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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0224-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Rüdiger und Arntrud Dippold

Entwurfsverfasser:                            Birgit Dietz und Architekt Dipl.-Ing. Matthias Dietz

 

Kurzbeschreibung:             

Ein bestehendes Wohnhaus mit Anbauten (Fl.-Nr. 4339/4, Paradiesweg 39) soll abgebrochen werden. Dafür soll das benachbarte eingeschossige Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Fl.-Nr. 4339/2, Paradiesweg 39a) durch einen eingeschossigen Anbau mit Untergeschoss - in Holzständerbauweise - erweitert werden. Der Anbau erhält ein extensiv begrüntes Flachdach. Anstelle einer Einzelgarage soll eine Doppelgarage errichtet werden.

             

              Größe des Bauvorhabens: Anbau

              Breite:              5,28 m              Länge:              19,56 m              3,50 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               08.09.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben liegt im Außenbereich in einer allgemeinen Grünfläche, die im Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet und im Teilplan Landschaftsplan als Bestandteil einer Mosaiklandschaft dargestellt ist. Das vorhandene und zum Abbruch geplante Gebäude Hs.-Nr. 39

wurde in den 30iger Jahren ohne baurechtliche Genehmigung errichtet und in seinem Bestand nachträglich im Jahre 1997 genehmigt. Dieses Anwesen wurde jetzt vom Antragsteller (Eigentümer des Nachbaranwesens Hs. Nr. 39a) erworben, wobei das Wohngebäude Hs.Nr. 39a im Jahre 1932 zulässigerweise errichtet und eine Erweiterung im Erd- und Dachgeschoss im Jahre 1992 genehmigt wurde.

 

Der neue Anbau geht nicht wesentlich über die vorhandene Baumasse des abzubrechenden Gebäudes hinaus und kann planungsrechtlich und städtebaulich befürwortet werden. Als positiver Effekt dieser Planung ist nach städtebaulichen Gesichtspunkten die Entwicklung eines Außenbereichsanwesens anstelle von vormals zwei Wohngebäuden im Außenbereich sowie die Bereinigung der Abstandsflächenprobleme im Bereich des abzubrechenden Gebäudes zu bezeichnen.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:         nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              kein zusätzlicher

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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