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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0127-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach Art. 102 Abs. 2 der Bayer. Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art.103 Abs.1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2010 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

              A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Bamberg

 

                            1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2010 weist im Vergleich zu den Planzahlen, wo der Pflichtzuführung von 3,126 Mio. € eine Rückführung aus dem Vermögenshaushalt von 3,402 Mio. € gegenüber stand, wesentliche Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 6.134.091,55 € ab. Zusätzlich erwirtschafteten die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Überschuss in Höhe von 9.138,86 €. Damit ergibt sich der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 6.143.230,41 €

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

 

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis folgendermaßen:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Ergebnis 2010 mit 3.722.809,00 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2010 wurden 36.000 € als allgemeine Zuführung angesetzt (darunter 7.100 € für die Sondervermögen und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater sowie Museen). Als Pflichtzuführung waren planmäßige Mittel in Höhe von 3.125.600 € vorgesehen.

 

Nach der Jahresrechnung hat sich die Zuführung wie folgt entwickelt: die Gesamtzuführung zum Vermögenshaushalt 2010 in Höhe von 13.326.131,49 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.941.017,03 € (vollständig erwirtschaftet) und die Zuführungen der Sondervermögen mit 10.665,91 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 6.652.839,55 €.

 

Im Einzelnen ergaben sich vor den abschließenden Buchungen der Zuführungen vom und an den Vermögenshaushalt im Verwaltungshaushalt

 

Netto-Mehreinnahmen von              17.130.813,16 €

und

Netto-Mehrausgaben von              10.987.582,75 €.

 

Positiv wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Gewerbesteuer-Einnahmen aus, die ca. 11,0 Mio. € über dem Planansatz lagen.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 23.441.323,13 € Einnahmeausfälle von 6.310.509,97 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2010 in Höhe von              6.088.799,44 €

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                 221.710,53 €.

 

Auf der Ausgabenseite übersteigen die notwendigen Mehrausgaben von 26.808.130,32 die Minderausgaben in Höhe von 9.677.317,16 doch sehr deutlich. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (1.958.106,41 €), die höher liegen als die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten (129.747,60 €).

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächliche Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 328.058,51 €, die fast ausschließlich beim Abschnitt 03 „Finanzverwaltung“ 363.548,07 €) entstanden sind, werden durch Netto-Mehrausgaben in Höhe von 889.612,87 € ergänzt, die größtenteils im Abschnitt 02 „Hauptverwaltung (834.987,79 €) entstanden sind.

 

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 212.948,75 €, die auf die positive Entwicklung der Abschnitte 11 „Öffentliche Ordnung“ (109.848,29 €) und 13 „Brandschutz“ (108.605,26 €) zurückzuführen sind. Allerdings resultieren auch die Netto-Mehrausgaben von 154.225,73 € aus dem Abschnitt 11 (256.795,15 €).

 

 

2 „Schulen“

 

Die negativen Auswirkungen der Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 339.515,56 € (siehe dazu insbesondere Abschnitt 23 „Gymnasien“ mit 447.856,23 €) werden durch die Netto-Minderausgaben von 259.227,83 € nicht ganz kompensiert. Die größte Einzelposition bei den Minderausgaben steuerte der Abschnitt 22 „Realschulen“ mit 241.404,87 € bei.

 

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

 

Die Netto-Mehreinnahmen von 706.518,48 €, die überwiegend innerhalb der Abschnitte 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“ (225.667,06 €) und 33 „Theater, Konzerte, Musikpflege“ (234.612,69 €) entstanden sind, werden durch die Netto-Mehrausgaben von 401.497,82 € (betroffen auch hier hauptsächlich der Abschnitt 32 mit 274.613,65 €) verschlechtert.

 

 

4 „Soziale Sicherung“

 

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 971.185,84 € und die Netto-Mehrausgaben 2.111.234,43 €, was insgesamt zu einer großen Belastung des Rechnungsergebnisses führt.

Von den Mehreinnahmen entfallen 502.422,95 € auf den Abschnitt 48 "Weitere soziale Bereiche", der die Leistungen nach Hartz IV beinhaltet. Die Mehrausgaben entstanden zum größten Teil innerhalb des Abschnittes 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“ (1.557.136,63 €) und belegen die enorme Bedeutung und Belastung, die dieser soziale Bereich für den Haushalt bedeutet.

 

 

 

 

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 87.725,23 € (davon allein 75.395,88 € im Abschnitt 56 „Sportstätten“) und die Netto-Mehrausgaben in Höhe von 440.042,59 € verschlechtern auch hier das Rechnungsergebnis. Auch bei den Ausgaben ist der Abschnitt 56 „Sportstätten“ hauptverantwortlich (578.705,55 €).

