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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0123-401

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Alle 2 Jahre nimmt die Städt. Musikschule eine Gebührenanpassung vor, um Tariferhöhungen und andere Kostensteigerungen aufzufangen und größere Erhöhungssprünge zu vermeiden.

 

Zum Schuljahr 2011/12 (Beginn 01.09.2011) soll nun eine Anhebung der Gebührensätze für Instrumental- und Vokalfächer um 2%, für Grundfächer und Gruppenstimmbildung um 3%, erfolgen. Die Gebühren für Ensemblefächer (bei Belegung ohne Hauptfach an der Musikschule) und Chöre werden nicht angehoben. Der Klavierzuschlag und die Mieten für ausgegebene Instrumente wurden 2009 nicht erhöht und sollen nun um 5% steigen. Die errechneten Beträge wurden kaufmännisch gerundet.

 

Über die Anhebung der Gebührensätze hinaus werden folgende, z.T. auch textliche Änderungen oder Ergänzungen vorgeschlagen:

 

Reduzierung der Erwachsenenzuschläge (§ 3, 7)

Um die Gebührensatzung insgesamt übersichtlicher zu gestalten und das Angebot der Städt. Musikschule künftig auch für Erwachsene über 25 Jahre interessanter zu machen, wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung bei den Erwachsenenzuschlägen zu ändern und dauerhaft 30% zu erheben. Bisher wurden 30% fällig, nach drei Jahren erhöhte sich der Erwachsenenzuschlag auf 50%. Inklusive des Zuschlages liegen die Gebühren dann etwa auf dem Niveau von Privatlehrerhonoraren.

 

Einführung einer Studentenermäßigung

Die Städt. Musikschule möchte Studenten, die meist über wenig Geld verfügen, stärker als bisher als Kunden gewinnen, da sie insbesondere für die angebotenen Ensembles eine große Bereicherung darstellen. Vorgeschlagen wird eine Ermäßigung in Höhe von 10%.

 

Textliche Änderung § 7 Ermäßigung und Erlass, Abs. 3 Sozialermäßigung

Festlegung einer Abgabefrist für Anträge auf Sozialermäßigung. Hinzufügung eines ergänzenden Hinweises, dass der Antrag jährlich neu gestellt werden muss.

             

Im laufenden Schuljahr erhalten 31 Musikschüler/innen bzw. deren Eltern Sozialermäßigung. Dies führt zu Mindereinnahmen in Höhe von € 9.634.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Stadtrat, die neue Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Bamberg (Musikschulgebührensatzung) mit Wirkung zum 01.09.2011 zu beschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Bamberg, 11.03.2011

Kultur- und Schulreferat                                                        Städtische Musikschule

i.V.

 

 

Werner Hipelius                                                                      Martin Erzfeld

Bürgermeister                                                                                    Leiter der Musikschule

 

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Anlagen

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