Beschlussvorlage - VO/2011/0452-40
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Ehrungsrichtlinien der Stadt Bamberg vom 13.04.1978
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulverwaltungs- und Sportamt
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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27.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Ziffer 2 der Richtlinien der Stadt Bamberg besagt, dass ehrenamtliche Sportfunktionäre, die mindestens 25 Jahre Mitglied in einem Sportverein sind und wenigstens 20 Jahre an verantwortungsvoller Stelle für das Vereinsleben oder den Sport besondere Verdienste erworben haben, von der Stadt ausgezeichnet werden.
Der Stadtverband für Sport regte bereits vor einiger Zeit an eine 2. Ehrenstufe in die Richtlinien aufzunehmen, da in nahezu allen Sportfachverbänden eine Ehrung auch nach 40 und 50 Jahren vorgesehen sei.
Da die Praxis der letzten Jahre gezeigt hat, dass tatsächlich Bedarf an der vorgeschlagenen Änderung besteht, wird empfohlen Ziffer 2 der Ehrungsrichtlinien wie folgt zu ändern bzw. um einen Satz 4 zu ergänzen:
Eine erneute Ehrung können ehrenamtliche Sportfunktionäre erfahren, die bereits nach Satz 1 und 2 geehrt wurden und zwischenzeitlich seit mindestens 50 Jahren Mitglied in einem Sportverein sind und sich wenigstens 40 Jahre besondere Verdienste um den Sport erworben haben.
Der bisherige Satz 4 (Das Ende íhrer Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) wird zu Satz 5.
Außerdem wird angeregt Ziffer III 1. Buchstaben c) und d) zu ändern, da die Praxis gezeigt hat, dass das Sportabzeichen zum Teil wesentlich öfter als 25 Mal abgelegt wird und die Sportabzeichenträger recht enttäuscht sind, wenn dies nicht geehrt wird, obwohl ein nur 25-maliges erfolgreiches Ablegen des Sportabzeichens mit einer Ehrengabe belohnt wird. Zu Buchstabe d) wird empfohlen statt des gerahmten Wachsabdruckes des alten Bamberger Stadtsiegels eine Ehrengabe zu verleihen. Ziffer III 1. Buchstaben c) und d) wären dann wie folgt neu zu fassen:
1. Die Stadt Bamberg verleiht
c) für 25-maliges, 40-maliges und 50-maliges erfolgreiches Ablegen des Sportabzeichens eine Ehrengabe und
d) verdienstvollen Sportfunktionären eine Ehrengabe.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Ziffer 2 der Richtlinien der Stadt Bamberg für die Ehrung der besten Bamberger Sportler und verdienstvoller Sportfunktionäre vom 13.04.1978 wird wie folgt um Satz 4 ergänzt: Eine erneute Ehrung können ehrenamtliche Sportfunktionäre erfahren, die bereits nach Satz 1 und 2 geehrt wurden und zwischenzeitlich seit mindestens 50 Jahren Mitglied in einem Sportverein sind und sich wenigstens 40 Jahre besondere Verdienste um den Sport erworben haben.
3. Ziffer III 1. Buchstaben c) und d) werden wie folgt geändert:
1. Die Stadt Bamberg verleiht
c) für 25-maliges, 40-maliges und 50-maliges erfolgreiches Ablegen des Sportabzeichens eine Eh
rengabe und
d) verdienstvollen Sportfunktionären eine Ehrengabe.
4. Die Neufassung von Ziffer II.2 und Ziffer III.1 Buchstaben c) und d) gilt ab 01.01.2012.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg, 10.10.2011
Kultur- und Schulreferat Schulverwaltungs- und Sportamt
Werner Hipelius Anita Schmidt
Bürgermeister stv. Amtleiterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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