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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0222-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              GdbR Claudia Zauritz-Stadter & Arndt Zauritz

Entwurfsverfasser:                            Architekt Elmar Bornhofen

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein fünfgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. In dem Mehrfamilienhaus sind insgesamt 16 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um 10,70 m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Tiefgarage soll mit einem Autoaufzug befahren werden. Das Gebäude hängt ca. 12 m über den Ufer – bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes und wird durch Stützen abgestützt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                            Länge:              insgesamt

              Normalgeschoss:        18,00 m                                36,30 m                16,50m

              Staffelgeschoss:         15,00 m                                24,00 m                           

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               31.03.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Autoaufzug außerhalb des Baurahmens

-          Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkonanlagen (durch die geschwungene

-          Gestaltung Überschreitung bis zu 3,77 m Tiefe)

-          Überschreitung der Baugrenze durch das Staffelgeschoss (1,00 m)

 

 

 

              Begründung:

Da die Abweichungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sind sie städtebaulich

vertretbar.

Der Stadtplanungsbeirat hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 eine Empfehlung zur Gestaltung der umlaufenden Balkonanlage, zu der fast durchgehenden Verglasung der Wohnungen sowie zur Gestaltung des Erdgeschosses vorgetragen. Den Empfehlungen des Stadtplanungsbeirates wurde in der vorliegenden Planung in Teilbereichen entsprochen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              Die Nachbarzustimmung wird zur Zeit eingeholt

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 16              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              16

              Nachweis auf Baugrundstück:              32              

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

Die Auflagen aus der Stellungnahme des Stadtarchäologen werden in den Baubescheid mit aufgenommen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der

baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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