Beschlussvorlage - VO/2011/0217-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienhauses mit ELW u. Garage Bamberg, Wildensorger Str. 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: König Peter
Entwurfsverfasser: Dipl.-Ing. Michael Müller
Kurzbeschreibung:
Es ist ein unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit einem Flachdach geplant. Auf Grund der Topographie erscheint das Wohnhaus in südöstlicher Richtung dreigeschossig. Das Flachdach wird extensiv begrünt.
Das Untergeschoss liegt als Riegel zu 80% im Erdreich, auf das Untergeschoss werden die zwei Wohngeschosse aufgesetzt. Das Garagendach wird als Regenrückhaltebecken ausgebildet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: Gesamthöhe:
Untergeschoss: 11,00 m 23,31m Talseite: 10,60 m
Wohngeschosse: 11,00 m 14,00 m Bergseite: 7,50 m
Antragseingang: 13.12.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 C 18 A
rechtsverbindlich seit: 18.06.1965
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (zul. U/2 +E, gepl. U/2 +E+ 1. OG
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar. Für die Ausbildung des 1. Obergeschosses als Normalgeschoss kann eine Befreiung städtebaulich vertreten werden, da es sich in diesem Bereich des Berggebietes um eine villenartige Bebauung auf relativ großen Grundstücken handelt. Deshalb wurden auch in den letzten Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. Am Bundleshof 5 und 7) aber auch in der weiteren Umgebung, über dem Erdgeschoss bzw. 1. Obergeschoss anstelle eines Dachgeschosses ein zusätzliches Staffelgeschoss als Normalgeschoss im Rahmen einer Befreiung vom jeweiligen älteren Bebauungsplan zugelassen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Fl.Nr. 3442/3; 3441/2; 3440; 3440/5; 3444
Das Wohnhaus hält seine Abstandsflächen in voller Tiefe ein, nachbarliche Belange sind damit nicht berührt. Die Einwendungen der Nachbarn werden im Baugenehmigungsverfahren gewürdigt, die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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