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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/5629-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) von Oktober 2021 geregelt und umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht (= acht Stunden an allen fünf Werktagen). Er gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse und wird gestaffelt nach der Klassenstufe eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schüler:innen der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen.

 

Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht für die Erziehungsberechtigten, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann nach aktueller Rechtslage sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.

 

Das GaFöG vom 2. Oktober 2021 verortet den Rechtsanspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Somit liegt die Gesamtverantwortung bei der Kommune, da die Jugendhilfe im Wesentlichen eine kommunale Aufgabe darstellt. In der Stadt Bamberg wurde die Konzepterstellung und –fort-schreibung im Bildungsbüro angesiedelt. Um die notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen insbesondere mit dem Jugendamt sicherzustellen, wurde im Mai 2022 eine Koordinierungsgruppe Ganztag eingerichtet, die bislang zweimal getagt hat.

 

Die Verwaltung hat bereits in den vergangenen Jahren die Bedarfe analysiert und daraus abgeleitete Prognosen im Frühjahr 2021 vorgestellt (vgl. VO/2021/4108-R7). Der aktuelle Sachstand sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung waren zuletzt Gegenstand der gemeinsamen Sitzung von Kultursenat und Jugendhilfeausschuss am 10. März 2022 (vgl. VO/2021/4917-R7 und VO/2022/5172-7BB).

 

Die grundsätzliche Entscheidung, welche Formen ganztägiger Bildung und Betreuung von Seiten der Kommune gefördert und unterstützt werden sollen, folgt sowohl pädagogischen und schulorganisatorischen als auch finanziellen Erwägungen. Hierzu sind Dialogprozesse mit allen Schulen in Gang gesetzt. Dabei werden Zeitpläne mit den Schulleitungen und den staatlichen Schulaufsichtsbehörden abgestimmt. Teil dieser Gespräche sind immer auch Fragen bezüglich weiterer, für den Ganztag erforderlicher Raumkapazitäten.

 

An dieser Stelle ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass etliche zentrale Herausforderungen der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter nicht in der Hand kommunaler Entscheidungen oder Handlungen liegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bamberg gegenüber den Schulleitungen staatlicher Schulen nicht weisungsbefugt ist. Auch die Sicherstellung der personellen Versorgung der Angebote kann nicht von Seiten der Kommune geleistet werden (Auf die Problematik der fehlenden Fachkräfte hat Anfang Juli die Bertelsmann-Stiftung hingewiesen. Vgl. „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“). Daher muss es in erster Linie darum gehen, einen Rahmen zu schaffen, in dem die entscheidenden Akteure verlässlich mit der Stadt Bamberg zusammenarbeiten können.

 

Dieser wurde im aktuellen Fall an der Domschule, Schulhaus Wildensorg, durch die Einrichtung des Grundschulverbunds Bamberg-Berggebiet im Jahr 2018 gesetzt. Im von beiden Schulen unterzeichneten gemeinsamen pädagogischen Konzept ist explizit die „Möglichkeit der Schaffung sich ergänzender Mittagsbetreuungs-, offener Ganztags- und Hortangebote“ verankert. Aktuell gibt es im Grundschulverbund drei Mittagsbetreuungsgruppen an der Domschule und zwei im Schulhaus Wildensorg sowie drei an der Kaulbergschule. Hinzu kommen der Wiesenhort auf dem Schulgelände in Bug sowie weitere Horte im Verbundgebiet. Insgesamt ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze für ganztätige Bildung und Betreuung im Berggebiet als gut, aber ausbaufähig einzustufen.

 

Die derzeitige Situation am Standort Wildensorg hat zwei wesentliche Ursachen. Zum einen besuchen im Schuljahr 2021/2022 nur 14 Kinder die 4. Klasse, wovon nur vier Kinder einen Platz in der Mittagsbetreuung beanspruchen. Es werden somit bei gleichbleibender Gesamtzahl an Plätzen nur vier Plätze für nachrückende Erstklässler:innen frei. Zum anderen ist geplant, die 1. Klasse im Schuljahr 2022/2023 mit 21 Kindern zu bilden. Dies führt zu einer steigenden Nachfrage am Standort.

 

Die Verwaltung bemüht sich derzeit im Austausch mit der Schulleitung, dem Träger der Mittagsbetreuung und dem Träger der an das Schulgebäude angebauten Kindertagesstätte, dem BRK, Lösungen zu finden, die Zahl der Plätze so weit zu erhöhen, dass alle Bedarfe gedeckt werden können. Konkret sind dafür eine Mitnutzung des neuen Speiseraums in der Kindertagestätte durch die Grundschulkinder sowie eine verstärkte Nutzung der Klassenzimmer für Hausaufgaben vorgesehen. Somit lässt sich voraussichtlich die Zahl der Plätze in der Mittagsbetreuung von 27 auf 32 erhöhen. Ob hierfür aber ausreichend Personal zur Verfügung stehen wird, ist noch ungeklärt.

 

Neben den aktuell zu lösenden Problemen im operativen Bereich müssen strategische Entscheidungen für die ganztägige Bildung und Betreuung getroffen werden. Die Koordinierungsgruppe Ganztag schlägt – vorbehaltlich noch nicht vorliegender landesrechtlicher Bestimmungen – vor, mit folgenden Annahmen in die weitere Konzeptentwicklung zu gehen:

  1. Um dem Rechtsanspruch erfüllen zu können, geht die Verwaltung davon aus, dass für 70 bis 80 % der Grundschulkinder ein Platz zur Verfügung stehen muss.
  2. Die Mittagsbetreuung (im bundesweiten Diskurs: Übermittagsangebot) erfüllt in der aktuell praktizierten Form den Rechtsanspruch nicht. Eine qualitative Weiterentwicklung unter Einbeziehung von Ferienbetreuungen ist möglich.
  3. Aus pädagogischen Erwägungen ist ein schulisch verantwortetes Ganztagskonzept vorzuziehen. Unterstützt werden sollen Schulen vor allem dabei, ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot zu etablieren.
  4. Horte spielen für die ganztägige Bildung und Betreuung weiterhin eine wichtige Rolle. Um die aktuelle Betreuungsquote von 16 % in Horten bei steigenden Schülerzahlen annähernd beibehalten zu können, ist ein moderater Ausbau der Plätze anzustreben.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Vorbehaltlich landesgesetzlicher Bestimmungen präferiert die Stadt Bamberg schulisch verantwortete Formen ganztägiger Bildung und Betreuung (offener Ganztag, gebundener Ganztag sowie ggf. eine qualitativ und quantitativ verbesserte Mittagsbetreuung).

 

b)      Hortplätze sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Erfüllung des ab 2026 greifenden Rechtsanspruchs. Die aktuelle Betreuungsquote in Horten soll bei steigenden Schülerzahlen annähernd beibehalten werden. Hierfür ist ein moderater Ausbau der Plätze erforderlich.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden Haushaltsjahren die erforderlichen Finanzmittel bedarfsgerecht anzumelden.

 

  1. Die Anträge der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 17. März 2022 und vom 22. Mai 2022 sowie der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 25. Mai 2022 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 

  • Investitionskosten in unbekannter Höhe
  • Kosten pro GGS- bzw. OGS-Gruppe in Höhe von (derzeit) 6.604 € (Langgruppe) bzw. 6.012 € (Kurzgruppe) zuzüglich erhöhter Sachkosten
  • Kosten pro Hortgruppe (25 Kinder) in Höhe von ca. 50.000 € pro Jahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Bei dieser bedeutenden Zukunftsaufgabe für die Stadt Bamberg bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände zu dem ausgewogenen Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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