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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0178-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach den Rückmeldungen der Kindergärten in der Stadt Bamberg gibt es auch in Bamberg-Ost (Statistischer Bezirk V) vor allem zum September 2011 einen erheblichen Mangel an Kindergartenplätzen. Allein im Kindergarten St. Anna könnten 24 angemeldete Kinder, welche auch in dem Einzugsbereich des Kindergartens wohnen, nicht aufgenommen werden. Ähnlich hohe Anmeldezahlen werden von den umliegenden Kindergärten St. Heinrich, Am Stadion und Arche Noah gemeldet. Gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt jedoch Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die sich aktuell abzeichnende steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen wird sich nach den vorliegenden Einwohnerzahlen (aus der Einwohnerdatei Meso) nicht nur im Innenstadtbereich, sondern auch in Bamberg-Ost in den nächsten Jahren fortsetzen. Mittels dieser Datenquelle steht fest, dass es zum September 2011 dort 290 Kinder gibt (bei 215 verfügbaren Plätzen), welche bis zum 31.12. jeden Jahres 3 Jahre oder älter (bis zur Schulpflicht) sind. Gerade in den letzten Wochen erreichten das Stadtjugendamt etliche Anrufe von Eltern aus diesem Stadtteil, welche nach Betreuungsmöglichkeiten nachfragten, da sie keinen Platz im Kindergarten St. Anna bekämen.

 

              Zudem ist zu berücksichtigen, wie bereits im Sitzungsvortrag bezüglich der Kindergartengruppen in der Mußstraße ausgeführt, dass die Inanspruchnahme durch die Eltern sich um etwa ein halbes Jahr bis ein Jahr nach vorne verschoben hat. Das heißt, dass im Gegensatz zu früher die meisten Kinder heute bereits mit dem 3. Geburtstag oder kurz danach einen Kindergartenplatz benötigen. Weitere Ausführungen zur Bedarfslage können an dieser Stelle unter Hinweis auf TOP 2 unterbleiben.

 

              Im Hinblick auf den drohenden akuten Mangel an Kindergartenplätzen hat die Kath. Kirchenstiftung St. Anna der Stadt Bamberg angeboten, vorübergehend eine 4. Gruppe einzurichten. Die derzeitige Raumsituation im Kindergarten St. Anna ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Für die Einrichtung der 4. Gruppe würde nach den Vorstellungen der Kindergartenleitung der Mehrzweckraum herangezogen werden. Da dieser mit 85 m² sehr großzügig ist, könnte mit geschickter Abteilung durch Raumteiler problemlos ein Gruppennebenraum geschaffen werden. Als Ersatz für den Mehrzweckraum stünde im Keller des Kindergartens ein großer Raum zur Verfügung, der aktuell ungenutzt ist (früher als pfarrliche Räume genutzt). Wie den nachfolgenden Bildern zu entnehmen ist, ist dieser von der Größe und vom Zuschnitt hierzu gut geeignet.

 

              (Bilder siehe Anlage!)

 

Auch ein zweiter Rettungsweg ist vorhanden. Erforderliche Baumaßnahmen beschränken sich auf den Einbau eines geeigneten Fußbodens, Verkleidung der Heizkörper, Umbau der Geräte aus dem jetzigen Mehrzweckraum, Ergänzung der vorhandenen Toiletten im Keller, Anbringung eines Handlaufes für Kinder an der Kellertreppe, Anschaffung der Möblierung für die neue Gruppe sowie einiger ergänzender Arbeiten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach den Kostenermittlungen des Erzbischöflichen Bauamtes auf rund 57.000,00 €. Für die Einrichtung sind rund 20.000,00 € einzuplanen. Für die anderen Umbauarbeiten fallen ca. 37.000,00 € an, wobei der Einbau des Fußbodens hiervon bereits 10.000,00 € kostet. Die restlichen Kosten verteilen sich auf Sanitär-, Heizkörper-, Malerarbeiten, Leuchtenumbau und Trennwandsystem.

