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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0131-803

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.       Entstehungsgeschichte und Entwicklung der ARGE

 

Entstehungsgeschichte und Arbeitsgrundlagen

Aufbauend auf dem langjährigen engen Kontakt zwischen den Städten Bamberg und Hallstadt bezüglich des interkommunalen Gewerbegebiets Laubanger sowie auf Initiative der Regierung von Oberfranken, des früheren Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen und des Wirtschafts­ministeriums wurde im Jahr 2002 die Besondere Arbeitsgemeinschaft Bamberg-Bischberg-Hallstadt-Hirschaid gegründet.

Schwerpunkt des bayernweiten Modellprojekts in der interkommunalen Zusammenarbeit war und ist eine abgestimmte Einzelhandelsentwicklung:

-          Oberziel ist die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne, insbesondere in ihrer Funktion als Versorgungs­zentren,

-                               Weitere Ziele sind

o              die Profilierung der ARGE im Wettbewerb der Regionen und

o              ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den Kommunen, um das gegenseitige Vertrauen untereinander zu stärken.

 

 

Neben der von allen Beteiligten unterzeichneten Vereinbarung wurde als weitere Basis der Zusammen­arbeit im Jahr 2001 ein Interkommunales Entwicklungskonzept durch die Arbeitsgemeinschaft CIMA / Plankreis erstellt. Das Konzept beinhaltete v. a. die Erfassung und Analyse der bestehenden Einzelhandels­strukturen sowie die Darlegung von innerstädtischen Entwicklungszielen der einzelnen Partner und die Abstimmung dieser Entwicklungsziele zwischen den Kommunen.

 

Evaluierung der ARGE im Jahr 2008

Zur Weiterentwicklung und Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit beauftragte die ARGE im Jahr 2008 das Büro Heinritz, Salm und Stegen mit einer Evaluierung der Kooperation. Das Büro stellte die bisherigen Ziele, Arbeitsgrundlagen, Arbeitsabläufe und die Wirkung der ARGE auf den Prüfstand und sprach diesbezüglich Empfehlungen für die Fortführung der Zusammenarbeit aus. Neben der grundsätzlichen Empfehlung, die ARGE mit gestiegener Handlungsorientierung fort­zuführen, sollten vor allem die Grundlagen der Zusammenarbeit, das Interkommunale Entwicklungs­konzept und die Vereinbarung der ARGE, fortgeschrieben werden. Diese Empfehlungen aus der Evaluation erhoben die Gremien der Stadt Bamberg sowie der Stadt Hallstadt und der Gemeinde Bischberg zum Beschluss. Der Marktgemeinderat Hirschaid, der seine Mitgliedschaft in der ARGE zum 31.12.2009 gekündigt hatte, beschloss am 29.09.2009, die Mitgliedschaft zunächst um ein Jahr (bis 31.12.2010) zu verlängern und bis dahin – auf Basis des fortzuschreibenden Entwicklungskonzepts und der überarbeiteten Vereinbarung – über die weitere Mitgliedschaft zu beraten. Inzwischen hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Kooperation mit den übrigen ARGE-Kommunen fortzuführen (Beschluss des Marktes Hirschaid vom 30.11.2010).

 

Städtebauförderung durch die Regierung von Oberfranken

Die Regierung von Oberfranken begleitet die ARGE seit Beginn in allen Entwicklungsschritten und unterstützt diese finanziell maßgeblich mit Mitteln der Städtebauförderung. Ziel des Mitteleinsatzes ist vor allem die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie der Stadtteilzentren. Für den Bereich Einzel­handel bedeutet dies eine klare Priorisierung der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Das Interkommunale Entwicklungskonzept des Büros Dr. Acocella bildet diese Zielvorgabe dabei inhaltlich voll ab.

 

 

2.       Interkommunales Entwicklungskonzept des Büros Dr. Acocella

 

Ausschreibung

Die Ausschreibung für das Entwicklungskonzept wurde vom Büro Heinritz, Salm und Stegen moderiert und fand in enger Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken und mit deren Unter­stützung durch Städtebaufördermittel statt. Im Februar 2010 erteilte die ARGE den Auftrag an das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung.

 

Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts

Das Büro Dr. Acocella begann im Frühjahr 2010 seine Arbeit vor Ort mit der Aktualisierung der vorhandenen Bestandsdaten zum Einzelhandel (u. a. die Erhebung der GMA für das Stadtgebiet Bamberg aus dem Jahr 2008), um die Ist-Situation darzustellen. Auf Basis dieser Bestandsdaten und unter Berücksichtigung der Trends in der Einzelhandelsentwicklung erarbeiteten die ARGE-Kommunen gemeinsam mit dem Büro Dr. Acocella, der Regierung von Oberfranken und dem Land­ratsamt Bamberg in mehreren verwaltungsinternen Klausurtagungen und Arbeitsgesprächen die Inhalte des Entwicklungskonzepts und die Leitlinien für die zukünftige Zusammenarbeit. Seitens der Stadt­verwaltung Bamberg waren Vertreter des früheren Amtes für Wirtschaft (Wirtschaftsförderung) und des Bau­referates (Stadtplanungsamt / Stadtentwicklung) beteiligt.

Zur Zwischeninformation im Fortschreibungsprozess wurden den Stadtratsmitgliedern folgende Termine angeboten:

-          Informationsveranstaltung für die Fraktionsvorsitzenden am 24.09.2010 im Tagungszentrum des Bamberg Tourismus & Kongress Service

-          Präsentation des Konzeptentwurfs vor den Stadt-, Gemeinde- und Marktgemeinderäten am 12.10.2010 in der RegnitzArena, Hirschaid

Neben den angefügten Präsentationsunterlagen des Büros Dr. Acocella, welche die wichtigsten Inhalte zusammenfassen (vgl. Anlage 1), liegt den Fraktionen je eine gedruckte Gesamtausfertigung des Inter­kommunalen Entwicklungskonzepts vor.

 

Inhalte und praktische Umsetzung des Entwicklungskonzepts

Inhaltlicher Schwerpunkt des Entwicklungskonzepts ist der Einzelhandel im ARGE-Gebiet. Darüber hinaus werden vom Büro Dr. Acocella für die künftige Zusammenarbeit Vorschläge für weitere Themen­felder unterbreitet, die in den folgenden Verwaltungs-Arbeitssitzungen der ARGE noch auf ihre Umsetzbarkeit zu diskutieren und zu prüfen sind.

Für die praktische Umsetzung des Entwicklungskonzepts, insbesondere für den Umgang mit Investoren­anfragen im Einzelhandel, gelten zukünftig folgende Rahmenbedingungen und Ziel­setzungen:

-          Über alle Branchen hinweg fließt der ARGE per Saldo bereits jetzt deutlich Kaufkraft von außer­halb zu, insbesondere im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich. Die Wachstumsgrenzen sind erreicht, so dass großflächige Neuansiedlungen keinen neuen Gewinn in die Region bringen, sondern lediglich Verdrängungseffekte nach sich ziehen, z. B. den Wegfall von Nah­versorgungs­möglichkeiten oder den Bedeutungsverlust der Zentren. Demnach ist eine qualitätvolle Weiter­entwicklung des Bestands eindeutig einer Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vorzuziehen.

-          Wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen Einzelhandelsentwicklung ist der Erhalt bzw. die Stärkung der verbrauchernahen Versorgung, insbesondere mit nahversorgungsrelevanten Gütern, aber auch mit übrigen zentrenrelevanten Sortimenten. Demzufolge sind die klassischen Nahversorgungs­standorte in ihrer Funktion zu stärken.

-          Neben dem Erhalt der verbrauchernahen Versorgung ist die Stärkung der Innenstädte und Orts­kerne oberstes Ziel der ARGE. In der Realität sind nahversorgungsrelevante und sonstige zentren­relevante Sortimente aktuell jedoch überwiegend an nicht-integrierten Standorten der ARGE angesiedelt. Weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten an städtebaulich nicht-integrierten Standorten sind demzufolge nicht mehr tragfähig.

-          Gewerbegebiete sollen den eigentlichen Nutzergruppen – dem Handwerk und dem produzierenden Gewerbe – vorbehalten bleiben. Durch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben steigen die Boden- bzw. Mietpreise deutlich an und sind somit für die eigentlichen Nutzergruppen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. In Gewerbegebieten mit derzeit geringem oder nicht vorhandenem Einzelhandels­besatz sollen Einzelhandelsnutzungen demnach künftig ausgeschlossen werden.

-          Entscheidend für eine gelungene interkommunale Abstimmung ist die Schaffung gleicher Rahmen­bedingungen im gesamten Gebiet der ARGE. Dies bedeutet:

o        Gewerblich geprägte Bebauungspläne werden auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Entwicklung­s­konzepts (Standortatlas und Grundsätze zur räumlichen Einzelhandels­entwicklung, vgl. Anlage 1, Folien Nr. 18-21) überprüft und ggf. angepasst.

o        Anfragen zu Einzelhandelsvorhaben (Neuansiedlungen und Erweiterungen) werden in einem einheitlichen Verfahren nach einheitlichen Bewertungskriterien (vgl. Anhang 1, Folien Nr. 23-31) beurteilt. Wesentliche Bewertungsgrundlagen dieses Prüfverfahrens sind die Zentren­konzeption zur Unterscheidung, Abgrenzung und Hierarchisierung integrierter und nicht-integrierter Standorte (vgl. Anlage 1, Folien Nr. 8-9) sowie der Standortatlas zur Überprüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens am jeweiligen Planstandort.

 

 

3.       Überarbeitete Vereinbarung der Besonderen Arbeitsgemeinschaft

Im Zuge der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts und der Weiterentwicklung der inter­kommunalen Zusammenarbeit wurde auch die Vereinbarung der ARGE überarbeitet. Den Auftrag dafür erhielt das Büro Heinritz, Salm und Stegen, das auch die Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts vorbereitet und begleitet hat.

Aufbauend auf den inhaltlichen und verfahrenstechnischen Empfehlungen des Interkommunalen Entwicklungs­konzepts regelt die Satzung die weitere Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen.

Folgende wesentliche Veränderungen bringt die neue Vereinbarung im Vergleich zur Fassung aus dem Jahr 2006 mit sich:

-          Bislang waren die Ziele der ARGE sehr unspezifisch formuliert und gewährten damit einen recht großen Interpretationsspielraum. Darüber hinaus gab es in der praktischen Zusammenarbeit häufig Zielkonflikte. Die Ziele sind nun eindeutig und handlungsorientiert formuliert (vgl. Anlage 2, § 3).

-          Die ARGE richtet eine Geschäftsstelle ein, die vom Büro Heinritz, Salm und Stegen betreut wird (vgl. Anlage 2, § 5). Die Geschäftstelle soll die Kommunikation und den Informationsfluss inner­halb der ARGE optimieren, die Einhaltung der Vereinbarung überwachen und das sonstige Tages­geschäft (z. B. Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der ARGE-Sitzungen) der ARGE übernehmen. Diese Maßnahme wird durch die Regierung von Oberfranken ausdrücklich begrüßt und finanziell mit Städtebaufördermitteln unterstützt.

-          Wichtiger Bestandteil der Vereinbarung sind die klaren Vorgaben zur Vorgehensweise bei der Prüfung von Einzelhandelsvorhaben (vgl. Anhang 2, §§ 13 bis 17). Einheitliche und transparente Bewertungsgrundlagen sorgen für ein gemeinsames und abgestimmtes Auftreten gegenüber Investoren, bewirken die Beschleunigung von Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren und tragen letztlich zur Stärkung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei.

