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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0092-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wie aus dem in Anlage 1 beigefügten Antrag hervorgeht haben die GAL-Stadtratsfraktion und die GRÜNEN/Alternative Liste (Kreistagsfraktion) einen gemeinsamen Antrag auf Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Klimaschutz Stadt- und Landkreis Bamberg“ gestellt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anlage Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 23.03.2011 hat die GAL-Stadtratsfraktion einen Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 30. März.2011 gestellt. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die Frist zur Beantragung von Mitteln aus der nationalen Klimaschutzinitiative für die Schaffung der beantragten Koordinierungsstelle zum 31. März 2011 ausläuft. Im einzelnen wird auf die Anlage 2 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung nimmt in der Sache wie folgt Stellung:

Im September 2008 sind Stadt und Landkreis Bamberg eine Klimaallianz mit dem Ziel eingegangen, bis zum Jahr 2035 Energieautarkie über die Substitution fossiler Energieträger zu erreichen.

Zur Ermittlung und Bewertung der in Stadt und Landkreis vorhandenen energetischen Potenziale wurde das Frauenhofer Institut Umsicht im Frühjahr 2009 mit einer umfassenden Untersuchung beauftragt. Das darauf hin im Mai 2010 vorgelegte Gutachten („Potenzialanalyse erneuerbarer Energien für das Gebiet der Stadt und des Landkreises Bamberg“) schlägt u.a. vor, dass Stadt und Landkreis eine gemeinsame Geschäftsstelle der Klimaallianz einrichten, nicht zuletzt um mit den gesteckten Zielen und den vielfältigen Umsetzungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.

 

Vertreter der Regierung von Oberfranken regten an zu prüfen, ob für den Betrieb einer solchen Geschäftsstelle staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können und verwiesen auf eine entsprechende Förderrichtlinie des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

 

Im Juli 2009 hat der Freistaat ein Förderprogramm zur Gründung von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen aufgelegt. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass in jeder der 18 Planungsregionen in Bayern jeweils eine modellhafte Energieagentur als Ansprechpartner der Bürger, der Unternehmen und der Kommunen für Energiefragen zur Verfügung steht.

 

Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten (Personal- und Sachkosten) in der Anschubphase, maximal 120.000,-- € gewährt. Der Bewilligungszeitraum (Anschubphase) beträgt maximal 3 Jahre. Zuwendungsvoraussetzung ist u.a., dass die zu gründende Energieagentur mindestens 5 Betriebsjahre (ein dauerhafter Betrieb sollte angestrebt werden) tätig ist.

Die Energieagentur muss mit mindestens einer Vollzeit-Personalstelle (Qualifikation Universitäts-/Fachhochschulabschluss oder vergleichbar) ausgestattet sein.

 

Das Mindestleistungsprofil der Energieagentur umfasst die produkt- und anbieterneutrale Beratung  von Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insb. kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen, sowie die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und die Teilnahme am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.

 

Eine Mehrfachförderung durch Inanspruchnahme zusätzlicher Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU wäre nicht zulässig.

Die Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern liegen als Anlage 3 diesem Sitzungsvortrag bei.

 

Nach mehreren Gesprächen mit der Regierung von Oberfranken haben die Verwaltungen der Stadt und des Landkreises das als Anlage 4 beigefügte „Leistungsprofil der Klima- und Energieagentur Bamberg“ erarbeitet und zusammen mit einem Förderantrag am 24. November 2010 bei der zuständigen Förderstelle der Regierung von Oberfranken eingereicht.

 

Wie dem Leistungsprofil im Einzelnen entnommen werden kann, gehen die geplanten Aktivitäten der Agentur weit über das lt. Förderrichtlinie erforderliche Mindestleistungsprofil hinaus.

Die gemeinsame Agentur soll mit 2,75 Vollzeitkräften ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um die beiden Klimaschutzbeauftragten von Stadt und Landkreis Bamberg, die Herren Günter Reinke und Robert Martin, mit je 75% ihrer Arbeitskraft. Des Weiteren wollen Stadt und Landkreis Bamberg jeweils eine 0,5 Vollzeitkraft neu einstellen, die den beiden Klimaschutzbeauftragten als Assistenzkräfte zur Verfügung stehen. Diese Mitarbeiter sind namentlich noch nicht bekannt und können erst nach Bewilligung  des Förderantrags unter Vertrag genommen werden. Die Führung der Klima- und Energieagentur Bamberg erfolgt durch Personal des Landkreises im Wechsel mit Personal der Stadt Bamberg. Für die ersten 2 ½ Betriebsjahre wird die Kreisbaumeisterin des Landkreises Bamberg, in deren Zuständigkeit der Klimaschutz fällt, mit 25% ihrer Arbeitskraft Führungsaufgaben innerhalb der Agentur erledigen. In der zweiten Hälfte der auf mindestens 5 Betriebsjahre angelegten Aktivitäten erfüllt diese Aufgabe der Umweltreferent der Stadt Bamberg, ebenfalls mit 25% seiner Arbeitskraft. Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Bamberg ist Dipl.-Ing. (FH)  für technische Chemie. Die nach den Zuschussrichtlinien geforderte Ausstattung mit mindestens einer Vollzeitpersonalstelle mit der Qualifikation Universitäts-/Fachhochschulabschluss werden somit durch Frau Pfeff-Schmidt (zu 25%) und Herrn Reinke (zu 75%) erfüllt.

