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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0192-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 04.04.2011 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.890.200 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.503.600 € unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Hierzu ist das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept bis auf weiteres fortzuführen. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

2.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken zunächst darauf hin, dass sich die finanzielle Lage der Stadt nach den Angaben im Haushaltsplan noch erholt zeigt. Die Finanzplanungsjahre kippen diesen Trend aber ins Negative.

 

Mit den gesetzten Auflagen soll erreicht werden, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Bamberg während der Finanzplanungsjahre gesichert wird, das heißt. sie ihren bestehenden Ausgabeverpflichtungen nachkommen, ihr Vermögen pfleglich und wirtschaftlich verwalten und die Finanzierungs- und Folgekosten bestehender notwendiger Investitionen tragen kann.

 

Trotz der absehbaren Verschlechterung der finanziellen Lage werden die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung des Jahres 2011 noch genehmigt. Mit den erfolgten Auflagen erwartet die Regierung aber, dass die Stadt ihren Konsolidierungskurs fortsetzt, die absehbaren Ausfälle ausgleicht und eine dauerhafte Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährleistet.

Zum Verwaltungshaushalt finden die Konsolidierungsbemühungen Anerkennung. Gerade bei den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben wird positiv bewertet, dass die Zahlen trotz einer Steigerungsrate von 11,1 % unter dem Rechnungsergebnis 2009 bleiben. Hier wird aber auch das Risiko des erhöhten Sanierungsbedarfs in den kommenden Jahren gesehen.

 

Im Vermögenshaushalt kritisiert die Regierung, dass wie bereits in den Vorjahren die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen in Höhe von 1,3 Mio. € nicht für Sondertilgungen verwendet werden. Es wird zwar begrüßt, „dass das umfangreiche Investitionsprogramm ohne eine Zunahme der Verschuldung möglich wird“. Die „spürbare Ausweitung der Verschuldung“ im Finanzplan sollte aber überdacht werden.

 

Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen zeigt sich die Regierung von Oberfranken äußerst verwundert, dass der Stadtrat nur 6 Wochen nach dem Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Obergrenze für die Veranschlagung sollte der Ansatz 2010 sein) im Haushaltsplan eine Ausweitung der rein freiwilligen Leistungen von 0,7 Mio. € (17,4%) gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 vorsieht - teilweise sogar für Dauerverpflichtungen. Keinesfalls dürfen durch freiwillige Leistungen die Pflichtaufgaben der Stadt beeinträchtigt werden.

 

Wie ernst die Regierung von Oberfranken die vorgelegten Haushalte auf die Einhaltung von Konsdolidierungsmaßnahmen und die Höhe der freiwilligen Leistungen prüft, zeigt der aktuelle Fall der Stadt Coburg. Dieser wurde die Genehmigung des Haushaltes 2011 versagt. Unter anderem hat die Regierung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei den freiwilligen Leistungen zu einschneidenden Kürzungen kommen müsse.

 

Zur Finanzplanung wird ausgeführt, dass durch die fehlende Möglichkeit der Rücklagenentnahme erhebliche Kreditaufnahmen erforderlich sind. Um eine weitere Zunahme der Verschuldung zu verhindern, sollte bei zusätzlichen Maßnahmen während der Finanzplanungsjahre deshalb äußerste Zurückhaltung geboten sein. Die Rückflüsse des Trägerdarlehens sollten wie geplant für Sondertilgungen verwendet werden.

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

1.       Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Das bedeutet, dass zusätzliche freiwillige Leistungen nur möglich wären, wenn dafür andere freiwillige Maßnahmen gestrichen werden. Außerdem sind im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2010 (Haushaltskonsolidierung) zusätzliche Einsparungen zu realisieren.

 

2.       Im Vollzug des Haushalts auftretende Mehreinnahmen und Minderausgaben sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden. Damit erscheint die Verwendung derartiger Änderungen zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 04.04.2011 sicherzustellen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates

 

 

:

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Anlagen

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