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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0273-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Stadtplanungsamt und der Entsorgungs- und Baubetrieb teilten am 20.05.2011 mit, dass für die Sanierung der Stützmauer der Anwesen Kleberstraße zum Weegmannufer dringend Haushaltsmittel in Höhe von 95.000 € benötigt werden, um den bestehenden städtebaulichen Missstand zu beseitigen.

 

Die genannte Maßnahme wurde im Jahr 2009 begonnen und musste auf Grund der Baumaßnahme Kettenbrücke in den Jahren 2009 bis 2011 unterbrochen werden. Die Maßnahme zur Instandsetzung der Stützmauer muss auf Drängen des Fördergebers zügig, d.h. noch in diesem Jahr fertig gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die bereits zugesagte Städtebauförderung gefährdet.

 

Die o.g. Maßnahme muss innerhalb der bereits laufenden Baumaßnahmen zur Neugestaltung Hauptwachstraße, Heinrichsdamm und Kettenbrückstraße koordiniert/durchgeführt werden .

 

Kann der Auftrag zur Instandsetzung der Stützmauer Kleberstraße nicht spätestens am 25 .05.2011 vormittags erteilt werden, ist der weitere Zeitplan der Neugestaltung Hauptwachstraße, Heinrichsdamm und Kettenbrückstraße gefährdet. Darüber hinaus ist wegen der schwierigen Erreichbarkeit des Grundstückes nach Abschluss der Arbeiten mit deutlich höheren Kosten für die Sanierung zu rechnen.

 

Aus diesem Grund ist die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses durch den Herrn Oberbürgermeister dringend erforderlich.

 

In der Anlage wird ein Lageplan der Stützmauer und ein Bild des aktuellen Zustandes beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1. Außerplanmäßig bereitgestellt werden:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

61500.95000

Sanierung der Stützmauer Kleberstraße

95.000 €

95.000 €

 

              2. Deckung erfolgt zu Lasten von Minderausgaben bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

61500.95840

Sanierungsgebiet „Bamberg-Mitte“

-95.000 €

905.000 €

 

              3. Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

61500.95000

95.000 €

100

 

              4. Der Finanzsenat empfiehlt dem Oberbürgermeister, den Beschluss für sofort vollziehbar zu erklären.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 95.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Beschlussvorschlag

 

 

 

 

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Anlagen

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