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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0144-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Dietz Matthias und Birgit

Entwurfsverfasser:                            Birgit Dietz und Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz

 

 

Anlage:              Sitzungsvortrag für die Bausenatssitzung am 19.01.2011

 

Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 19.01.2011 vorgetragen, der Beschluss lautete:

„Die Angelegenheit wird in die 2. Lesung verwiesen.“

 

Auf den in der Anlage beiliegenden Sitzungsvortrag wird verwiesen.

Seitdem haben sich folgende Änderungen ergeben:

Der Bauherr hat am 08.02.2011 eine vollständig neue Planung vorgelegt. In den Anlagen zur Sitzungsvorlage ist die neue Planung der bisherigen Planung gegenübergestellt.

 

 

Kurzbeschreibung:             

Anstatt eines modernen Neubaus mit Flachdach wird jetzt ein nicht unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Mansarddach in Form analog dem Nachbarhaus Letzengasse 26 beantragt. Des Weiteren ist eine Garage mit begehbarem Flachdach (Terrasse) geplant.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Wohnhaus:  

              Breite: 6,91 m   Länge: 11,98 m   Firsthöhe: 12,28 m   Traufhöhe Oberdach: 9,60 m        

              Traufhöhe Mansarde: 7,20 m

              Garage:  

              Breite: 2,57 m   Länge: 5,95 m   Höhe: Oberkante  Decke Garage: ca. 3,10 m  

              Höhe: Oberkante  Brüstung Terrasse: ca. 4,10 m

             

 

                            bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               30.12.1999

                            vollständig: 3. Umplanung 24.02.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Gebietscharakter § 4 BauNVO, allgemeines Wohngebiet

 

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:   ja:     nein: Fl.Nrn. 1215, 1215/2, 1215/5, 1215/9, 1215/10, 1215/11
Dem Bauordnungsamt wurden für die aktuell vorliegende Planung keine Nachbarunterschriften vorgelegt. Die Nachbarunterschriften werden zurzeit eingeholt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              1              

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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