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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0245-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Folge der größten Reform des Personenstandsrechts  nach dem 2.Weltkrieg zum 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Bestimmung der Eheschließungsorte geöffnet. Eine ausführliche Klarstellung erfolgte im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 01.09.2009. Danach können in Umsetzung des § 14 PStG nunmehr die Städte und Gemeinden weitere Eheschließungsorte über die bisherigen kommunalen Trauungsräume hinaus festlegen. Diese Festlegung erfolgt durch öffentlich-rechtliche Widmung, um eine dauerhafte Nutzbarkeit sicherzustellen.

 

Herr Oberbürgermeister Starke ergriff daraufhin die Initiative um den Heiratswilligen weitere Trauungsorte anzubieten und auch die Attraktivität von Bamberg als Trauungsort zu steigern. Für das Jahr 2010 (Findungsjahr) wurden anstelle von drei Eheschließungsorten (Saal im Rathaus Maximiliansplatz, Rokokosaal im alten Rathaus, Katharinenkapelle am Domplatz) probehalber neue Eheschließungsorte angeboten. Von den zusätzlichen sechs Eheschließungsorten (Galerie des Palas der Altenburg, Nördlicher Pavillon im Michelsberger Garten, Fahrgastschiff der Firma Kropf, Renaissancesaal im Rathaus Geyerswörth, Theatertreff im E.T.A.-Hoffmann-Theater, Barbarakapelle in den „Katakomben“ der Stollenanlage Stephansberg) wurden zwei Orte (Galerie des Palas der Altenburg und das nördliche Pavillon im Michelsberger Garten) sehr gut angenommen.

An den restlichen vier Eheschließungsorten fanden im Testjahr 2010 nur insgesamt 2 Trauungen statt.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die verblieben fünf Eheschließungsorte öffentlich-rechtlich gewidmet werden.

 

Das alte und das neue Rathaus stehen im Eigentum der Stadt Bamberg. Trotz eingehender Suche konnte für den neu restaurierten Trauungssaal im Rathaus Maximiliansplatz keine Widmungsunterlagen gefunden werden. Zwar ist hier von einer bestehenden konkludenten Widmung auszugehen, jedoch sollte eine formelle Widmung zur Dokumentation für die Zukunft auch hier erfolgen. Ähnliches gilt für die bisher genutzten Trauungsorte im Rokokosaal und in der Katharinenkapelle.

 

Für die Katharinenkapelle (Eigentümer: Freistaat Bayern) als auch für die künftig hinzutretenden Trauungsorte in Privateigentum ist es Voraussetzung für eine Widmung für öffentliche Zwecke, dass die Eigentümer dem zustimmen. Die entsprechenden Einverständniserklärungen der Privateigentümer liegen hier schriftlich vor.

Die Stiftungsverwaltung als Vertreterin des Eigentümers des Pavillon hat ihre Zustimmung auf den jeweils 3. Samstag der Monate Juni, Juli und August beschränkt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.     Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.       Der nördliche Pavillon im Michelsberger Garten wird als Beurkundungsort für standesamtliche Trauungen nach § 14 PStG und für die Vornahme der Begründung von Lebenspartnerschaften für die jeweils 3. Samstage der Monate Juni, Juli und August öffentlich-rechtlich gewidmet.

 

3.       Der Trauungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, der Rokokosaal im alten Rathaus, die Katharinenkapelle am Domplatz, die Galerie des Palas der Altenburg, sowie der Renaissancesaal im Rathaus Geyerswörth werden als Beurkundungsorte für standesamtliche Trauungen nach § 14 PStG und für die Vornahme der Begründung von Lebenspartnerschaften öffentlich-rechtlich gewidmet.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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