 

Der Sitz der Geschäftsstelle der Klima- und Energieagentur – gleiches gilt für die kassen- und verwaltungsmäßige Abwicklung der beantragten Fördergelder – wird bei der Gebietskörperschaft angesiedelt bzw. erfolgen, die die Leitungs- und Führungskraft stellt. Der Sitz der Geschäftsstelle ist zunächst beim Landkreis Bamberg vorgesehen.

 

Personalkosten und Betriebskosten fallen bei Stadt und Landkreis Bamberg getrennt an und sind zum Teil unterschiedlich hoch. Da es sich bei der Agentur nicht um einen Zweckverband handelt, sind diese Personal- und Betriebskosten auch nicht in einem Haushalt darstellbar, sondern getrennt in den beiden Haushalten von Stadt und Landkreis Bamberg. Grundlage für die späteren Verwendungsnachweise der Förderungsmittel sind daher die bei beiden Gebietskörperschaften anfallenden nachweisbaren Kosten. Allerdings ist beabsichtigt, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die vereinnahmten Fördergelder hälftig zwischen Stadt und Landkreis aufzuteilen.

 

Die Klima- und Energieagentur Bamberg soll – bei entsprechender Zustimmung durch die politischen Gremien in Stadt und Landkreis – alsbald nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides gegründet werden.

 

Aus der Sicht der Verwaltung erscheint es nicht zielführend, falls die gemeinsame Initiative von Stadt- und Landkreis Bamberg zur Errichtung und Betrieb einer Klima- und Energieagentur Bamberg erfolgreich ist, den Antrag der GAL-Stadtratsfraktion bzw. der Kreistagsfraktion von die GRÜNEN/Alternative Liste weiter zu verfolgen.

 

Zum aktuellen Stand der Prüfung des Antrags bei der Regierung von Oberfranken bleibt folgendes festzuhalten:

 

Laut telefonischer Auskunft von Frau Stadler von der Regierung von Oberfranken vom 25.03.2011 werden die Fördergelder vom Ministerium täglich erwartet.

 

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid vom 17. März 2011 des Wirtschaftsministeriums über insgesamt 135.000,00 € zur Förderung der Klima- und Energieagentur Bamberg liegt der Regierung von Oberfranken bereits vor. Mit dieser Mittelzuweisung verbunden ist der Auftrag, einen Bewilligungsbescheid zu erlassen. Dies wird in den nächsten Wochen (voraussichtlich noch vor Ostern) von der Regierung umgesetzt. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides kann die Klima- und Energieagentur ihre Arbeit spätestens im Mai aufnehmen.

 

Der vorliegende Antrag ist ein gemeinsamer Antrag der GAL-Stadtratsfraktion und von den Grünen/Alternative Liste (Kreistagsfraktion).

 

Bezüglich der Beschlusslage beim Landkreis Bamberg darf folgendes festgehalten werden:

Der Umwelt- und Kreisausschuss hat in seiner gemeinsamen Sitzung vom 15.02.2011 auf Sachvortrag durch Herrn Verwaltungsdirektor Ensner entschieden, dass der alsbaldigen Gründung einer Klima- und Energieagentur Bamberg auf der Grundlage des Förderantrags vom 24.11.2010 und nach Erlass eines entsprechenden Zuwendungsbescheides des Freistaates Bayern zugestimmt wird.

 

Im Lichte der Auskunft der Regierung von Oberfranken wurde in der Kreisausschusssitzung am 28.03.2011 laut telefonischer Auskunft von Herrn Verwaltungsdirektor Ensner die Angelegenheit unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ behandelt. Hierbei hat Herr Landrat Dr. Denzler dargelegt, dass der entsprechende Zuwendungsentscheid des Wirtschaftsministeriums in der Angelegenheit bereits vorliege und in den nächsten Wochen ein Bewilligungsbescheid seitens der Regierung von Oberfranken ergehen wird. Dies hat der Kreisausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Herr Dr. Denzler hat dann noch erklärt, dass sich der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion aus seiner Sicht erledigt habe – Herr Fricke, Vorsitzender der Kreistagsfraktion von DIE GRÜNEN/Alternative Liste, hat dem nicht widersprochen.

 

Demzufolge ist die Beschlusslage beim Landkreis insoweit eindeutig, als nur die Fördermittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden sollen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Der alsbaldigen Gründung einer Klima- und Energieagentur Bamberg auf der Grundlage des Förderantrags vom 24.11.2010 und nach Erlass eines entsprechenden Zuwendungsbescheides des Freistaates Bayern wird zugestimmt.

 

3.        Der gemeinsame Antrag der Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN/Alternative Liste und der GAL-Stadtratsfraktion vom 29.01.2011, eine Koordinierungsstelle „Klimaschutz Stadt- und Landkreis“ zu errichten und zur Finanzierung der Stelle Mittel aus der nationalen Klimaschutzinitiative zu beantragen, wird abgelehnt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

:

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Anlagen

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