"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0230-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Gymnasien Stadt- und Landkreis Bamberg hat der Zweckverband die Aufgabe, den

·                Schulaufwand der staatlichen Gymnasien innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches sowie den

·                Schul- und Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums

zu tragen.

 

Im Gegensatz zum Personalaufwand der staatlichen Gymnasien besteht der Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums nicht nur aus den Kosten des Hauspersonals, sondern ausweislich § 4 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung darüber hinaus auch aus den Kosten für Lehr- und Verwaltungspersonal. Vom Freistaat Bayern für das Lehrpersonal geleistete Zuweisungen (HSt. 23000.17110) sind hiervon naturgemäß in Abzug zu bringen.

 

Entsprechend der derzeitigen Verwaltungspraxis verausgabt die Stadt Bamberg den vorstehend beschriebenen Personalaufwand fortwährend zulasten der UA 2300 sowie 2320 bis 2324 des städt. Verwaltungshaushaltes und stellt dem Zweckverband – parallel dazu – Abschlagszahlungen auf die von ihm zu tragenden Kosten quartalsweise in Rechnung. Diese Vorauszahlungen werden vom Zweckverband Gymnasien bei HSt. 77-20000.71200 verbucht und im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg zugunsten der HSt. 01-23xxx.16360 vereinnahmt. Die Planansätze für die im Laufe eines Jahres verrechneten Abschlagszahlungen basieren auf den Rechnungsergebnissen der Vorjahre, wobei bereits beschlossene Besoldungs- bzw. Tarifsteigerungen (soweit diese zur Zeit der Haushaltsaufstellung bekannt sind) in die Kalkulation einfließen.

Unterjährige Veränderungen der Personalkostenstruktur sind dagegen kaum prognostizierbar und die verbuchten Abschläge vor diesem Hintergrund auch immer zu einem gewissen Grad Schätz- bzw. Erfahrungswerte. Aus diesem Grunde werden etwaige Über- bzw. Unterzahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres auf Basis einer Spitzabrechnung zwischen den beteiligen Körperschaften ausgeglichen.

 

Die beantragten überplanmäßigen Ausgabemittel sind notwendig, um die Spitzabrechnung der Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien für das Haushaltsjahr 2010 haushaltsrechtlich korrekt abbilden zu können.

 

Die geleisteten Vorauszahlungen des Zweckverbandes Gymnasien waren im Haushaltsjahr 2010 bei sämtlichen Gymnasien höher als die jeweils tatsächlichen Personalkosten.

Dem Zweckverband erwächst hieraus ein Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt Bamberg. Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Spitzabrechnung 2010 führt innerhalb des städtischen Verwaltungshaushaltes zu Gesamtkosten in Höhe von 142.630,26 €. Hierzu bedarf es einer Mittelerhöhung um insgesamt (gerundet) 142.034 €.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

 

1.              Auf Antrag des SG Haushalt (Budgetierungsstelle) werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

23000.66280

Abrechnung

von Personalkosten

aus Vorjahren

 

47.461 €

47.561 €

23200.66280

2.859 €

2.959 €

23210.66280

13.698 €

13.798 €

23220.66280

16.255 €

16.355 €

23230.66280

43.458 €

43.558 €

23240.66280

18.303 €

18.403 €

Summe:

 

142.034 €

 

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

91800.85000

Deckungsreserve für

Sachaufwand

142.034 €

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Haushaltsstelle

Freibetrag

Anteil

23000.66280

47.561 €

100 %

23200.66280

2.959 €

100 %

23210.66280

13.798 €

100 %

23220.66280

16.355 €

100 %

23230.66280

43.558 €

100 %

23240.66280

18.403 €

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter Ziffer II empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 142.034 € bei Gruppierung 6628, für die keine Deckung im städtischen Verwaltungshaushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die Deckungsreserve für Sachaufwand (HSt. 91800.85000) entsprechend zu kürzen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:             Sachkosten:

 

 

Loading...