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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1558-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Rahmen

Als Begleitergebnis der Föderalismusreform hat sich die Zahl der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme in den letzten Jahren rasch und deutlich erhöht. Hierüber wurde in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt im Stadtentwicklungssenat und in der Vollsitzung berichtet, insbesondere in der Vollsitzung am 29. Oktober 2008.

Seit dem Jahr 2009 existiert das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz-West“. Ebenfalls seit dem Jahr 2009 ist Bamberg in dieses Programm aufgenommen.

Zu den Anforderungen dieses Förderprogramms gehört es unter anderem auch, dass die Stadt Bamberg ein aktuelles Gesamtkonzept für den städtebaulichen Denkmalschutz vorlegt.

 

 

Städtebaulicher Denkmalschutz seit 1971

 

Das 1971 in Kraft getretene Städtebauförderungsgesetz wurde von der Stadt Bamberg seinerzeit regelrecht herbeigesehnt. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass Bamberg seinen ersten Städtebauförderungsantrag bereits mit Schreiben vom 02.12.1970 stellte, obschon das Städtebauförderungsgesetz erst am 01.08.1971 in Kraft trat.

Andererseits aber war das Städtebauförderungsgesetz zugleich geprägt vom Leitbild der „Flächensanierung“, das sich nicht mit dem damals bereits eingeschlagenen „Bamberger Weg“ der konsequenten Einzelobjektsanierung vertrug. Deshalb setzte sich die Stadt Bamberg von Anfang an intensiv für eine Novellierung des Städtebauförderungsgesetzes ein.

Auf Initiative des damaligen Bamberger Oberbürgermeisters Dr. Theodor Mathieu gründeten die Städte Lübeck, Regensburg und Bamberg 1973 die „Arbeitsgemeinschaft historischer Städte“. Damit wurde Bamberg zum Begründer des modernen „städtebau­lichen Denkmalschutzes“. Konsequent wurden Lübeck, Regensburg und Bamberg 1975 im europäischen Denkmalschutzjahr zu „nationalen Modellstädten“. 1976 wurde das Gesamtkonzept „Altstadtsanierung Bamberg“ abgeschlossen und verabschiedet. Erarbeitet wurde es durch die „Arbeitsgruppe Stadtsanierung Bamberg“, bestehend aus Alexander Freiherr von Branca für den Hochbaubereich, Marlene und Peter Zlonicky für den Stadtplanungsbereich sowie Metra Divo Beratungen GmbH für den soziologischen Teil. Schon aus der Bildung des interdisziplinären Bearbeiterteams wird die enge Verzahnung zwischen den Fragen des Denkmalschutzes, der Stadtplanung und der städtischen Nutzungen deutlich. Das damalige Gutachten umfasste sowohl ein gesamtstädtisches Stadtentwicklungskonzept als auch das erste Gesamtkonzept für den städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg.

1977 erhielt Bamberg als erste Stadt in Deutschland die Europamedaille für Denkmalpflege. 1978 erhielt Bamberg beim Bundeswettbewerb „Stadtgestalt und Denkmalschutz im Städtebau“ eine der wenigen Goldmedaillen. Städtebaulicher Denkmalschutz ist damit als fachübergreifendes Oberthema der Bamberger Stadtentwicklung selbstverständlich etabliert.

 

 

Charakter eines aktuellen Gesamtkonzeptes zum Städtebaulichen Denkmalschutz

 

Das Gutachten „Altstadtsanierung Bamberg“, kurz „ASB-Gutachten“ war geprägt durch die Aufbereitung einer sehr großen Fülle von Material und einer enorm langen Bearbeitungszeit. Zwar hat das damalige Gutachten in Breite und Tiefe Maßstäbe gesetzt, aber ehrlicherweise muss auch festgestellt werden, dass insbesondere das Datenmaterial in der Tiefe anschließend von den Nutzern des Gutachtens praktisch nicht mehr herangezogen worden ist und zudem auch rasch veraltete.

Diese Erfahrung hat nicht nur Bamberg gemacht, sondern auch viele andere Städte in Deutschland. Vor diesem Hintergrund sind sich der Bund, der Freistaat, die Regierung von Oberfranken und die Stadt Bamberg einig, dass es bei dem jetzt geforderten Gutachten zum städtebaulichen Denkmalschutz nicht darum gehen soll, ein möglichst dickes Werk zu produzieren, sondern – ganz im Gegenteil – ein schlankes Werk, das dafür schneller und preiswerter erarbeitet ist und in der Praxis gerne und oft zur Hand genommen wird.

Inhaltlich wird dies sehr erleichtert dadurch, dass gerade für Bamberg eine Vielzahl von aktuellen Gutachten zu vielen Themen bereits besteht, deren Ergebnisse im Querschnitt zusammengetragen und in ihren Kernaussagen in die Aussagen zum städtebaulichen Denkmalschutz integriert werden können.

