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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0113-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wie in den Vorjahren so hat die Stadt Bamberg auch 2010 wieder im erheblichen Umfang die Träger der freien Wohlfahrtspflege gefördert und zwar auf freiwilliger, gesetzlicher oder vertraglicher Basis. Unter Verwendung der Stiftungsmittel des Amts 50 sowie des im Haushalt bereitgestelltem Globalansatzes von 100.000,-- € und der Mittel für Eingliederung im SGB II-Haushalt konnten alle Förderanträge in voller Höhe und ohne jegliche Einschränkung bedient werden.

 

Zusammenfassend stellt sich die Verausgabung wie folgt dar:

 

Globalansatz gesetzliche/vertragliche Leistung                                          30.094,61 €

 

Globalansatz freiwillige Leistung                                                                        5.000,00 €

 

SGB II-Haushalt                                                                                              105.825,49 €

 

Stiftungsmittel Amt 50                                                                                    99.800,00 €

 

Summe                                                                                                         240.720,10 €

 

 

Die Einzelheiten sind aus der Anlage zu ersehen.

 

Der Stadtrat hat aufgrund der Empfehlung des Finanzsenates mit Beschluss vom 25.03.2009 und 08.12.2010 die Vergabe des Globalansatzes  auf das Referat 5 delegiert und zur Anordnung das Amt 50 befugt. Dem Familiensenat ist somit lediglich Bericht zu erstatten.

 

Prognose für 2011:

Aufgrund sinkender Einnahmen aus den Stiftungen (Erneuter Rückgang um 15 %) muss damit gerechnet werden, dass der Globalansatz künftig voll aufgebraucht wird.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege dient zur Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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