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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0220-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              König Peter

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing. Michael Müller

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein unterkellertes, zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit einem Staffelgeschoss geplant. Es wird ein extensiv begrüntes Flachdach vorgesehen. Das Gebäude wird im Erdgeschoss als Seniorentagesstätte genutzt, im ersten Obergeschoss werden Büroräume untergebracht und im zweiten Obergeschoss (Staffelgeschoss) sind 5 Seniorenappartements vorgesehen.

             

              Größe des Bauvorhabens: Gesamt

              Breite:              15,01 m              Länge:              20,40 m              8,83 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               21.02.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 54 G

                            rechtsverbindlich seit: 24.08.2001

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der südwestlichen und südöstlichen Baugrenze

-          Staffelgeschoss ist 3. Vollgeschoss (zul. 2 Geschosse)

-          Dachform (zul. Satteldach; gepl. Flachdach)

-          Nutzung als Seniorentagesstätte (zul. Einzel- oder Doppelhaus)

-          Kfz.-Stellplätze außerhalb des Baurahmens

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich vertretbar, zumal das nördlich angrenzende Nachbargebäude in ähnlicher Erscheinungsform ausgebildet ist.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:         nicht erforderlich

Der Bauherr hat den Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO gestellt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

Werden im Baugenehmigungsverfahren nach der dann vorliegenden Planung endgültig berechnet, im Vorbescheidsantrag sind 11 Stellplätze vorgesehen

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen

 

              Wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem

Vorbescheidsantrag zu.

 

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Anlagen

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