 

 

Vorliegende Grundlagen zum Städtebaulichen Denkmalschutz

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept

 

In den Jahren 2009 bis 2011 hat die Stadt Bamberg von der Arbeitsgemeinschaft „Stadtentwicklungskonzept Bamberg“: netzwerk. stadtforschung, beratung und kommunikation und scheuvens + wachten ein aktuelles Stadtentwicklungskonzept erarbeiten lassen. Darin kommt – wie bereits 1976 – die Wechselwirkung von gesamtstädtischer Entwicklung und Entwicklung des Stadtdenkmals in der Formulierung der Vorschläge für Leitlinien der städtebaulichen Entwicklung zum Ausdruck:

Die Gutachter schlagen vor, die nach innen gerichtete Stadtentwicklung aus ökonomischen wie ökologischen Gründen konsequent fortzusetzen. Diese „Innenentwicklung“ soll sich nicht nur auf die Brachen, sondern auch auf die vorhandenen Baustrukturen richten. Es geht dabei z.B. um

• die sozial und ökonomisch nachhaltige Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes

• die Pflege und Entwicklung des historischen Erbes

• die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes

• die effizientere Flächennutzung in den vorhandenen Gewerbe- und Industriearealen

• die baulich, soziokulturell und ökonomisch integrierte Entwicklung ganzer Quartiere.

Auch für die Standort- und Baulandentwicklung wird die Aktivierung von Brachflächen und Baulücken im Siedlungsbestand in den Mittelpunkt gestellt. Eine besondere Schlüsselfunktion kommt dabei der Aktivierung des ERBA-Geländes sowie den potentiellen Konversionsflächen im Osten der Stadt zu. Für den Außenbereich wird die Fortsetzung der Tradition der Zurückhaltung empfohlen.

In besonderer Weise werden das UNESCO-Welterbe und das Stadtdenkmal thematisiert. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft „Stadtentwicklungskonzept Bamberg“ wird es insbesondere um die Frage gehen, wie strukturelle Veränderungen hinsichtlich Flächengröße und Flächenzuschnitten in zentralen Handelslagen im Einklang mit dem Welterbe realisiert werden können. Es geht um die Frage, inwieweit sich ökonomische Perspektiven für die innerstädtischen Gärtnerflächen aufzeigen lassen, um diese innerstädtischen Freiräume nachhaltig zu sichern. Es wird die Frage der Energieeinsparung bei Baudenkmälern ebenso thematisiert wie das Thema Sichtachsen und zusätzliche Pufferzonen.

Schließlich wird die Wichtigkeit des Nordparks auf dem ehemaligen ERBA-Gelände im Zusammenspiel mit dem Südpark und der engen Verzahnung mit der Innenstadt betont.

 

Rahmen- und Bebauungspläne

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan für die Stadt Bamberg ist seiner Natur als vorbereitender Bauleitplan gemäß theoretisch nicht parzellenscharf ausgestaltet. In der Praxis allerdings hat es die Komplexität des Bamberger Stadtdenkmals mit sich gebracht, dass der Flächennutzungsplan oft parzellenscharfe Aussagen trifft, so dass über das gesamte Stadtdenkmal hinweg klare planerische Zielvorgaben zur Art der baulichen Nutzung bestehen.

Obschon das Bundesbaugesetz und die Baunutzungsverordnung 1960 vom Leitbild der Nutzungstrennung und der gegliederten und aufgelockerten Stadt geprägt waren, hat die Stadt Bamberg von vornherein die Möglichkeiten der verbindlichen Bauleitplanung genutzt, um Art und Maß der baulichen Nutzung im Stadtdenkmalbestand differenziert zu steuern. Aber auch einfache Bebauungspläne werden nach wie vor im bebauten Bereich eingesetzt, um die innerstädtischen Nutzungen im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes zu steuern.

Mit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes hat die Stadt Bamberg auch von den Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts intensiven Gebrauch gemacht. Über die städtebauliche Grundsatzuntersuchung des Gutachtens „Altstadt-Sanierung-Bamberg“ von 1976 hinaus wurden für viele Sanierungsgebiete einzelne Rahmenpläne erarbeitet, so dass die Summe der Bebauungspläne und der Rahmenpläne viele wichtige Bereiche des Stadtdenkmals mit städtebaulichen Zielstellungen abdeckt, um hier Art und Maß der baulichen Nutzung, aber auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes und vielfältige strukturelle Entwicklungen bestmöglich im Interesse des städtebaulichen Denkmalschutzes zu steuern.

 

Einzelhandelskonzept

 

Die Firma GMA hat das Einzelhandelskonzept der Stadt Bamberg zuletzt 2008 fortgeschrieben. Dieser Fortschreibung ging eine grundlegende Analyse der aktuellen Situation voraus. Demzufolge verfügt die Stadt Bamberg über ein Marktgebiet von rund 301.000 Einwohnern mit nach wie vor steigender Tendenz. Die Kaufkraftkennziffer liegt bei 106,8, die Umsatzkennziffer bei 165,8 und die Zentralitätskennziffer bei 155,2. Der Bamberger Einzelhandel erreicht eine Kaufkraftbindungsquote von ca. 87 %. Damit bestehen grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für die 70.555 qm innerstädtische Verkaufsfläche. Bezüglich quantitativer Richtwerte nimmt Bamberg im Vergleich mit anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung eine überdurchschnittliche Position ein. Die räumliche Kompaktheit, die hohe Diversifikation und die Multifunktionalität des innerstädtischen Einzelhandelsstandortes werden im Gutachten ausdrücklich als Stärken hervorgehoben.

Dennoch bestehen aus Kunden- bzw. Gutachtersicht auch Defizite. Außerdem besteht hoher Wettbewerbsdruck gegenüber Mitbewerbern im Internet/Versandhandel und an nichtintegrierten Standorten.

Vor diesem Hintergrund besteht zum einen die Bamberg-spezifische Sortimentsliste, welche bei nichtintegrierten Handelsstandorten die planungsrechtliche und vertragliche Grundlage zur Steuerung innenstadtrelevanter Sortimente bildet. Die Steuerung zentrenrelevanter Sortimente ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes. Städtebaulicher Denkmalschutz findet daher nicht nur im Stadtdenkmal selbst statt. Bamberg hat darüber hinaus eine interkommunale Zusammenarbeit mit wichtigen Landkreisgemeinden aufgebaut, um die Einzelhandelsentwicklung sogar außerhalb der eigenen Planungshoheit im Interesse des städtebaulichen Denkmalschutzes beeinflussen zu können.

Zum anderen beinhaltet das Einzelhandelskonzept ein Strategie- und Handlungskonzept zur Positionierung der Bamberger Innenstadt in den vier Handlungsfeldern:

1. Qualität

2. Aufenthaltsqualität

3. Erreichbarkeit

4. Image.

Sehr im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes fordert das Strategiekonzept ausdrücklich, dass „eine konsequente Überprüfung aller (zukünftigen) Maßnahmen auf Qualitätsaspekte erfolgen muss“. Das zugehörige „Impulsprogramm“ aus 15 Einzelmaßnahmen steht in vielen Bereichen in enger Wechselbeziehung zu Maßnahmen im Rahmen der verschiedenen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme.

 

Verkehrskonzept

 

Aufgrund der begrenzten öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtdenkmal Bamberg kommt der Verkehrsplanung seit Jahrzehnten eine große Bedeutung zu. Die vielfältigen innerstädtischen Nutzungen des Handels, des Wohnens, der Dienstleistung, der Bildung, der Kultur, der Freizeit und der Erholung bedürfen auch der verkehrlichen Erschließung.

Unter den Rahmenbedingungen des Stadtdenkmals hat sich dabei in Bamberg bereits früh ein Bewusstsein herausgebildet, dass hierbei „Verkehr“ kein Selbstzweck ist, sondern lediglich dienende Funktion hat gegenüber wertvolleren Nutzungen. So nutzen die Menschen im Binnenverkehr in Bamberg zu 22,5 % das Zufußgehen, zu 22 % das Fahrrad und zu 13 % den öffentlichen Verkehr. Mit nahezu 60 % erzielt der Umweltverbund in Bamberg daher einen Spitzenwert für eine Stadt dieser Größenordnung.

Ausgehend von dieser guten Ausgangsbasis, über den Verkehrsentwicklungsplan von 2002 setzt sich Bamberg die weitere Veränderung des Modal Split hin zum Umweltverbund zum Ziel. Bezüglich des Stadtdenkmals sind insbesondere Maßnahmen zur Steigerung des Fußgänger- und Radverkehrs, zur ÖPNV-Beschleunigung, zu Park & Ride, zum Anwohnerparken und zur Bündelung der öffentlichen Kfz-Stellplätze formuliert. Etliche dieser Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit umgesetzt. Bamberg hat sei vielen Jahren eine restriktive Stellplatzsatzung für den Innenstadtbereich, eine ausgeklügelte Parkraumbewirtschaftung und ist Mitglied im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg.

2008 wurde ein breiter Mediationsprozess für das Handelskerngebiet innerhalb des Stadtdenkmals durchgeführt, der in den Masterplan Innenstadt mündete. Dieser formuliert folgende sieben Oberziele:

1. Welterbe als Qualitätsmaßstab

2. Kaufkraft binden

3. Belastungen dezentralisieren

4. Königstraße und Lange Straße einbinden

5. Wohnfunktion ausbauen

6. Erreichbarkeit sichern

7. Motorisierten Individualverkehr reduzieren.

Daraus leiten sich vielfältige Maßnahmen in den Bereichen öffentlicher Raum, attraktive Urbanität, Wohnen und Verkehr ab, welche für den zentralen Innenstadtbereich eng mit den Zielen und Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes verknüpft sind.

 

Denkmal-Inventarbände

 

Das Denkmalinventar (auch Großinventar oder Fundamentalinventar) ist das umfangreichste topographisch orientierte Erfassungsinstrument der Denkmalpflege. Es erhebt den Anspruch, den gesamten Denkmalbestand eines Ortes oder einer Gebietskörperschaft mit wissenschaftlicher Genauigkeit zu erfassen. Es beinhaltet die Erforschung der historisch bedeutsamen Bauten sowie ihre Beschreibung durch Text, Abbildungen und Pläne. Dabei wird nicht nur das Denkmal als materielle Überlieferung aus der Vergangenheit erfasst, sondern auch die ihm zugehörigen schriftlichen und bildlichen Darstellungen.