 

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

 

Die Netto-Mindereinnahmen innerhalb dieses Einzelplans betragen 524.843,63 €; diese entfallen auf die Abschnitte 61 „Städtebauliche Planung, Städtebauförderung, Vermessung, Bauordnung“ (273.646,24 €) und 68 „Parkeinrichtungen“ (259.656,63). Sie werden von den Netto-Mehrausgaben in Höhe von 1.553.841,70 € sogar noch übertroffen, welche mit 1.029.342,05 € zum größten Teil auf den Abschnitt 63 „Gemeindestraßen“ zurückzuführen sind.

 

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

 

Die Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 383.936,38 €, die überwiegend dem Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ (278.539,64 €) zuzurechnen sind, werden durch die Netto-Minderausgaben von 323.437,75 € (davon ebenfalls im Abschnitt 79 allein 454.794,26 €) nahezu ausgeglichen.

 

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

 

Die Netto-Mindereinnahmen von 1.262.560,97 € resultieren nahezu ausschließlich aus dem negativen Ergebnis des Abschnitts 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ mit 1.180.605,99 €. Dazu kommen noch Netto-Mehrausgaben über 537.640,69 €, wobei der mit Abstand größte Teil der Mehrungen mit 443.292,40 € ebenfalls auf den Abschnitt 84 entfällt.

 

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

Hier entstanden Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 18.166.800,37 €; ihnen stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe 11.625.382,91 € gegenüber.

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders einzugehen auf

 

a) die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 11.042.143,31 € über dem Haushaltsansatz von 25.000.000 € und ist damit Hauptauslöser für den positiven Gesamtabschluss. Damit ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 36.042.143,31 € weiterhin die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (21,05 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt, weist dieser Wert das drittgrößte positive Ergebnis in Relation zum Haushaltsansatz innerhalb der letzten 10 Jahre aus:

 

 

Trotz der negativen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise konnte überraschenderweise ein Gewerbesteuer-Ergebnis erzielt werden, das nur knapp unter dem langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (38,087 Mio. €) liegt.

 

 

b) den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der im abgelaufenen Haushaltsjahr 25.160.720,00 € betrug. Das Aufkommen liegt damit um 1.170.720,00 € über dem Haushaltsansatz von 23.990.000 €. Hier trat trotz der aktuellen Wirtschaftslage im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von nur 850.305 € ein, der deutlich niedriger als erwartet lag.

 

 

c) die vom Verwaltungshaushalt über die volle Pflichtzuführung von 2.941.017,03 € hinaus zusätzlich erwirtschaftete allgemeine Zuführung in Höhe von 10.374.448,55 €, die im Haushaltsplan lediglich mit 28.900 € veranschlagt werden konnte. Diese Mehrung resultiert eigentlich vollständig auf den oben erwähnten nicht absehbaren Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 11,042 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

 

                            2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3. Dieser Haushaltsteil erwirtschaftete im abgelaufenen Haushaltsjahr 2010 einen Überschuss von 5.811.693,34 €; dieser ergab sich ausschließlich aus dem Überschuss des Verwaltungshaushalt (siehe Anlage 5 Buchstabe a), der wie erwähnt 6.143.230,41 € betrug.

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 5.835.820,39 € steht aber eine Rücklagenentnahme von 12.366.942,59 € gegenüber. Dieser negative Saldo von über 6,5 Mio. € zum Ausgleich des Haushaltes ist eine enorme Hypothek für kommende Haushaltsjahre. Nicht nur fehlen zukünftig Finanzierungsmöglichkeiten (die Haushaltsausgleichsrücklage ist aufgebraucht), darüber hinaus werden auch die Zinseinnahmen des Verwaltungshaushaltes deutlich sinken.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der um die Sondervermögen bereinigte Überschuss in Höhe von 5.802.554,48 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen. Hauptsächlich muss die allgemeine Rücklage bestückt werden, da aus dieser bereits zu Jahresbeginn nicht verbrauchte über- und außerplanmäßige Mittel des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 5.456.421 € entnommen werden mussten.

 

Es wird deshalb folgende Verwendung des Überschusses vorgeschlagen:

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage zur sofortigen Entnahme, um Haushaltsmittel für nicht übertragbare Haushaltsreste aus dem Jahr 2010 wieder bereitstellen zu können

5.456.421,00 €

Zuführung an die Sonderrücklage „Stellplatzablösemittel“ (gesetzliche Vorgabe)

219.145,13 €

Zuführung an allgemeine „freie“ Rücklage

126.988,35 €

Gesamtbetrag

5.802.554,48 €

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c). Ein großes Manko stellt dabei insbesondere der frei verfügbare Anteil der allgemeinen Rücklage dar, der mit seinen 131.008,80 € so gut wie nicht vorhanden ist.

