Beschlussvorlage - VO/2011/0220-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Bamberg, Würzburger Str. 65
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: König Peter
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Michael Müller
Kurzbeschreibung:
Es ist ein unterkellertes, zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit einem Staffelgeschoss geplant. Es wird ein extensiv begrüntes Flachdach vorgesehen. Das Gebäude wird im Erdgeschoss als Seniorentagesstätte genutzt, im ersten Obergeschoss werden Büroräume untergebracht und im zweiten Obergeschoss (Staffelgeschoss) sind 5 Seniorenappartements vorgesehen.
Größe des Bauvorhabens: Gesamt
Breite: 15,01 m Länge: 20,40 m 8,83 m
Antragseingang: 21.02.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 54 G
rechtsverbindlich seit: 24.08.2001
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der südwestlichen und südöstlichen Baugrenze
- Staffelgeschoss ist 3. Vollgeschoss (zul. 2 Geschosse)
- Dachform (zul. Satteldach; gepl. Flachdach)
- Nutzung als Seniorentagesstätte (zul. Einzel- oder Doppelhaus)
- Kfz.-Stellplätze außerhalb des Baurahmens
Begründung:
Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar, zumal das nördlich angrenzende Nachbargebäude in ähnlicher Erscheinungsform ausgebildet ist.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Der Bauherr hat den Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO gestellt.
Kfz Stellplätze:
Werden im Baugenehmigungsverfahren nach der dann vorliegenden Planung endgültig berechnet, im Vorbescheidsantrag sind 11 Stellplätze vorgesehen
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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