Für die Stadt Bamberg sind seit 1990 folgende Teilbände des auf acht Gesamtbände angelegten Gesamtwerkes erschienen:

1990 Band 5: Innere Inselstadt, Teilband I und II

1997 Band 4: Bürgerliche Bergstadt, Teilband I und II

2003 Band 3: Immunitäten der Bergstadt,

Teilband I und II

2008 Band 3: Immunitäten der Bergstadt, Teilband III

2010 Band 3: Immunitäten der Bergstadt, Teilband IV

Die weiteren Bände sollen sich wie folgt gliedern:

Band 1: Das Stadtdenkmal Bamberg

Band 2: Domberg

Band 6: Erweiterung der Inselstadt

Band 7: Theuerstadt und östliche Stadterweiterungen

Band 8: Eingemeindete Dörfer

Sämtliche bereits erschienenen Bände haben sich in der Praxis als sehr wichtige Arbeitsgrundlagen für den städtebaulichen Denkmalschutz erwiesen. Während die städtebauliche Bedeutung des Bandes 2 – trotz großer städtebaulicher Dominanz des Domes – weniger groß ist, kommt den Bänden 6 und 7 sowie insbesondere dem Band 1 zentrale Bedeutung im städtebaulichen Denkmalschutz zu.

 

 

Städtebauliche und stadtstrukturelle Probleme

 

Bamberg steht nicht nur in einer langen Tradition des städtebaulichen Denkmalschutzes, sondern insbesondere zugleich in einer langen Tradition der Innenentwicklung. Aus Gründen des städtebaulichen Denkmalschutzes, aber auch durch die begrenzenden Vorgaben des Siedlungsgebietes lenkt die Stadt Bamberg seit Jahrzehnten alle wichtigen Nutzungen immer wieder in das Stadtdenkmal, soweit diese stadtdenkmalverträglich sind. Die weniger stadtdenkmalverträglichen, aber dennoch für die lebendige Vielfalt der Innenstadt wichtigen, öffentlichen Nutzungen werden seit Jahrzehnten – wenn irgend möglich innenstadtnah angeordnet, um das Stadtdenkmal – auch unter sich stetig wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnissen – immer wieder aufs Neue in seiner Funktion als Mittelpunkt des öffentlichen Lebens zu stärken.

Trotz dieser langjährigen klaren Grundziele hinsichtlich Innenentwicklung und städtebaulichen Denkmalschutzes ist auch das Stadtdenkmal Bamberg nicht frei von Problemen:

Sowohl in den vorwiegend gewerblich als auch in den vorwiegend wohnlich genutzten Bereichen des Stadtdenkmals sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus unterschiedlich. Neben vielen ökonomisch gesunden Bereichen gibt es sowohl Bereiche in denen eher Investitionsdruck herrscht, als auch Bereiche, die durch Investitionsrückstau charakterisiert sind.

Darüber hinaus ist die Belastung durch fließenden Kraftfahrzeugverkehr in etlichen Bereichen des Stadtdenkmals nach wie vor sehr hoch. Zugleich gibt es Defizite im Bereich des Anwohnerparkraumes. Aus beiden Entwicklungen resultieren Gestaltungsdefizite und mangelnde Aufenthaltsqualität in Teilen der öffentlichen Räume.

Etliche Baudenkmäler sowohl im Bereich schlichter Privatgebäude, als auch im Bereich hochwertiger öffentlicher Gebäude weisen einen hohen bis sehr hohen Investitionsbedarf auf. Eine besondere stadtstrukturelle Herausforderung stellen die erwerbsgärtnerisch genutzten Teilbereiche innerhalb des Stadtdenkmals dar.

Auch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen in Form zunehmender Rücksichtslosigkeit im Bereich nächtlicher Lärmbelästigung oder Verunreinigung des Stadtdenkmals stellen sich zunehmend als Probleme dar.

 

 

Ziele des Städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg

 

Die große Erfahrung der Stadt Bamberg im städtebaulichen Denkmalschutz ist 2004 in den Managementplan für die UNESCO-Welterbestätte Bamberg eingeflossen. Darin sind u.a. folgende Ziele niedergelegt:

• Bewahrung der Integrität

• Bewahrung der Authentizität

• Bewahrung der städtebaulichen Strukturen

• Sicherung der strukturellen Merkmale

• Erhaltung der Nutzungsvielfalt

• Steuerung von Veränderungsprozessen

• Erhaltung, Sanierung und Nutzung der Gebäude

• Stärkung der Wohnnutzung

• Sicherung von Arbeitsplätzen

• Erhaltung traditioneller Handwerkstechniken

• Erhaltung kultureller Dichte und Vielfalt

• Soziale Gerechtigkeit und Stabilität

• Bereitstellung technischer Infrastruktur

• Aufwertung des städtischen Raumes

• Aufenthaltsqualität für Fußgänger

• Anspruchsvoller und nachhaltiger Tourismus

• Entlastung vom Kraftfahrzeugverkehr

• Nachhaltigkeit in energetischer und ökologischer Hinsicht.

Hierbei handelt es sich um langfristig gültige Ziele des städtebaulichen Denkmalschutzes.

 

Hinzu tritt die Verfahrensebene:

Ziel ist eine enge Einbindung der Betroffenen in die Planungen konkreter Maßnahmen.

 

Mit der nächsten periodischen Berichterstattung an die UNESCO wird es sinnvoll sein, auch den Managementplan für die UNESCO-Welterbestätte Bamberg im Rahmen geeigneter Verfahren fortzuschreiben. Aus zeitlichen Gründen kann ein solcher Fortschreibungsprozess im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ allerdings nicht abgewartet werden. Die Bewilligung neuer, noch nicht begonnener Maßnahmen im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ hängt stark davon ab, dass die Stadt Bamberg so rasch wie möglich ihr Gesamtkonzept vorlegt.

