Beschlussvorlage - VO/2011/0225-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Wasserwerk Stadtwald mit Absatzbecken u. Einfriedung Bamberg, Am Tännig 15a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Stadtwerke Bamberg
Entwurfsverfasser: Dipl.Ing. (Univ.) Andreas Baur
Kurzbeschreibung:
Der Neubau des Stadtwaldwasserwerkes soll direkt im Anschluss an das bestehende Wasserwerk erfolgen. Das Gebäude besteht aus der Filterhalle sowie einem Anbau mit Treppenhaus und Nebenräumen. Die Filterhalle erhält eine Tonnendachkonstruktion, der Anbau ein Pultdach (Dachneigung 2 Grad). Südwestlich des geplanten Neubaues schließen sich die erforderlichen Absetzbecken an. Außerdem wird die vorhandene Einfriedung durch einen Metallgitterzaun erweitert.
Größe des Bauvorhabens:
- Filterhalle
Breite: 15,90 m Länge: 34,90 m ca. 10,15 m
- Anbau:
Breite: 8,87 m Länge: 8,70 m Höhe: ca. 6,69 m bzw. ca. 7,00 m
- 2 Absetzbecken je 269 m³
- Einfriedung: Höhe ca. 1,80 m
Antragseingang: 23.11.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter:
Versorgungsfläche für Wasser bzw. Waldfläche
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Um das Bauvorhaben realisieren zu können ist die Rodung von ca. 0,3 ha Bannwald
erforderlich. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat mitgeteilt, dass es aus dortiger Sicht
keinen alternativen Standort für ein neues Wasserwerk gibt. Da es sich um eine Maßnahme
für das öffentliche Wohl handelt und Alternativen nicht vorhanden sind, aber von der
Bauherrin bereits eine Ersatzaufforstungsfläche von ca. 1,47 ha bereit gestellt worden ist,
wurde vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg der
Rodung zugestimmt. Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorgelegt, der
aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Wünsche offen lässt.
Die wasserrechtlichen Belange werden in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren behandelt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die Planung deutet bereits einen späteren 2. Bauabschnitt an. Die bestehende Filterhalle, die
Bestandteil des Einzeldenkmals ist, soll dann abgebrochen werden. Das BLfD sieht den
Abbruch als unvermeidbar an, die örtl. Denkmalpflege empfiehlt jedoch dringend, bereits jetzt
eine Alternativplanung zu entwickeln um den Erhalt der Filterhalle gewährleisten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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