 

Die im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.02.2011 über die Jahresrechnung 2009 festgestellten notwendigen Berichtigungen des Rücklagenbestandes konnten auftragsgemäß im Zuge der Jahresabschlussarbeiten des Jahres 2010 erledigt werden.

 

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 24.722.194,54 € stehen Mindereinnahmen von 12.322.888,34 € gegenüber, die noch um die neu gebildeten Haushaltseinnahmereste von 6.260.500,00 € und die Ausfälle auf Haushalts- und Kasseneinnahmereste in Höhe von 2.352.906,68 € zu korrigieren sind.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

 

 

 

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.863.100 € sowie die Ermächtigungen aus Haushaltseinnahmeresten aus 2009 in Höhe von 2.000.000 € wurden in Höhe von 3.700.000 € ausgeschöpft (Bildung Kasseneinnahmerest von 2 Mio € und Haushaltseinnahmerest von 1,7 Mio. €), wobei im Jahr 2010 keine kassenwirksame Darlehensaufnahme aus diesen Ermächtigungen erfolgte (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Verschlechtert wurde die Einnahmeseite durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 2.352.906,68 €, die durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (392.833,10 €) bei weitem nicht kompensiert werden konnten (siehe Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 18.982.427,04 € ein, der Einsparungen nach Abzug von neu zu bildenden Haushaltsausgaberesten von 2.282.694,42 € gegenüberstehen. Die Netto-Mehrungen und Netto-Minderungen der verschiedenen Einzelpläne können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Bildung neuer Haushaltsausgabereste erfordert einen Betrag von 8.448.688,55 €, Einsparungen bei alten Resten konnten in Höhe von 392.833,10 € erzielt werden (siehe auch hierzu Anlage 3).

 

 

 

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

                            3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2011

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der geringen Rücklagenzuführungen keine Verbesserung der Rücklagenbestände. Damit kann für die weiterhin zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren (steigende Belastung durch Sozialausgaben, Personalkostensteigerung durch Tariferhöhungen, deutliches Ansteigen der Energiepreise, Investitionen in das Jahrhundertprojekt „Schulhaussanierungen“ und andere Infrastrukturmaßnahmen) leider nicht durch die Bildung bzw. Aufstockung von Sonderrücklagen vorgesorgt werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2011 bisher vorgesehenen Entnahmen derzeit (Stand: 17.03.2011) 131.008,80 € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 525.457,40 € erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 3). Damit konnte die von der Regierung von Oberfranken erwartete Sondertilgung in Höhe der Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen an den Entsorgungs- und Baubetrieb von 1.278.223,16 € zu 41% erreicht werden.

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig jede sich bietende Möglichkeit zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die enormen Belastungen des Haushaltes (insbesondere des Verwaltungshaushaltes) durch Zins- und Tilgungsleistungen zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2010 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre kein Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Es erscheint deshalb weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2010 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin angespannt ist. Die erzielten Überschüsse ergaben sich im Verwaltungshaushalt im Wesentlichen aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer mit 11,042 Mio. €, wogegen die Abschlüsse bei den Sozialausgaben und den Personalausgaben deutlich negativ waren.

 

Auch das Rechnungsergebnis 2010 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung von Sonderrücklagen. Nur durch Entnahmen aus diesen Rücklagen (z.B. für Haushaltsausgleich, Landesgartenschau, Kinderkrippen) in Höhe von 8,088 Mio. € konnten die erheblichen Investitionen des Haushaltsjahres 2010 finanziert werden.

 

Umso bedauerlicher ist es, dass der Jahresabschluss 2010 keinen Spielraum zur Bildung weiterer Sonderrücklagen (z.B. für die Schulhaussanierungen) zulässt.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2010 um 0,525 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine - wenn auch geringe - Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt doch nur begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich deshalb beim Fehlen einer Sondertilgung im Haushalt 2011 (veranschlagte 29.060 € können kaum anders bezeichnet werden) und aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2011 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der verschiedenen Großinvestitionen (wie Landesgartenschau, Bauabschnitt III der Kronacher Straße, Kettenbrücke) danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden.

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer. Auch bei den Ausgaben ist neben den Personalkosten auch im Sozial- und Jugendbereich mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2010 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2010 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

Allgemeine Rücklage (Wiederentnahme in 2011)             

5.456.421,00 €

Sonderrücklage „Stellplatzablösemittel“ (gesetzliche Vorgabe)

219.145,13 €

Allgemeine freie Rücklage

126.988,35 €

Gesamtbetrag

5.802.554,48 €

 

 

3.       Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                            Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

 

 

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