"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0217-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              König Peter

Entwurfsverfasser:                            Dipl.-Ing. Michael Müller

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit einem Flachdach geplant. Auf Grund der Topographie erscheint das Wohnhaus in südöstlicher Richtung dreigeschossig. Das Flachdach wird extensiv begrünt.

Das Untergeschoss liegt als Riegel zu 80% im Erdreich, auf das Untergeschoss werden die zwei Wohngeschosse aufgesetzt. Das Garagendach wird als Regenrückhaltebecken ausgebildet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                            Breite:              Länge:              Gesamthöhe:                           

              Untergeschoss:                 11,00 m        23,31m       Talseite:  10,60 m

              Wohngeschosse:    11,00 m        14,00 m       Bergseite: 7,50 m

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               13.12.2010

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 C – 18 A

                            rechtsverbindlich seit: 18.06.1965

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

- Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (zul. U/2 +E, gepl. U/2 +E+ 1. OG

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar. Für die Ausbildung des 1. Obergeschosses als Normalgeschoss kann eine Befreiung städtebaulich vertreten werden, da es sich in diesem Bereich des Berggebietes um eine villenartige Bebauung auf relativ großen Grundstücken handelt. Deshalb wurden auch in den letzten Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. „Am Bundleshof“ 5 und 7) aber auch in der weiteren Umgebung, über dem Erdgeschoss bzw. 1. Obergeschoss anstelle eines Dachgeschosses ein zusätzliches Staffelgeschoss als Normalgeschoss im Rahmen einer Befreiung vom jeweiligen älteren Bebauungsplan zugelassen.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein: Fl.Nr. 3442/3; 3441/2; 3440; 3440/5; 3444

 

Das Wohnhaus hält seine Abstandsflächen in voller Tiefe ein, nachbarliche Belange sind damit nicht berührt. Die Einwendungen der Nachbarn werden im Baugenehmigungsverfahren gewürdigt, die Nachbarn erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              3              

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...