 

Zugesagt wurde noch, die Fläche unterhalb des Parkplatzes am alten Hallenbad am Margaretendamm intensiver zu untersuchen. Die Verwaltung hat dazu auch die Erkenntnisse aus der Vergangenheit ausgewertet: Es ist dort mit Lärmentwicklungen zu rechnen, die aufgrund der Schallwirkung zu Beeinträchtigungen auf der gegenüberliegenden Seite Am Weidendamm führen können. Schon beim einjährigen City Beach beschwerten sich die Anwohner am Weidendamm, so dass die Verwaltung tätig werden musste.

 

Auch die genannten Flächen im Hain (Musikmuschel und Jahnwiese) unterliegen schon heute einem hohen Nutzungsdruck. Zudem gilt es dort die hohen Vorgaben des Naturschutzes zu beachten.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sofort ablehnende Reaktionen aus der Nachbarschaft von vorgeschlagenen Flächen entstehen, wenn konkrete Angebote diskutiert oder auch nur benannt werden. Die unmittelbaren Anlieger haben die Erfahrungen mit der Unteren Brücke (Lärm, Musikboxen, Verschmutzungen, Polizeieinsätze, Zwangsräumungen, etc.) parat, sobald der Dialog begonnen wird. Diese Realität ist zu respektieren. Deswegen hat der Oberbürgermeister in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vom 29.04.2022 deutlich gemacht, dass gegen den Willen der Bürgerschaft keine Maßnahmen umgesetzt werden.

 

  1. Zudem muss festgehalten werden, dass die Vertreter der JIBA (junge Initiative Bamberg) die Oberbürgermeister Andreas Starke zuletzt am 02.05. und am 12.05. zum Gespräch ins Rathaus eingeladen hat, alle vorgeschlagenen Ersatzflächen zur Unteren Brücke eher kritisch und als zu fern der Innenstadt betrachten.

 

Die JIBA brachte neu die Fläche am Leinritt unterhalb der Parkfläche des Wasserwirtschaftsamtes ins Spiel. Auf der Fläche ist allerdings bis zur Sandkerwa die Baustelleneinrichtung zur Baumaßnahme im Wasserwirtschaftsamt untergebracht. Die Fläche gehört dem Freistaat, zuständig ist das Wasserwirtschaftsamt Kronach. Die jetzige Gestaltung und Sicherung der Fläche hat der Bürgerverein IV. Distrikt (Sand) vor einigen Jahren in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt auf eigene Kosten geleistet. Dies dient nicht zuletzt auch der Vereinfachung der Aufstellung des Festzeltes zur Sandkerwa.

 

Vereinbarungsgemäß hat auch der Oberbürgermeister mit dem stellvertretenden Leiter des Wasserwirtschaftsamtes, Herrn Rost, verhandelt, um eine Lösung für die Zeit nach der Sandkerwa zu erzielen. Der Gesprächskontakt dauert noch an, weil auch nachbarliche Belange zu beachten sind.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Die Anträge von CSU-BA vom 28.03.2022 und vom 26.04.2022 sowie von FW, FDP, BUB vom 23.04.2022 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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