"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0174-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach den Rückmeldungen der Kindergärten in der Stadt Bamberg und hier speziell im Innenstadtbereich (Statistischer Bezirk 1) gibt es aktuell und vor allem zum September 2011 einen erheblichen Mangel an Kindergartenplätzen. Von 207 Anmeldungen in den 6 Kindergärten in der Innenstadt können nur 105 Kinder aufgenommen werden.

 

              Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Da es auch in anderen Stadtteilen derzeit keine freien Kapazitäten gibt, scheitert ein Verweis an andere Kindergärten außerhalb der Innenstadt. Die sich aktuell abzeichnende steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen wird sich nach den vorliegenden Einwohnerzahlen (aus der Einwohnerdatei Meso) auch noch in den nächsten Jahren fortsetzen. Mittels dieser Datenquelle steht fest, dass die Zahl der Kinder, welche bis zum 31.12. jeden Jahres 3 Jahre oder älter (bis zur Schulpflicht) sind von aktuell 472 Kindern (Gesamtstadt: 1.897) auf 576 Kinder (Gesamtstadt: 2.033) im Herbst 2013 steigt (= + 22% Innenstadtbereich; 7,2% gesamtstädtisch). Für den September 2013 ist nach bisherigen Erhebungen noch mit einer weiteren Steigerung zu rechnen.

 

              Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme durch die Eltern sich um etwa ein halbes Jahr bis ein Jahr nach vorne verschoben hat. Das heißt, dass im Gegensatz zu früher die meisten Kinder heute bereits mit dem 3. Geburtstag oder kurz danach einen Kindergartenplatz benötigen. Ebenso führt der Ausbau der Kinderkrippen dazu, dass diese Kinder einen sich unmittelbar anschließenden Betreuungsplatz in einem Kindergarten benötigen. Ferner muss berücksichtigt werden, dass die durch das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz möglich gewordene Altersöffnung dazu führt, dass etwa 60 Plätze in den Kindergärten durch Schulkinder belegt sind. Hinzu kommt weiterhin die Tatsache, dass auch Eltern aus anderen Stadtteilen durch ihre Berufstätigkeit in die Innenstadt drängen. Es muss somit von einem Bedarfszeitraum für die zusätzlichen Plätze von mindestens 5 bis 6 Jahren ausgegangen werden.

 

              Im Hinblick auf den drohenden akuten Mangel an Kindergartenplätzen im Innenstadtbereich wurde nach geeigneten Lösungen gesucht. Als beste Variante bieten sich die Räumlichkeiten in der Mußstraße 28 an, die aktuell 24 Krippenkinder und 25 Kindergartenkinder beherbergen. Die Räume könnten mit überschaubaren Investitionen künftig mit 2 Kindergartengruppen genutzt werden. Darüber hinaus liegt die Zusage der Kath. Kirchenstiftung St. Martin vor, auch für diese 2 neuen Gruppen die Betriebsträgerschaft zu übernehmen. Die Summe der Argumente führt im Endergebnis zu der Entscheidung, die Räume in der Mußstraße 28 für 2 zusätzliche Kindergartengruppen zu nutzen.

 

              Da die Eltern, welche einen Kindergartenplatz benötigen für ihre beruflichen oder familiären Planungen möglichst bald Sicherheit bezüglich eines Betreuungsplatzes benötigen, mussten bereits Ende Februar die erforderlichen Beschlüsse im Finanzsenat und im Stadtrat gefasst werden.

 

              Hinsichtlich der Anliegen der Anwohner, welche in einem Gespräch bei Herrn Oberbürgermeister Starke vorgebracht wurden, gibt es folgendes festzuhalten:

 

 

1.       Belegung mit Kindern unter 3 Jahren

              Der Neubau an der Don-Bosco-Straße mit 36 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren wurde in nicht unerheblichen Umfang vom Staat bezuschusst. Die Regierung von Oberfranken hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine andere Nutzung dieser Einrichtung sich förderschädlich auswirken würde und eine Rückforderung staatlicher Zuschussmittel nach sich zieht. Nach unserer Kenntnis würde sich eine Rückforderung für z.B. 24 Plätze im sechsstelligen Bereich bewegen.

 

 

2.       Verlegung des Eingangsbereiches

              Die Verlegung des Eingangsbereiches in die Schlüsselstraße funktioniert aus verschiedenen Gründen nicht:

-              Dieser Raum wird als 2. Gruppenraum benötigt, weshalb die Nutzung der Terrassentüre als Eingangstüre auch deshalb nicht möglich ist;

-              Eine Eingangstüre muss in einen Flurbereich führen, in dem auch die Garderoben für die Kinder untergebracht sind; auch dies wäre hier nicht der Fall.

