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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0135-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach Übernahme der Schwarzen Brücke in die Baulast der Stadt Bamberg wurde diese einer Brücken-prüfung nach DIN 1076 unterzogen. Die Hauptprüfung zeigte Schäden der Stahlkonstruktion im Widerlagerbereich, am Fahrbahnbelag und an den Sandsteinwiderlagern auf.

 

Die Stahlkonstruktion (Längs- und Querträger) muss im Widerlagerbereich entrostet, teilweise ersetzt und mit Korrosionsschutz versehen werden.

 

Diese Arbeiten werden an eine zugelassene Stahlbaufirma vergeben. Ebenso die erforderlichen Ergänzungen am Geländer.

 

Der Holzbohlenbelag wird erneuert und mit einer zusätzlichen Isolierung, zur vorhandenen Stahlkonstruktion, ergänzt.

 

Der Holzbelag wird zur Zeit durch den EBB gefertigt und in Abschnitten nach Fertigstellung der Unterkonstruktion aufgebracht.

 

Diese Arbeiten werden im April, Mai 2011 durchgeführt.

 

Die gesamte Maßnahme wurde mit den auf der ERBA - Halbinsel ansässigen Kleingärtnern und dem Motorbootclub abgestimmt.

 

Die Erreichbarkeit über die Schwarze Brücke während der Bauzeit wird mit einem aufgestellten Hilfssteg (Ersatzsteg) der auf die vorhandene Konstruktion gestellt wird, möglich gemacht.

 

Die Schwarze Brücke wird als Schulpatenprojekt in Verbindung mit der Volksschule Bamberg-Gaustadt und der Denkmalstiftung Bischberg / Bamberg erstellt.

 

Im Mittelpunkt des Projektes steht das Industriedenkmal ERBA.

 

Mit der Übernahme der Patenschaft für die Schwarze Brücke soll den Hauptschülern das Thema „Sanierung des Bauwerks“ und die praktischen Tätigkeiten der einzelnen Gewerke näher gebracht werden.

 

Im Zuge dieses Projektes sind die Schüler mit der Herstellung des Ersatzsteges und beim Schutzanstrich des Belages mit eingebunden.

 

Ausreichende Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € stehen für die Sanierung zur Verfügung.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 60.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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