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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1271-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

r den Neubau der Kettenbrücke mit einem Gesamtausgabebedarf von 14,90 Mio. € wurden bisher insgesamt 12,26 Mio. € als Haushaltsansätze zur Verfügung gestellt, davon allein in 2010 6,30 Mio. €. Der restliche Betrag von 2,64 Mio. € war als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2011 (2,0 Mio. €) und 2012 (0,64 Mio. €r Schlusszahlungen) veranschlagt.

 

Aufgrund der zügig voranschreitenden Arbeiten ergibt sich erfreulicherweise ein wesentlich schnellerer Baufortschritt als noch bei der Haushaltsaufstellung im Herbst 2009 gedacht. Damit werden aber auch Rechnungen in Höhe von ca. 1,4 Mio. € bereits im Haushaltsjahr 2010 fällig.

 

Da deshalb in 2010 mehr kassenwirksame Mittel benötigt werden, muss die Haushaltsstelle für den Neubau der Kettenbrücke um 1,40 Mio. € angehoben und die Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe eingezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang darf auch auf den als Anlage beigefügten Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes hingewiesen werden.

 

Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen des zum Haushaltsplan 2010 kommunizierten Gesamtausgabebedarfs von 14,9 Mio. € und ist somit nicht durch Mehrausgaben bedingt. Derzeit ist ein Kosten- und Sachstandsbericht über die verschiedenen Ausbauvarianten und -standards der Anschluss-Straßen beim Entsorgungs- und Baubetrieb in Bearbeitung. Über das Ergebnis wird baldmöglichst im Bau- und Werksenat berichtet.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

              1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

63000.96140

Neubau der Kettenbrücke

1.400.000 €

7.700.000 €

 

              2. Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

63000.36110

Gewerbesteuer

1.400.000 €

26.400.000 €

 

              3. Änderung der Zuführungshaushaltsstellen:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

91400.86020

Zuführung an den Vermögens-haushalt

1.400.000 €

1.485.458 €

91400.30200

Zuführung vom Verwaltungs-haushalt

1.400.000 €

1.485.459 €

 

              4. Einzug der Verpflichtungsermächtigung bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

63000.96140

Neubau der Kettenbrücke

1.400.000 €

1.240.000 €

 

              5. Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

63000.96140

7.700.000 €

100

91400.86020

1.485.458 €

100

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1.400.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Beschlussantrag

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