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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0232-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkungen

Im Juli 2008 hat der Stadtrat beschlossen, ein „Gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept“ - SEK für Bamberg durchführen bzw. erstellen zu lassen.

Ein solches Entwicklungskonzept ist gemäß den Vorgaben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, zwingend erforderlich, um auch künftig Städtebauförderungsmittel von Bund und Freistaat zu erhalten.

Im Rahmen der Städtebauförderung in Bayern (Arbeitsblatt 6) wird deutlich auf die gegenüber früher veränderte Situation der allgemeinen Stadtentwicklung - weg vom Planen stetigen Wachstums und der Erweiterung hin zum Planen eines angemessenen Stadtumbaus - hingewiesen. Der Begriff Stadtumbau steht für den Umgang mit den städtebaulichen und stadtstrukturellen Folgen und Chancen, die sich daraus ergeben. Die Städtebauförderung unterstützt Kommunen in ihren Bemühungen, die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Probleme, ausgehend von einem ganzheitlichen Planungsansatz, planvoll und vorausschauend zu bewältigen.

Die Ziele und Leitlinien eines SEK werden nach Aussage der Regierung als Formulierung von Handlungsabsichten gesehen, die zwar grundsätzlich das Handeln einer Stadt für eine absehbare Zukunft (etwa 10 Jahre) umreißen, dabei jedoch selbstverständlich im Verlauf durchaus veränderbar sein können.

Das SEK wurde - nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Regierung vom Januar 2009 - durch die „Arbeitsgemeinschaft SEK Bamberg“ (AG SEK Bamberg) von Professor Dr. Klaus Selle und Professor Kunibert Wachten (scheuvens+wachten) aus Dortmund in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt und bearbeitet.

Eine integrierte Entwicklungsstrategie bedarf einer aktiven Beteiligung von „Schlüsselpersonen“ der Stadtentwicklung – Vertretern von Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, kulturellen Einrichtungen, bürgerschaftlichen Initiativen – und des Einbezugs der Bürgerschaft. Die Aufgabenstellung wurde daher durch die Auftragnehmer grundsätzlich anhand von vier Phasen (siehe Terminkette als Anlage 1) erarbeitet:

 

Phase 1 - Synthese

Vorhandene Konzepte und Erhebungen zusammentragen, ergänzende Erhebungen, Abstimmung mit zentralen Akteuren in Verwaltung, Politik und Fachöffentlichkeiten

Phase 2 - Eckpunktekonzept

Zentrale Leitbildelemente, Konsensfelder, Konfliktpunkte, Klärungsbedarf

Phase 3 - Gebietsbezogene und thematische Konkretisierung

Auf ausgewählte Stadtteile und die als klärungsbedürftig identifizierten Themen bezogene öffentliche Arbeitsprozesse

Phase 4 - SEK

Zusammenfassung des Arbeitsstandes in einem Stadtentwicklungskonzept, das als „Zwischenbilanz“ eines weiter laufenden Planungsprozesses zu verstehen ist

 

Durchgeführte Schritte im Überblick

 

·         Sichtung und Bewertung der umfangreichen existierenden Grundlagenarbeiten, -gutachten und geplanten und feststehenden Zielfestlegungen (permanenter Prozess mit laufenden Ergänzungen durch Rückkoppelungen insbesondere der Verwaltungsakteure)

 

·         Einzelne diverse Schlüsselpersonengespräche

 

·         3 Verwaltungswerkstätten (mit allen wichtigen Fachdienststellen)

o        Mai 2009

o        November 2009

o        Juli 2010

 

·         4 Lenkungsgruppensitzungen (OB, BM, alle Referenten und Fraktionen)

o        Juli 2009

o        September 2009

o        April 2010

o        Juni 2010 - Abschlussklausur

 

·         Vorstellung und Diskussion im Stadtplanungsbeirat

o        Oktober 2009

 

·         Öffentliche Behandlungen im Stadtrat bzw. Stadtentwicklungssenat

o        Juli 2008

o        Februar 2010

o        Juli 2010

 

·         Werkstattwoche mit diversen öffentlichen Schwerpunktveranstaltungen und zahlreichen Diskussionen (Dokumentation der Ergebnisse der Werkstattwoche zum Download im Internet - siehe hierzu CD ROM als Anlage 2)

o        März 2010


·         Öffentliche Veranstaltungen im Spiegelsaal der Harmonie

o        Februar 2010 - Auftakt Werkstattwoche 

o        Juli 2010 - Abschlussveranstaltung

 

·         Erstellung von Informationsmaterial

o        Eckpunktekonzept (11/2009)

o        Werkstattzeitung (3/2010)

o        Internetauftritt (4/2010)

o        Dokumentation der Werkstattwoche (4/2010)

o        diverse Vorträge als PPT

 

·         Ständige Abstimmungen mit dem Baureferat / Stadtplanungsamt sowie dem Finanzreferat / Amt für Wirtschaft (bisher) und Immobilienmanagement

 

 

Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Stadtentwicklung in Bamberg

 

 

 

 

12 Leitlinien der Stadtentwicklung in Bamberg

 

 

 

 

 

 

Abschlussdokumentation und Beschluss des SEK

Nach dem erfolgreichen Abschluss aller vier vorgesehenen Phasen erfolgten Ende 2010 / Anfang 2011 weitere Abstimmungen mit der Verwaltung und die Erstellung der Abschlussdokumentation, die heute vorgelegt wird (CD ROM als Anlage 2). In diesem Zusammenhang wurden durch die Arbeitsgemeinschaft SEK Bamberg ergänzend sog. Flächensteckbriefe (CD ROM als Anlage 2) erstellt, die fachliche bzw. gutachterliche Hinweise zu möglichen Entwicklungspotenzialen im Stadtgebiet geben. Die gutachterlichen Sichtweisen und Empfehlungen sollen bei den - zu gegebener Zeit - jeweils konkret anstehenden Entscheidungen Hilfestellungen und Orientierung sein.

Wesentliche Aussagen des SEK sind die in der Abschlussdokumentation entwickelten grundsätzlichen Ziele, Leitlinien, Potenziale und Empfehlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.       Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.       Der Stadtrat billigt und beschließt das „Gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept“ - SEK vom Mai 2011 mit seinen grundsätzlichen Zielen, Leitlinien, Potenzialen und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung Bambergs.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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