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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0100-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat am 24. November 2010 einen Antrag gestellt, in der Stadt Bamberg ein Kultur-Sozial-Ticket einzuführen, um auf der einen Seite den Bedürftigen die Schwellenangst zu nehmen und auf der anderen Seite die kulturelle und gesellschaftliche Teilnahme zu fördern. Der Antrag liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage bei.

 

In einer Besprechung am 18.01.2011 des Sozialreferates mit dem Kulturamt hat man sich auf folgende Eckpunkte geeinigt:

 

 

 

1. Vorüberlegungen:

 

v      Die Einführung eines Kultur-Sozial-Tickets in Form einer kleinen Scheckkarte wäre die richtige Vorgehensweise, um mehr bedürftige Bürger Bambergs für Kulturangebote zu begeistern.  Es geht hier jedoch nicht nur um den kulturellen Bereich, sondern im Allgemeinen auch um den Freizeitbereich (siehe auch Schwimmbäder etc.).

 

v      Der Personenkreis, der ein Kultur-Sozial-Ticket beantragen kann, ist wie folgt festzulegen:

 

o        Empfänger von Sozialhilfe --SGB XII 3./4.Kapitel

o        Empfänger von Arbeitslosengeld II

o        Empfänger des Kinderzuschlags

o        Empfänger von Wohngeld

o        Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

o        Kinderreiche Familien (ab dem 3. Kind)

 

v      Weiter wurde festgestellt, dass es bereits sehr viele günstige Angebote für Hilfeempfänger gibt jedoch der Bestand überhaupt nicht bekannt ist.

 

Um ein zukunftsfähiges Konzept für ein Kultur-Sozial-Ticket zu erarbeiten, wurden verschiedene städtische Institutionen und andere kulturelle Träger angefragt, welche Angebote es bereits für Hilfeempfänger in ihren Einrichtungen (VHS, Musikschule, Theater, Museum etc.) gibt und welche Art von Hilfeempfängern unter den Genuss der vergünstigten Angebote kommen sollen.

Gleichzeitig wurde nachgefragt, ob es bereits Erfahrungswerte gibt, inwieweit die Vergünstigungen für Hilfeempfänger angenommen werden und ob es vielleicht möglich wäre eine Prognose für den oben genannten erweiterten Personenkreis im Hinblick auf die finanziellen Kosten zu erstellen. (Bestandsaufnahme – siehe Anlage)

 

 

 

2. Ablauf/Organisation - Vorschlag Herr Mayer/Amt für soziale Angelegenheiten:

 

 

1)      Personal

 

Die Mitarbeiterinnen Frau Sembach (EG 5) und Frau Glaß (EG 6), beide zu 20/19,50 Std/Woche teilzeitbeschäftigt, würden um 2  und 1 Std/Tag aufstocken, also insgesamt um 15 Std/Woche. Die Arbeitszeit wird flexibel gestaltet und zu Beginn der Aktion  ggf. durch Überstunden erweitert. Für den Start, also nur vorübergehend, kann das Amt weitere Bedienstete stundenweise zur Verfügung stellen.

 

 

2)      Räumlichkeiten

 

Beide Bedienstete haben ihre Arbeitsplätze in Zimmer 102 im Rathaus Schloss Geyerswörth (ca. 37 qm). Die Lage des Zimmers im Gebäude ist günstig, da ziemlich am Anfang des Flures. Der Flur hat dort eine Breite von ca. 3 m  und ist als Wartezone gut nutzbar.

 

 

3)      Sachkosten

 

a)      Laut Angebot der Fa. HauboldESCHWEGE würde für die Ausweiskarte bei Abnahme von 1000 Bogen x 10 Stück = 10.000 Stück Kosten in Höhe von 0,10 € /Karte anfallen. Die Karten sind mit laserbedruckbarer Folie versehen und können nach eigenen Wünschen selbst gestaltet werden. Alternativ wird von der Fa. Vorderseitenbedruckung (4 Farben) angeboten, was die Kosten auf 0,14 € /Karte erhöht. In beiden Varianten müssten die Personalien des Karteninhabers hier im Amt eingedruckt werden (siehe b) Vom Material her gleich der Monatskarte der Stadtwerke Bamberg sind diese Karten (55 x 85 mm) sehr strapazierfähig.

 

b)      Ein Einzelplatz-Laserdrucker ist vorhanden. Um jedoch einen zu erwartenden größeren Arbeitsanfall meistern zu können, ist ein weiterer Einzelplatzdrucker (Laser) notwendig. Das dort vorhandene MFG (Multifunktionsgerät) ist wegen des räumlichen Abstandes zum Arbeitsplatz und wegen der Handhabung zum Dateneindruck nicht geeignet. Aufwändige Kartendruckgeräte sind nicht notwendig, da die Karten in Reihen zu 2 x 5 Stück pro Bogen integriert sind und per Maske gefüllt werden können.

 

 

4)      Antragstellung/Aktenhaltung

 

Das Amt 50 sieht hier einen großen Schritt in Richtung „Bürgerfreundlichkeit“. Nahezu alle Leistungsberechtigten nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sprechen in Zimmer 102 sowieso vor, um die Befreiung von der GEZ-Gebühr zu erreichen und könnten bei dieser Gelegenheit bei Bedarf aus einer Hand auch die „Sozialkarte“ erhalten.

 

Ein formeller Antrag wird nicht erforderlich sein. Als Nachweis der Zugehörigkeit zum Personenkreis ist ausreichend, wenn die sog. „GEZ-Bescheinigung“ vorgelegt wird, die der SGB II- und SGB XII-Träger ausstellt. Letzteres könnte entfallen, da das angesprochene Personal in die EDV des Amts 50 eingebunden ist und hier Zugriff auf die Leistungssoftware hat. Nachdem auch die Wohngeldbehörde in das Amt 50 eingegliedert wurde, ist auch der Zugriff auf die Wohngelddaten denkbar und anzustreben. Darüber hinaus wird der entsprechende Bewilligungsbescheid des jeweiligen Rechtsgebietes anerkannt.

 

Die Aktenhaltung, die lediglich aus einem formularähnlichen Vermerk über Personalien, Personenkreis und Ausstellungsdaten besteht, soll papierlos und somit rein elektronisch mit dem vorhandenen DMS-Programm erfolgen.

 

 

 

3. Vorgehensweise:

 

Um ein endgültiges Konzept zu entwerfen und einen genauen Kostenplan vorzulegen, sollten in Absprache aller Beteiligter/Anbieter –siehe Bestandsaufnahme- ein Konsens gefunden werden, ob

·         der Personenkreis so in der Form vereinheitlicht werden könnte

·         ob weitere Angebote gemacht werden könnten

·         ob alle Anbieter bei einem Kultur Sozial-Ticket sich beteiligen könnten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Familiensenat nimmt von der Sachstandmitteilung Kenntnis.

 

2.       Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung das Konzept weiter fortzuentwickeln und wieder zu berichten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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