Beschlussvorlage - VO/2010/1271-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2010 der Stadt Bamberg; UA 6300 - Gemeindestraßen; Mittelnachgenehmigung für den Neubau der Kettenbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
28.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Für den Neubau der Kettenbrücke mit einem Gesamtausgabebedarf von 14,90 Mio. wurden bisher insgesamt 12,26 Mio. als Haushaltsansätze zur Verfügung gestellt, davon allein in 2010 6,30 Mio. . Der restliche Betrag von 2,64 Mio. war als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2011 (2,0 Mio. ) und 2012 (0,64 Mio. für Schlusszahlungen) veranschlagt.
Aufgrund der zügig voranschreitenden Arbeiten ergibt sich erfreulicherweise ein wesentlich schnellerer Baufortschritt als noch bei der Haushaltsaufstellung im Herbst 2009 gedacht. Damit werden aber auch Rechnungen in Höhe von ca. 1,4 Mio. bereits im Haushaltsjahr 2010 fällig.
Da deshalb in 2010 mehr kassenwirksame Mittel benötigt werden, muss die Haushaltsstelle für den Neubau der Kettenbrücke um 1,40 Mio. angehoben und die Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe eingezogen werden.
In diesem Zusammenhang darf auch auf den als Anlage beigefügten Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes hingewiesen werden.
Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen des zum Haushaltsplan 2010 kommunizierten Gesamtausgabebedarfs von 14,9 Mio. und ist somit nicht durch Mehrausgaben bedingt. Derzeit ist ein Kosten- und Sachstandsbericht über die verschiedenen Ausbauvarianten und -standards der Anschluss-Straßen beim Entsorgungs- und Baubetrieb in Bearbeitung. Über das Ergebnis wird baldmöglichst im Bau- und Werksenat berichtet.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Überplanmäßig bereitgestellt werden:
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
63000.96140 | Neubau der Kettenbrücke | 1.400.000 | 7.700.000 |
2. Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
63000.36110 | Gewerbesteuer | 1.400.000 | 26.400.000 |
3. Änderung der Zuführungshaushaltsstellen:
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
91400.86020 | Zuführung an den Vermögens-haushalt | 1.400.000 | 1.485.458 |
91400.30200 | Zuführung vom Verwaltungs-haushalt | 1.400.000 | 1.485.459 |
4. Einzug der Verpflichtungsermächtigung bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
63000.96140 | Neubau der Kettenbrücke | 1.400.000 | 1.240.000 |
5. Mittelfreigabe
HSt. | Freibetrag | Prozentsatz |
63000.96140 | 7.700.000 | 100 |
91400.86020 | 1.485.458 | 100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 1.400.000 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Beschlussantrag