 

Für die Finanzierung dieser investiven Kosten sind nach dem BayKiBiG aber auch nach den Richtlinien der Stadt Bamberg zu Bau- Umbau- und Sanierungsmaßnahmen 66 2/3% Zuschuss durch die Stadt Bamberg zu erbringen. Dies bedeutet konkret einen Zuschuss in Höhe von 38.000,00 €. Die restlichen 19.000,00 € werden vom Träger aufgebracht. Hierzu liegt dem Stadtjugendamt auch bereits eine entsprechende Zusage der Kirchenstiftung St. Anna vor. Da die Stadt Bamberg aktuell keinen genehmigten Haushalt hat, können derzeit noch keine zusätzlichen Haushaltsmittel beantragt werden. Das Stadtjugendamt unterbreitet deshalb, aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit, als Deckungsvorschlag, die Mittel aus den Ansätzen für die Freiwilligen Investitionszuschüsse an Kindergärten, Kinderkrippe und Kinderhorte (HSt. 46400.70890, 46420.70890, 46440.70890) zu entnehmen. Wenn im laufenden Haushaltsjahr aufgrund von berechtigten und notwendigen Anträgen anderer Träger Haushaltsmittel fehlen, müssten diese Mittel, ebenso wie die Mittel für die Maßnahme in der Mußstraße dem Deckungsring 510 zusätzlich genehmigt werden.

 

              Neben der investiven Seite bedeuten aber 25 zusätzliche Kindergartenplätze jedoch auch eine entsprechende laufende Förderung in Form der kindbezogenen Förderung und des freiwilligen Zuschusses. Nach den Durchschnittswerten der Bamberger Kindergärten ist mit einem jährlichen Aufwand von rund 40.000,00 € bis 45.000,00 € für die kindbezogene Förderung und 3.750,00 € für den freiwilligen Zuschuss zu rechnen.

 

              Da die Bedarfsnotwendigkeit dieser Kindergartenplätze jedoch eindeutig gegeben (siehe auch TOP Bedarfsplanung der Stadt Bamberg) und außerdem ein Rückbau bei sich verringernder Nachfrage ebenfalls relativ unproblematisch ist, wird die Durchführung der Maßnahme aus der Sicht des Fachamtes als unumgänglich betrachtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

             

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1              den Bedarf von 25 zusätzlichen Kindergartenplätzen neben den bestehenden 65 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  für den Kindergarten St. Anna in der Ferdinand-Braun-Str. 9 in Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2              Der Kath. Kirchenstiftung St. Anna zu der Errichtung der provisorischen 4. Kindergartengruppe einen Zuschuss in Höhe von 66 2/3 % zu den notwendigen, wirtschaftlich vertretbaren Kosten, maximal jedoch bis zu 38.000,00 € zu gewähren.

2.3              Auf der Haushaltsstelle 46420.98790 werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 38.000 € bereitgestellt. Deckung erfolgt zu Lasten der Haushaltstelle 46420.70890 in gleicher Höhe. Die Haushaltsmittel bleiben bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung gesperrt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 38.000,00 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Deckung vorläufig bei Hhst. 46420.70890

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlich: kindbezogene Förderung mit 40.000,00 € bis 45.000,00€ zuzüglich 3.750,00 € freiwilliger Zuschuss

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die aktuelle Haushaltslage zeigt, dass der momentane Stand bei der Gewerbesteuer um 6,1 Mio. € unter dem Ansatz liegt. Selbst die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen mit 3,1 Mio. € können die negative Auswirkung auf der Einnahmenseite nur zur Hälfte kompensieren. Deshalb käme eine Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel eigentlich nicht in Betracht.

 

Die außergewöhnliche Situation an Kindergartenplätzen in Bamberg-Ost und der Deckungsvorschlag des Fachamtes aus verwandten Haushaltsmitteln führen aber in der Abwägung aller Gesichtspunkte dazu, dass seitens des Finanzreferates keine Einwände gegen die Durchführung der Maßnahme bestehen.

 

Das Finanzreferat kann aber keineswegs sicherstellen, dass - sollten durch den Deckungsvorschlag später im Verwaltungshaushalt Mittel fehlen - der Budgetring 510 des Jugendamtes entsprechend angehoben wird (siehe Aussage des Jugendamtes im Sitzungsvortrag).

 

Bamberg, 05.04.2011

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20 zum haushaltsrechtlichen Vollzug

 

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Anlagen

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