 

Beibehalten wurde das Stimmverhältnis der ARGE-Partner bei Beschlüssen der Beteiligten­versammlung zu abstimmungspflichtigen Einzelhandelsvorhaben: Auf die Stadt Bamberg entfallen insgesamt drei Stimmen, auf die übrigen Kommunen je eine Stimme.

Auch der jährlich wechselnde Vorsitz, der im Jahr 2011 bei der Stadt Bamberg liegt, bleibt bestehen.

 

 

 

4.       Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung begrüßt die Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Fort­schreibung des Entwicklungskonzepts und die Überarbeitung der Vereinbarung.

Die Kooperation der ARGE war von Beginn an ein Lernprozess aller Beteiligten. Insbesondere die konfliktträchtige Abstimmung der Bauleitplanung bezüglich der Einzelhandelsentwicklung sorgte in den ersten Jahren für zahlreiche, intensiv geführte Diskussionen zwischen den Partnern. Zugleich ist es den Mitgliedskommunen der ARGE in den letzten Jahren gelungen, Vertrauen untereinander aufzu­bauen und den Informationsaustausch deutlich zu verbessern.

Neben der Stärkung dieser weichen Faktoren der Zusammenarbeit ist es für die Weiterentwicklung der ARGE unerlässlich, die konzeptionellen Grundlagen zu überarbeiten und damit die praktische Handlungs­fähigkeit der ARGE zu stärken. Dazu zählen insbesondere die inhaltlichen und verfahrens­technischen Vorgaben zur Abstimmung der weiteren Einzelhandelsentwicklung in der Region, wie die Sortimentsliste, der Standortatlas und das Prüf- und Moderationsverfahren.

Zur Optimierung des Informationsflusses innerhalb der ARGE, aber auch zur Überwachung der Ein­haltung der Vereinbarung und zur Vorbereitung, Moderation und Dokumentation der ARGE-Sitzungen empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Geschäftsstelle, besetzt durch das Büro Heinritz, Salm und Stegen. Die externe Vergabe der Geschäftsstelle an ein Gutachterbüro gewährleistet deren Neutralität als Schnittstelle zwischen den Kommunen und entlastet diese zudem von zusätzlichem Arbeitsauf­wand, der personell nicht tragbar ist.

Mit der Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts und der überarbeiteten Verein­barung wird die ARGE dem Oberziel einer innenstadt- und ortskernverträglichen Einzelhandels­entwicklung gerecht, das auch die Regierung von Oberfranken nachdrücklich fordert und mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Vortrag der Verwaltung und des Büros Dr. Acocella dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat billigt die Fortschreibung des Interkommunalen Entwicklungskonzepts der ARGE Bamberg, Bischberg, Hallstadt, Hirschaid vom 11.03.2011 (Anlage 1) und den Entwurf der Verein­barung (Bearbeitungsstand 17.03.2011; Anlage 2) als Grundlage für die weitere Bauleit­planung und wirtschaftspolitische Entscheidungen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Ziele dieses Konzeptes umzusetzen.

 

4.              Der Stadtrat stimmt der Einrichtung einer Geschäftsstelle zu. Als Geschäftsstelle wird das Büro Heinritz, Salm & Stegen bestimmt.

 

5.              Herr Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung der ARGE Bamberg, Bischberg, Hall­stadt, Hirschaid zu unterzeichnen.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 23.800,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 23.800,00 € jährlich (Personal und Sachkosten).

 

Von den 23.800,00 € werden 14.280,00 € durch die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Städte­bau­förderung getragen. Die Stadt Hallstadt, die Gemeinde Bischberg und der Markt Hirschaid über­nehmen je 1.590,00 €, so dass der Stadt Bamberg jährlich Netto-Kosten in Höhe von 4.760,00 € ent­stehen.

 

 

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Anlagen

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