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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0186-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26.11.2010 wurde von der GAL-Fraktion ein umfangreiches Antragspaket „für ein familienfreundliches Bamberg“ vorgelegt.

 

Der Antrag 5 lautet:

 

1.              Das Planungsamt bzw. die AG Radverkehr erarbeitet in Abstimmung mit dem EBB und anhand der bekannten Datenlage über die Bedürfnisse des Radverkehrs ein Konzept, welche Radrouten bzw. Radwege ganzjährig befahrbar sein müssen. Eine Prioritätenliste soll vorgeben, wie zügig nach einsetzendem Schneefall diese zu räumen sind.

 

2.              Private Anlieger werden per Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam gemacht, dass Radwege nicht als Ablagefläche für bereits geräumten Schnee dienen dürfen – entsprechend der neu gefassten Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Bamberg.

 

In seiner Stellungnahme vom 02.02.2011 weist der EBB daraufhin, dass er plane, nach Beendigung der Wintersaison 2010/2011 eine cad-gestützte Fortschreibung des Winterdienstplanes der Stadt Bamberg vorzunehmen. Sobald die Ergebnisse der graphischen Auswertung vorlägen, könne diese mit dem Räumdienstbedarf für Radfahrer entsprechend den zu erarbeitenden Vorgaben des Stadtplanungsamtes abgeglichen werden.

 

Grundsätzlich obliege die winterdienstliche Behandlung von kombinierten Geh- und Radwegen, sowie von Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben wurden, den jeweiligen Anliegern. Lediglich die selbständigen Radwege lägen im Aufgabenbereich des EBB.

 

Eine Ausweitung der Räum- und Streustrecken für den Radverkehr könne bei der jetzigen finanziellen und personellen Ausstattung des Winterdienstes vom EBB nicht geleistet werden.


 

Eine zeitliche und/oder räumliche Ausdehnung des Winterdienstes im Stadtgebiet Bamberg sei nur mit zusätzlichem Personal (Einrichtung Schichtdienst für Handreinigung und Kleingeräte) und zusätzlichen Finanzmitteln (zusätzliche Kleinfahrzeuge und/oder Vergabe an Dienstleister) realisierbar. Der jetzige Umfang des Winterdienstes auf Straßen und Wegen spiegele den maximal möglichen Leistungsumfang der personellen und finanziellen Mittel wider.

 

Das Stadtplanungsamt teilt in seiner Stellungnahme vom 28.02.2011 mit, dass es als Mitglied in der Arbeitsgruppe Rad sich in die Diskussion einbringen und entsprechende Unterlagen, wie z. B. das Netz der City-Routen zur Verfügung stellen, werde.

 

Die Regelung des § 9 Satz 2 der  Verordnung über  die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Bamberg , wonach Radwege bei der Räumung freizuhalten sind und auch das Räumgut nicht auf den Radweg gelagert werden darf, wird rechtzeitig  vor dem Winter 2011/2012 in den Medien publiziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.       Ziffer 5 des GAL-Antragspaktes vom 26.11.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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