 

Dieses Vorgehen lässt dennoch weiterhin die Möglichkeit offen, dass nach Vorliegen eines neuen Managementplanes für die UNESCO-Welterbestätte bei Bedarf die Zielaussagen des Städtebaulichen Denkmalschutzes fortgeschrieben werden.

 

Auf der inhaltlichen Ebene dürfte es aber ohnehin wenig wahrscheinlich sein, dass die Stadt Bamberg im Rahmen einer Fortschreibung des Managementplanes die hier genannten inhaltlichen Zielstellungen in ihren Grundlinien wesentlich verändern wird.

 

 

Gesamtkonzept des Städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg

 

Handlungsfelder

 

Der städtebauliche Denkmalschutz in Bamberg konzentriert sich auf der Funktionsebene auf die fünf Haupthandlungsfelder

1. Grundlagen

2. Handel- und Dienstleistung

3. Wohnen

4. Bildung

5. Verkehr

Quer durch diese Handlungsfelder ziehen sich Handlungsthemen, die sich insbesondere aus den Megatrends der Globalisierung und der demographischen Entwicklung ergeben: Endlichkeit der Ressourcen, Energieeinsparung, Nutzung regenerativer Energien, Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Betroffenenbeteiligung sind hier die wesentlichen Zielstellungen.

Aus den inhaltlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten ergeben sich auch räumliche Handlungsschwerpunkte: Zur Sicherung des Handelsstandortes sind einerseits Maßnahmen in den 1A-Lagen erforderlich, andererseits aber insbesondere Maßnahmen im Bereich der Randlagen des innerstädtischen Handels. Die Bildungsachse ist konsequent nach Norden zu entwickeln, der Dienstleistungsschwerpunkt im Süden. An die vorhandenen „Cluster“ kann angeknüpft werden.

Zur sinnvollen Nachnutzung von Liegenschaften, zur Stärkung der Wohnnutzung und zur Aufwertung der öffentlichen Räume sind punktuelle Maßnahmen erforderlich.

Der öffentliche Raum ist nach wie vor von besonderer Bedeutung, denn gerade dieser wurde in den 1960er und 1970er Jahren besonders wenig stadtdenkmalgerecht behandelt. Im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes ist der Sanierungsrückstand in manchen Bereichen des öffentlichen Raumes in Bamberg relativ hoch. Weil die verschiedenen Nutzungsinteressen, die im öffentlichen Raum konkurrieren, besonders stark und auch gut organisiert sind, wird dieses Handlungsfeld die Arbeit des städtebaulichen Denkmalschutzes in Bamberg noch auf Jahre hinaus prägen. Die Strategie besteht daher aus Maßnahmen in kleineren Teilflächen des Stadtdenkmals im Bereich wichtiger öffentlicher Freiflächen, deren stadtdenkmalgerechte Aufwertung zugleich auch auf den umgebenden Stadtraum ausstrahlt.

 

Maßnahmen I: Räumlich übergreifende grundlegende Projekte

 

Um qualifiziert städtebaulichen Denkmalschutz betreiben zu können, sind vielfältige fachliche Grundlagen erforderlich. Aus dem Vorangehenden wird deutlich, dass in der Stadt Bamberg zahlreiche, aktuelle und ineinander verzahnte Planungsgrundlagen für den städtebaulichen Denkmalschutz bestehen. Dennoch kommt der Erarbeitung weiterer fachlicher Grundlagen nach wie vor eine große Bedeutung zu:

Die Denkmal-Inventarbände dienen dazu, über die Geschichte, Substanz und Wertigkeit jedes einzelnen Gebäudes im Stadtdenkmal bestmöglich aufbereitete Fachinformationen zu erlangen. Doch das Stadtdenkmal ist mehr als die Summe der Einzelgebäude. Vor diesem Hintergrund entsteht der Denkmal-Inventarband Nr. 1, der sowohl die chronologische Entwicklung der Stadt als auch alle wichtigen Querschnittsthemen zum Stadtdenkmal ganzheitlich umfassen soll. Für den städtebaulichen Denkmalschutz besonders wertvoll ist dabei die Hinterlegung aller Zeitschnitte im Geo-Informationssystem zuzüglich angehängter Informationen.

Aufbauend auf die vorhandene digitale Grundkarte, vorhandene 3-D-Luftbilder, die Erkenntnisse des Denkmal-Inventarbandes Nr. 1, weitere Datengrundlagen und in enger Zusammenarbeit mit der Universität Bamberg soll ein virtuelles und physisches dreidimensionales und ein virtuelles vierdimensionales Stadtmodell entstehen, welches die historische Stadtentwicklung transparent macht und damit Schlussfolgerungen für den Umgang mit dem Stadtdenkmal ermöglicht.

Zu den Grundlagen des städtebaulichen Denkmalschutzes gehört außerdem ein Sichtachsengutachten, das geplante und gewachsene Sichtachsen benennt und wichtige Grundlagen für die Bauleitplanung liefert.

Eine weitere übergreifende Maßnahme stellt der „Urbane Gartenbau“ dar. Hier gilt es, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Erwerbsgartenbau innerhalb des Stadtdenkmals ökonomisch langfristig zu stabilisieren.

 

 

Maßnahmen II: Öffentliche Maßnahmen

 

Die öffentlichen Maßnahmen (hier ohne Maßnahmen kirchlicher Baulast) im städtebaulichen Denkmalschutz umfassen zunächst die Erhaltung und Nutzung aller öffentlichen Hochbauten im Stadtdenkmal. Darunter sind zahlreiche bedeutende Einzelobjekte, wie der Bamberger Dom, die Alte Hofhaltung, die Neue Residenz, das ehe­malige Kloster St. Michael und das Brückenrathaus. Hinzu kommt die Erhaltung der gesamten öffentlichen Infrastruktur in Form von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie zahlreiche Gemeinbedarfseinrichtungen, aber auch der Schutz von unbebauten Naturräumen und Kulturflächen.

Nach Berechnungen für den Zeitraum 1993 bis 2003 belaufen sich die jährlichen Aufwendungen des Bundes, des Freistaates, der Stadt und ihrer jeweiligen Stiftungen und Gesellschaften im Mittel auf rund 21,7 Mio. Euro pro Jahr. Die Summe enthält dabei noch nicht die Personalkosten etwa im Bereich der Dombauhütte und der Bauverwaltungen.

Besondere Schwerpunkte öffentlicher Maßnahmen (ohne kirchliche Baulast) im Zeitraum 2010 bis 2025 müssen in folgenden Bereichen gesetzt werden:

• Fortführung der Grundsatzstrategie der Innenentwicklung

• Generalsanierung herausragender sanierungsbedürftiger Einzelbaudenkmäler mit „Leuchtturmfunktion“

• Aufwertung wichtiger öffentlicher Plätze mit „Leuchtturmfunktion“

• Stärkung der Randlagen der Einkaufsinnenstadt durch öffentlich-private Zusammenarbeit und durch Aufwertung des öffentlichen Raumes

• Errichtung neuer Gebäude für die Universität

• Abschluss der Sanierung aller Brücken

• Ausweitung des Fernwärmenetzes im Stadtdenkmal

• Bau des Tiefensammlers zur Entlastung der Stadtteile rechts des Kanals

• Abschluss der Sanierung des Kanalnetzes auf der südlichen Insel

• Verbesserung der Rad- und Fußwegverbindungen in die Innenstadt

• Bau der Kronacherstraße und der bahnparallelen Innenstadttangente

• stadtdenkmalverträgliche Ausgestaltung des ICE-Lärmschutzes

• Generalsanierung der Gymnasien und weiterer Schulen

• Reduzierung der Werbeanlagen im öffentlichen Raum

• Steuerung der Nachfrage nach größerflächigen Handelseinheiten

• Steuerung der Nachfrage nach innerstädtischen und innenstadtnahem Wohnen

• Verbesserung der Barrierefreiheit in allen Bereichen

• Schaffung verbesserter Aufenthaltsqualitäten für Familien und Kinder innerhalb des Stadtdenkmals

• Bündelung des ruhenden Verkehrs

• Schaffung eines regionalen Omnibusbahnhofes am Bahnhof

• Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit

 

 

Maßnahmen III: Private Maßnahmen

Die privaten Maßnahmen (hier einschließlich Maßnahmen in kirchlicher Baulast) im städtebaulichen Denkmalschutz umfassen zunächst die Erhaltung und Nutzung der privaten Hochbauten im Stadtdenkmal. Darunter sind zahlreiche bedeutende Einzelobjekte, wie St. Gangolf, St. Martin, St. Stephan, die Obere Pfarre, das Böttingerhaus, das Marschalk-von-Ostheimsche Palais, das Bibra-Palais und viele ehemalige Domherren- und Chorherrenhöfe, um auch hier nur einige wenige zu nennen.

Hinzu kommt die Bewahrung und Nutzung von pri­vaten Freiflächen in Form von Höfen, Hausgärten, Erwerbsgartenbauflächen oder extensiv genutzten Kulturlandschaften.

Nach Berechnungen für den Zeitraum 1993 bis 2003 belaufen sich die jährlichen Aufwendungen der Privateigentümer, der Kirchen und ihrer jeweiligen Stiftungen und Gesellschaften im Mittel auf rund 20,2 Mio. Euro pro Jahr.

Besondere Schwerpunkte privater und kirchlicher Maßnahmen sollten im Zeitraum 2010 bis 2020 insbesondere sein:

• Generalsanierung herausragender sanierungsbedürftiger Einzelbaudenkmäler mit „Leuchtturmfunktion“

• Generalsanierung von überdurchschnittlich stark sanierungsbedürftigen Gebäuden, insbesondere Einzelbaudenkmälern an städtebaulich markanten Stellen

• Aktivierung von Nebengebäuden zur Schaffung zusätzlicher Wohnflächen innerhalb des Stadtdenkmals

• Errichtung von Wohnungsneubauten im Rahmen der bauleitplanerisch aufgezeigten Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Wohnflächen innerhalb des Stadtdenkmals

• Zuzug von selbstnutzenden Eigentümern und Familien in das Stadtdenkmal

• Errichtung von Neubauten für größerflächige Einzelhandelseinheiten im Rahmen der bauleitplanerisch aufzuzeigenden Möglichkeiten

• Behutsame energetische Modernisierung des privaten Baubestandes und Wechsel des Heizenergieträgers

• Rückbau von Fehlentwicklungen des 20. Jahrhunderts, insbesondere in Bereichen von Anbauten, Innenaufteilung, Fassadengestaltung und Freiraumversiegelungen

• Schaffung barrierefreier Toilettenanlagen, insbesondere im Gastronomiebereich

• Weiterentwicklung eines attraktiven Branchenmixes im Einzelhandel

• Aufbau und Ausbau von Lieferservice und weiteren Dienstleistungen für Kunden

• Aufwertung des privaten Wohnumfelds

 

 

Einordnung dieses Gesamtkonzeptes in die Kulisse der Städtebauförderungsprogramme

 

Beim städtebaulichen Denkmalschutz besteht die Regelerwartungshaltung des Bundes und des Freistaates darin, dass praktisch das gesamte Stadtdenkmal einer Programmgemeinde vollständig auch Programmgebiet des städtebaulichen Denkmalschutzes ist. Bei einem Stadtdenkmals von 469,2 Hektar Größe, wie in Bamberg, ist es aber in der Praxis nicht möglich, sämtliche Flächen zeitgleich zum Sanierungsschwerpunkt zu erheben.

Glücklicherweise ist es in der Realität auch nicht erforderlich, weil viele Bereiche des Stadtdenkmals keinen akuten umfassenden Sanierungsbedarf aufweisen. Es gibt Stadtbereiche, die wirtschaftlich eigentragfähig sind, es gibt Stadtbereiche, bei denen erfolgreiche Sanierung in den letzten Jahren gerade erst abgeschlossen worden ist und es gibt natürlich auch Grün- und Wasserflächen, bei denen keine städtebaulichen Missstände bestehen.

 

Außerdem steht bei der Umsetzung all dieser Maßnahmen nicht immer die Stadt Bamberg federführend in der Pflicht und auch nicht bei allen Handlungsschwerpunkten sind das Besondere Städtebaurecht und/oder die Städtebauförderung vorrangig gefordert.

So wird die „Bildungsachse“ vom Freistaat Bayern, der katholischen Kirche und der Stadt Bamberg im Rahmen des Hochschul- und Schulwesens gestärkt. Die Modernisierung der technischen Infrastruktur findet überwiegend über Gebührenaufkommen statt. Die 1A-Lagen der Innenstadt sind wirtschaftlich tragfähig genug, durch die Kräfte des freien Marktes aufgewertet zu werden. Auch für die meisten innerstädtischen Wohnlagen gilt – glücklicherweise – dass eine öffentliche Förderung nicht erforderlich ist. Städtebaulicher Denkmalschutz konzentriert sich in diesen Bereichen daher darauf, mit den Mitteln des Allgemeinen Städtebaurechts die Kräfte des Marktes im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung zu lenken.

 

Die Stadtsanierung und die Städtebauförderung können sich innerhalb des städtebaulichen Denkmalschutzes somit auf bestimmte Schwerpunkte zur Bewahrung des Ensembles Bamberg konzentrieren:

Die Randlagen der Einkaufs-Innenstadt sind typische Interventionsbereiche für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Die drei wichtigen Sanierungsgebiete „Sand“, „Bamberg-Mitte“ und „Aktive Kettenbrücke – Königstraße – Bahnhof“ sind im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vertreten. Es gibt keine Veranlassung, diese bestehenden Sanierungsgebiete aus der bestehenden Förderungskulisse herauszunehmen.

 

Die hochwertigen Einzelbaudenkmäler mit Signalwirkung sind in besonderer Weise für die Bewahrung innerhalb des „Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten“ vorgeprägt.

 

Außerhalb des Stadtdenkmals ist die Bamberger Stadtgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts in besonderer Weise dadurch geprägt, dass entlang der Flussläufe mehrere Textilindustriebetriebe angesiedelt wurden. In diesem Bereich setzt sinnvollerweise das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau-West“ Impulse, um eine Revitalisierung mit neuen Nutzungen weitgehend über privates Kapital anzustoßen. Zu diesen Impulsen gehört es ganz wesentlich, das altindustrielle Gebiet eng und attraktiv mit der Innenstadt zu verbinden.

 

Außerdem wird natürlich das „Bamberger Modell“ nach wie vor weitergeführt, das insbesondere private Hauseigentümern aus den Erträgen der 2003 geschaffenen „Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg“ unterstützt.

 

Aus alledem ergibt sich, dass die Handlungsschwerpunkte innerhalb des städtebaulichen Denkmalschutzes teils über privates Kapital, teils über Gebührenaufkommen, teils über Pflichtaufgaben der öffentlichen Hände, teils über die Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme III und IV, teils über das „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten“ und teils über die „Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg“ in Angriff genommen werden. Dies ist erfreulich und natürlich nicht ohne Auswirkungen auf die inhaltliche und räumliche Zuordnung von wichtigen Investitionsvorhaben zur Bewahrung des Stadtdenkmals Bamberg zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

 

Vorrangig werden im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ die räumlich übergreifenden Projekte eingeordnet, wie die Denkmal-Inventarbände des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, das Stadtmodell und der Lichtmasterplan.

