Beschlussvorlage - VO/2011/0219-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit TGa Bamberg, Dr.-v.-Schmitt-Str. 27
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: TOP finanz Finanzberatung u. Immobilienverwertung GmbH & Bauträger KG
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz
Kurzbeschreibung:
Beantragt ist eine 5-geschossige Wohnanlage (4+D, D = Vollgeschoss) mit 18 Wohneinheiten. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 16 Kfz.-Stellplätzen vorgesehen, im Bereich des Hofes sind weitere 3 Stellplätze geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,30 m bis 13,30 m Länge: 26,65 m bis 39,00 m
13,45 m Firsthöhe: ca. 19,70 m
Antragseingang: 13.01.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 114 F
rechtsverbindlich seit: 30.09.1955
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): MI (§ 6 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baulinie an der Straße durch die beiden Treppenhäuser ab dem
1. Obergeschoss;
Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch die Balkonanlagen und die
Tiefgarage;
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in die vorhandene Blockrandbebauung der Dr.-v.-Schmitt-Straße ein und wird mit dem um ein Geschoß niedriger geplanten Neubau auf dem nördlich angrenzenden Nachbaranwesen städtebaulich stimmig in die Altbebauung am Steinweg eingebunden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 19 (18 Stellplätze für beantragte Wohnanlage + 1 erforderlicher Stellplatz für
das vorhandene Gebäude Steinweg 10)
anrechenbar: -/- nachzuweisen: 19
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 19 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Baumfällung:
Es müssen 5 Obstbäume gefällt werden. Das Umweltamt Naturschutz hat der Fällung zugestimmt. Da aus Platzgründen keine Ersatzpflanzungen erfolgen können, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Aufgrund der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes entspricht das Vorhaben bis auf die dort
genannten Abweichungen hinsichtlich vertretbarer Baugrenzen- bzw. Baulinienüberschreitungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Insofern werden in Abweichung zur Stellungnahme des BlfD vom 16.02.2011 Bedenken hinsichtlich der Kubatur wegen des überhöhten Sockels vom ca. 1,50 m und der ortsunüblichen Kniestockhöhe von ca. 1,00 m zurückgestellt. Eine Optimierung des
Erscheinungsbildes kann jedoch gemäß der Stellungnahme der Denkmalpflege bei Reduzierung von Sockel und insbesondere Kniestock erreicht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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537 kB
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