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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0212-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Arnold Werner und Sabine

Entwurfsverfasser:                            Dipl.Ing. (FH) Arch. Karl-Diethard Geyer

 

Kurzbeschreibung:             

Beantragt ist eine 4-geschossige Wohnanlage (3+D, D = Vollgeschoss) mit 7 Wohneinheiten und ein Untergeschoß mit Tiefgarage mit insgesamt 6 Kfz.-Stellplätzen als Doppelparker. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist über die beantragte Tiefgarage auf dem südwestlich anschließenden Nachbaranwesen Fl.Nr. 1811 vorgesehen, wobei hierfür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad. Zwischen dem geplanten Wohnhaus und dem bestehenden Anwesen Steinweg 12 soll ein

1-geschossiger Verbindungsbau (Flachdach) errichtet werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Wohnhaus

                   Breite:  12,00 m              Länge:  12,15 m                ca. 11,20 m              Firsthöhe:  ca. 17,15 m

-    Verbindungsbau

              Breite: ca. 3,75 m              Länge: ca. 6,20 m                            Höhe über Straßenoberkante: ca. 2,00 m

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               15.02.0211

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 114 F

                            rechtsverbindlich seit: 30.09.1955

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

Überschreitung der Baulinie an der Straße durch das Treppenhaus ab dem 1. Obergeschoss

 

 

              Begründung:

Aus städtebaulicher Sicht kann dem Vorhaben in der vorliegenden Planfassung grundsätzlich zugestimmt werden. Das beantragte Wohngebäude stellt ein städtebaulich harmonisches Bindeglied zwischen der, auf dem südwestlich angrenzenden Nachbaranwesen beantragten Wohnanlage und der vorhandenen zweigeschossigen Altbebauung am Steinweg 12 dar.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                            nein:

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

 

              Kinderspielplatz:

              Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

 

              Barrierefreiheit:

                    Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

              Die Bauherren möchten das Dach des Verbindungsbaus als Terrasse nutzen. Die Prüfung der

              Zulässigkeit bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. Weiterhin soll der hohe

              Gebäudesockel niedriger ausgebildet werden. Eine einheitliche Lösung zusammen mit dem

              geplanten Neubau Dr.-v.-Schmitt-Str. 27 wird angestrebt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der erforderlichen Befreiung sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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