Beschlussvorlage - VO/2011/0157-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung städtischer Gebäude - Grundschule Gaustadt (Sachstandsbericht)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Kenntnisnahme
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06.04.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.05.2009 wurde die Verwaltung mit der energetischen Sanierung der Grundschule Gaustadt beauftragt.
Im Rahmen der Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 2.388.000 ermittelt. Mit Bewilligungsbescheid vom 07.09.2009 nahm die Regierung die Maßnahme in das Förderprogramm des Konjunkturpaketes II auf, erkannte 2.237.600 als förderfähige Kosten an und bewilligte einen Zuschuss in Höhe von 1.957.900 . Dies entspricht einem Förderanteil von 82 %.
Mit der Ausführung wurde im Dezember 2009 begonnen. Im Wesentlichen waren folgende Maßnahmen geplant bzw. durchzuführen:
- Mauertrockenlegung mit Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Keller
- Dämmung der Kellerdecke
- Abbruch der vorh. Heizungsanlagen
- Einbau einer Pelletheizung mit Heizungssteuerungsanlage
- Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems (16cm Mineralwolle)
- Erneuerung aller Fenster- und Eingangstüren
- Einbau einer Sonnenschutzanlage
- Erneuerung der Klassenraumbeleuchtung
- Wiederherstellung der Außenanlagen
Zum jetzigen Zeitpunkt sind ca. 95 % der Leistungen abgeschlossen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin Ende Dezember 2010 konnte witterungsbedingt nicht eingehalten werden, da die Voraussetzungen für die Fertigstellung des Wärmedämmverbundsystems (+5°C) bereits Anfang / Mitte November 2010 nicht mehr vorlagen. Mit den Restarbeiten bzw. der Fertigstellung des Wärmedämmverbundsystems und der davon abhängigen Wiederherstellung der Außenanlagen wurde in den letzten Tagen begonnen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Arbeiten bis Mitte Mai 2011 abgeschlossen sind.
Die Maßnahme bewegt sich im Kostenrahmen. Es werden keine Mehrkosten erwartet.
Mit der energetischen Sanierung wird der KfW 60 Standard erreicht. Nach dem gegenwärtigen Preisniveau werden ca. 23.000 an Energiekosten jährlich eingespart und der Co2-Ausstoß um ca. 150 to (83 % der bisherigen Menge) jährlich reduziert.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |