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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0225-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Stadtwerke Bamberg

Entwurfsverfasser:                            Dipl.Ing. (Univ.) Andreas Baur

 

Kurzbeschreibung:             

Der Neubau des Stadtwaldwasserwerkes soll direkt im Anschluss an das bestehende Wasserwerk erfolgen. Das Gebäude besteht aus der Filterhalle sowie einem Anbau mit Treppenhaus und Nebenräumen. Die Filterhalle erhält eine Tonnendachkonstruktion, der Anbau ein Pultdach (Dachneigung 2 Grad). Südwestlich des geplanten Neubaues schließen sich die erforderlichen Absetzbecken an. Außerdem wird die vorhandene Einfriedung durch einen Metallgitterzaun erweitert.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Filterhalle

                    Breite:  15,90 m              Länge:  34,90 m                ca. 10,15 m

              -              Anbau:

                    Breite:    8,87 m              Länge:   8,70 m                            Höhe:  ca. 6,69 m bzw. ca. 7,00 m

-          2 Absetzbecken je 269 m³

-          Einfriedung: Höhe ca. 1,80 m

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.11.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:

Versorgungsfläche für Wasser bzw. Waldfläche

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                            nein:

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

                   Um das Bauvorhaben realisieren zu können ist die Rodung von ca. 0,3 ha Bannwald

                   erforderlich. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat mitgeteilt, dass es aus dortiger Sicht

                   keinen alternativen Standort für ein neues Wasserwerk gibt. Da es sich um eine Maßnahme

                   für das öffentliche Wohl handelt und Alternativen nicht vorhanden sind, aber von der

                   Bauherrin bereits eine Ersatzaufforstungsfläche von ca. 1,47 ha bereit gestellt worden ist,

                   wurde vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg der

                   Rodung zugestimmt. Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorgelegt, der

                   aus naturschutzrechtlicher Sicht „keine Wünsche“ offen lässt.

Die wasserrechtlichen Belange werden in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren behandelt.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

              Die Planung deutet bereits einen späteren 2. Bauabschnitt an. Die bestehende Filterhalle, die

              Bestandteil des Einzeldenkmals ist, soll dann abgebrochen werden. Das BLfD sieht den

              Abbruch als unvermeidbar an, die örtl. Denkmalpflege empfiehlt jedoch dringend, bereits jetzt

          eine Alternativplanung zu entwickeln um den Erhalt der Filterhalle gewährleisten zu können.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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