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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0151-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 22.09.2010 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof in der Fassung vom 22.09.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 18.10.2010 bis 22.11.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

2.              Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (siehe Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 50 J) gleichermaßen.

 

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich mit ihren Anregungen hauptsächlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 105 D und führen zu keiner Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 22.09.2010.

 

2.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1 Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 17.11.2010

2.1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, mit Schreiben vom 18.11.2010

2.1.3 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co KG, mit Schreiben vom 20.10.2010

2.1.4 PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 20.10.2010

2.1.5 E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, mit Schreiben vom 09.11.2010

2.1.6 Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 21.10.2010

2.1.7 Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 19.10.2010

2.1.8 Amt für Wirtschaft, mit Schreiben vom 21.10.2010

2.1.9 Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 11.10.2010

2.1.10 FB 6 A-E, mit Schreiben vom 26.10.2010

2.1.11 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bbg./ Forchheim, mit Schreiben vom 13.10.2010

3.1.12 Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 11.11.2010

3.1.13 Berufsverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Oberfranken e.V., mit Schreiben vom 21.11.2010

 

2.2 Öffentlichkeit

 

2.2.1 Bernd und Renate Kugenbuch              , mit Schreiben vom 08.11.2010

2.2.2 Petra Harzer-Stiglmayer, mit Schreiben vom 28.10.2010

2.2.3 Norbert Rudolf, mit Schreiben vom 09.11.2010

2.2.4 Christiane Toewe, mit Schreiben vom 21.11.2010

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

 

3.              Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss zu beschließen.

 

Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächenutzungsplanes festzustellen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen.

 

3.              Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.05.2011 sowie die Begründung vom 18.05.2011 zu beschließen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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