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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0237-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

              In der Vollsitzung am 28.07.2004 hat der Stadtrat die Einrichtung eines Behindertenbeirates in der Stadt Bamberg beschlossen.

 

              Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter der ARGE Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V., 1 Vertreter psychisch behinderter Menschen, 1 Vertreter der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bamberg e.V., 1 Vertreter des VdK, 1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände sowie je ein Mitglied jeder Fraktion des Bamberger Stadtrates an.

 

Mit Beschluss vom 30.03.2011 wurde der Beirat für Menschen mit Behinderung neu bestellt und die genannten Vertreter für die Dauer von 2 Jahren als stimmberechtigte Mitglieder berufen.

 

Die Benennung eines Vertreters der Bamberger Wohlfahrtsverbände stand zum Zeitpunkt der Berufung des Beirates noch aus. Mittlerweile hat der Arbeitskreis der Bamberger Wohlfahrtsverbände folgenden Vertreter benannt:

 

Herrn Alexander Schlote, Leiter des AWO-Selbsthilfebüros in Bamberg (Theatergassen 8, 96047 Bamberg).

 

Gemäß § 6 der Satzung über den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bamberg ist Herr Alexander Schlote als stimmberechtigtes Mitglied für die Dauer von 2 Jahren durch den Stadtrat zu berufen. Die Berufung erfolgt nachträglich in Ergänzung des Stadtratbeschlusses vom 30.03.2011. Die Bestellung von Herrn Schlote endet wie bei den bereits bestellten Mitgliedern zum 30.03.2013.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat beruft hiermit nachträglich Herrn Alexander Schlote, Vertreter der Wohlfahrtsverbände, als stimmberechtigtes Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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