 

              Im Übrigen werden die Kindergartenkinder im Gegensatz zur jetzigen Situation weniger mit PKWs gebracht als Krippenkinder. Die hier aufzunehmenden Kinder stammen alle aus Wohngebieten in unmittelbarer Nähe der Einrichtung, sodass hier mit einer Entzerrung der Parksituation gerechnet werden kann.

 

 

3.       Außenspielfläche

              Die Nutzung des öffentlichen Spielplatzes am Geschwister-Scholl-Ring ist aus der Sicht der Erreichbarkeit sicher problematisch für den Ablauf des Kindergartenbetriebes. Ob für die tägliche Nutzung dann entsprechend zusätzliches Personal zu beschäftigen wäre und wer diese Kosten übernimmt wäre noch zu klären.

 

              Nach Auskunft des städtischen Gartenamtes ist dieser Spielplatz als Quartiersspielplatz angelegt, d.h. er ist in Größe und Ausstattung auf den Einzugsbereich und somit auf die Nutzung durch die Kinder aus dem Quartier ausgelegt. Aus gestalterischer Sicht und dem Nutzungsansatz ist eine Trennung des Spielplatzes nicht zu befürworten. Eine Trennung würde auch eine komplette Neugestaltung des öffentlichen Spielbereichs erfordern (die einzelnen Nutzungszonen müssen dann neu definiert und entsprechend ausgestaltet und ausgestattet werden). Die hierfür anfallenden Kosten, also für den Rückbau der aktuell genutzten Außenspielfläche am Anwesen Mußstr. 28, die Einrichtung eines Kindergartenbereiches und eines öffentlichen Bereiches an dem öffentlichen Spielplatz werden aller Voraussicht nach mehr als 100.000,00 € (100,00 € bis 200,00 € pro Quadratmeter; Grundstücksgröße: 2.000 m²) verschlingen. Weder das Gartenamt, noch das Jugendamt können diese Kosten aus Ihren zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln decken.

 

              Außerdem stelle eine Teilung des Spielplatzes auch einen Präzedenzfall für weitergehende oder ähnlich gelagerte Anliegen dar. Zudem fehlen in der Innenstadt sowieso öffentliche Spielflächen sodass diese dann noch weiter verringert werden.

              Zudem gab es bei diesem Spielplatz ebenfalls schon Anwohnerbeschwerden wegen der Lärmbelästigung durch die Kinder auf dem öffentlichen Spielplatz. Diese werden dann sicher noch stärker, wenn der Spielplatz entsprechend intensiv genutzt wird.

              Im Übrigen ist die Grünfläche zwischen dem öffentlichen Spielplatz und der aktuellen Außenspielfläche der KiTa laut Bebauungsplan ebenfalls als öffentliche Spielfläche ausgewiesen. Diese Fläche ist in kürzester Entfernung zur bisherigen Außenspielfläche der KiTa. Somit wäre es also äußerst unwirtschaftlich, die jetzige Spielfläche mit entsprechenden Kosten rückzubauen und gleich daneben eine neue Spielfläche mit weiteren städtischen Mitteln (bei 500 m“ rund 50.000,00 € bis 75.000,00 €) im Hinblick auf die Entfernung zur bisherigen Fläche, zu errichten.

              Insgesamt gibt es somit nach Auffassung der Verwaltung keine ausreichenden Gründe den Spielplatz für den künftigen Kindergarten zu verlegen. Bezüglich der Nutzung der Außenspielfläche wird mit dem Träger vereinbart, bezüglich der Zeiten die Benutzung mit Rücksicht auf die Anwohner zu bestimmten Zeiten zu vermeiden oder einzuschränken.

 

              In einem Gespräch mit dem Träger und der Kindergartenleitung wurden mitgeteilt, dass die Außenspielfläche vor 8.30 Uhr, zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr, nach 16.30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen in der Regel nicht genutzt wird.

 

 

4.       Haltverbot im Eingangsbereich Mußstr. 28

 

              bereits im Jahr 2009 wurde aufgrund eines Antrages  des damaligen Amtes für Gebäudewirtschaft überprüft, ob  vor dem Anwesen Mußstraße 28 aufgrund der dortige Unterbringung der Kindertagesstätte St. Martin,  die Anordnung eines absoluten Haltverbotes möglich ist. Gemeinsam mit Polizei, EBB und Stadtplanungsamt wurde einvernehmlich festgestellt, dass keine zwingenden Gründe bzw. außergewöhnliche Gefahrenpunkte vorliegen, die ein absolutes Haltverbot vor der Kindertagesstätte rechtfertigen würden.

 

              Dennoch wird derzeit vom Straßenverkehrsaufsichtsamt geprüft, ob eine Verlängerung des gesetzlichen Parkverbots vor einer Ausfahrt (Zeichen 299) angebracht werden kann.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...