Darüber hinausgehend besteht ein erhebliches Interesse der Stadt Bamberg daran, immer wieder auch konkrete Investitionen in konkret abgegrenzten Bereichen in die Förderkulisse des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ einzuordnen.

Daraus ergibt sich, dass das Bamberger Gesamtkonzept für den städtebaulichen Denkmalschutz Handlungsschwerpunkte dort formulieren muss, wo städtebauliche Missstände bestehen und außerdem keine anderen Förderprogramme greifen.

 

Die Grundstrategie des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ in Bamberg - im Sinne des gleichnamigen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms - wird daher folgerichtig nicht in einem großen flächigen zentralen Sanierungsgebiet abgedeckt, sondern in mehreren kleinen Sanierungsgebieten, die der Umsetzung wichtiger „Leuchtturmprojekte“ dienen.

Die denkbaren räumlichen Handlungsschwerpunkte im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden daher in folgenden Bereichen gesetzt:

·     Schulplatz/Hölle (ein entsprechendes Sanierungsgebiet wurde durch den Stadtrat bereits satzungsmäßig festgesetzt)

·     Geyerswörth / Untere Mühlen (ein entsprechendes Sanierungsgebiet wurde durch den Stadtrat bereits satzungsmäßig festgesetzt)

·     Südliche Promenade / Schönleinsplatz / Wilhelmsplatz / Marienplatz (ein entsprechendes Sanierungsgebiet wurde durch den Stadtrat teilweise bereits satzungsmäßig festgesetzt)

·         Jakobsplatz

·         Nürnberger Straße / Schwarzenbergstraße

·         Äußere Siechenstraße / Innere Hallstadter Straße

·         Innere Memmelsdorfer Straße

·         Villa Remeis und Umfeld

In die satzungsmäßig festgesetzten Sanierungsgebiete „Schulplatz/Hölle“ und „Geyerswörth“ sind auch bereits Städtebauförderungsmittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ geflossen.

 

 

 

Rahmencharakter und weitere Umsetzung

 

Zu Beginn des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ geht es darum, der Stadt Bamberg möglichst viele Optionen für die Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln für die nächsten Jahre offen zu halten, damit der Bamberger Stadtrat die Freiheit hat, entsprechend den Prioritäten vor Ort - die sich im Laufe der Jahre verändern können und werden - an verschiedenen Stellen mit Hilfe des Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ tätig werden zu können.

Der Beschlussantrag zielt daher nicht darauf ab, auf der Basis des Gesamtkonzeptes nunmehr unmittelbar weitere Sanierungsgebiete auszuweisen oder neue Städtebauförderungsanträge zu stellen. Vielmehr ist das Gesamtkonzept als eine Grundlage gedacht, die erforderlich ist, um begründet in diesem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu sein und auch die nächsten Jahre in diesem Förderprogramm weiterhin zu verbleiben.

Wenn die Entwicklung von Zielvorstellungen der Stadt Bamberg es sinnvoll erscheinen lässt, das eine oder andere neue Sanierungsgebiet auf den Weg zu bringen, so wird dies jeweils separat in den Stadtentwicklungssenat einzubringen sein. Auch wenn Bund-Länder-Städtebauförderungsmittel des städtebaulichen Denkmalschutzes für neue Investitionsvorhaben eingesetzt werden sollen, so werden auch diese Bauvorhaben jeweils individuell in die zuständigen Entscheidungsgremien des Stadtrates einzubringen sein.

Der Beschlussantrag dient daher dazu, dass sich die Stadt Bamberg grundsätzlich zum Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bekennt und den Rahmen beschließt, innerhalb dessen Städtebauförderungsmittel fließen können.

Auf die detaillierte Auflistung denkbarer Maßnahmen innerhalb der räumlichen Handlungsschwerpunkte ist ganz bewusst verzichtet worden, damit sich die Stadt Bamberg nicht frühzeitig unnötig eine Selbstverpflichtung zur Durchführung bestimmter Einzelmaßnahmen auferlegt.

 

Das Landesamt für Denkmalpflege, welches den bayernweiten Überblick über die Programmstädte im „Städtebaulichen Denkmalschutz“ hat, hat den vorliegenden Entwurf für das Bamberger Gesamtkonzept ausdrücklich gelobt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschluss

1.    Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.    Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

„1.    Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zu Kenntnis.

2.       Der Stadtrat beschließt das Gesamtkonzept „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für das „Stadtdenkmal Bamberg“ als Grundlage für die bedarfsangepasste Ausformulierung einzelner konkreter Sanierungsgebiete und Städtebauförderungsanträge in Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“.“

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

Der Beschlussantrag verursacht keine Kosten, weil die Stadt Bamberg keinerlei konkrete Verpflichtungen eingeht, irgendein Projekt oder irgendeine Maßnahme zu verwirklichen. Vielmehr ist es umgekehrt so, dass der Beschluss des Gesamtkonzeptes für den „Städtebaulichen Denkmalschutz“ erforderlich ist, damit die bereits geflossenen Förderungsmittel abgesichert sind und damit die Stadt Bamberg auch zukünftig weitere Förderanträge stellen kann, wenn und soweit dies beabsichtigt ist.

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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