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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0086-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 22.09.2010 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 105 D in der Fassung vom 22.09.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 18.10.2010 bis 22.11.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

 

 

2.        Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

2.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1 Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 17.11.2010

2.1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, mit Schreiben vom 18.11.2010

2.1.3 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co KG, mit Schreiben vom 20.10.2010

2.1.4 PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 20.10.2010

2.1.5 E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, mit Schreiben vom 09.11.2010

2.1.6 Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 21.10.2010

2.1.7 Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 19.10.2010

2.1.8 Amt für Wirtschaft, mit Schreiben vom 21.10.2010

2.1.9 Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 11.10.2010

2.1.10 FB 6 A-E, mit Schreiben vom 26.10.2010

2.1.11 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bbg./ Forchheim, mit Schreiben vom 13.10.2010

2.1.12 Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 11.11.2010

2.1.13 Berufsverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Oberfranken e.V., mit Schreiben vom 21.11.2010

 

2.2 Öffentlichkeit

 

2.2.1 Bernd und Renate Kugenbuch, mit Schreiben vom 08.11.2010

2.2.2 Petra Harzer-Stiglmayer, mit Schreiben vom 28.10.2010

2.2.3 Norbert Rudolf, mit Schreiben vom 09.11.2010

2.2.4 Christiane Toewe, mit Schreiben vom 21.11.2010

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu geringfügigen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs geführt.

 

- Unter Hinweise wurde unter dem Punkt Klimaschutz, der Verweis auf die Klimaschutzziele der Stadt Bamberg und die Maßnahmenvorschläge (Fernwärmeanschluss,  Energetischer Standard)  ergänzt.

 

- In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter dem Punkt 2.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes der Hinweis auf die vorhandenen Künstlerateliers ergänzt.

 

- Die Festsetzung zur EFOK in WA 5 wurde redaktionell angepasst. Die EFOK kann in WA 5 max. 1,2 m über Straßenniveau liegen.

 

- Die Festsetzung bezüglich der Tiefgaragen wurde redaktionell ergänzt. Mit Ausnahme von WA 5 sind zur Erschließung der Tiefgaragen nur technische Anlagen innerhalb der Baurahmen möglich. Die Begründung wurde unter 4.3 Ruhender Verkehr entsprechend ergänzt.

 

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind nur von geringfügiger Bedeutung und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung kann daher verzichtet werden. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

 

3.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 105 D vom 18.05.2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Bebauungsplan Nr. 105 D vom 18.05.2011, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.05.2011.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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