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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0219-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              TOP finanz Finanzberatung u. Immobilienverwertung GmbH & Bauträger KG

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz

 

Kurzbeschreibung:             

Beantragt ist eine 5-geschossige Wohnanlage (4+D, D = Vollgeschoss) mit 18 Wohneinheiten. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 16 Kfz.-Stellplätzen vorgesehen, im Bereich des Hofes sind weitere 3 Stellplätze geplant.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  12,30 m bis 13,30 m              Länge:  26,65 m bis 39,00 m             

                13,45 m                            Firsthöhe: ca. 19,70 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               13.01.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 114 F

                            rechtsverbindlich seit: 30.09.1955

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-              Überschreitung der Baulinie an der Straße durch die beiden Treppenhäuser ab dem

1. Obergeschoss;

                            Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch die Balkonanlagen und die

Tiefgarage;

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in die vorhandene Blockrandbebauung der Dr.-v.-Schmitt-Straße ein und wird mit dem um ein Geschoß niedriger geplanten Neubau auf dem nördlich angrenzenden Nachbaranwesen städtebaulich stimmig in die Altbebauung am Steinweg eingebunden.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:

 

 

              Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 19 (18 Stellplätze für beantragte Wohnanlage + 1 erforderlicher Stellplatz für

                          das vorhandene Gebäude Steinweg 10)

              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              19

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              19               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Baumfällung:

Es müssen 5 Obstbäume gefällt werden. Das Umweltamt – Naturschutz – hat der Fällung zugestimmt. Da aus Platzgründen keine Ersatzpflanzungen erfolgen können, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

             

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

Aufgrund der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes entspricht das Vorhaben bis auf die dort

genannten Abweichungen hinsichtlich vertretbarer Baugrenzen- bzw. Baulinienüberschreitungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Insofern werden in Abweichung zur Stellungnahme des BlfD vom 16.02.2011 Bedenken hinsichtlich der Kubatur wegen des überhöhten Sockels vom ca. 1,50 m und der ortsunüblichen Kniestockhöhe von ca. 1,00 m zurückgestellt. Eine Optimierung des

Erscheinungsbildes kann jedoch gemäß der Stellungnahme der Denkmalpflege bei Reduzierung von Sockel und insbesondere Kniestock erreicht werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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