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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0745-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

-              Bericht über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

-              Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

-              Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

-              Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

-              Beschluss, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können

 

1.      Öffentliche Auslegung

Gemäß dem Beschluss des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung vom 10.10.2007 wurde die öffentliche Auslegung der Planung durchgeführt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 10.10.2007 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 05.11.2007 bis 07.12.2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

2.      Änderungen und Ergänzungen

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 38 D / 40 D geändert. Aufgrund der im Bebauungsplanverfahren notwendigen Änderungen werden auch Anpassungen im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Teilplan Art der Nutzung

·         Aufgrund der Einbeziehung des rückwärtigen Nebengebäudes Oberer Stephansberg 42 a in die im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzte Fläche wird auch die Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan erweitert.

·         Durch die Hereinnahme der versiegelten Zufahrt zum Anwesen Oberer Stephansberg 40 c in die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan wird auch die Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan angepasst.


Teilplan Landschaftsplan

·         Die Wohnsiedlungsbereich (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, wohnorientierte Sonderbau- und Gemeinbedarfsfläche) wird analog zum Teilplan Art der Nutzung erweitert.

3.      Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein, die sich sowohl auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 38 D / 40 D als auch auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes beziehen. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (siehe Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführten Verfahren gleichermaßen.

1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.1              Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 03.12.2007

1.2              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege), mit Schreiben vom 26.11.2007 und 05.12.2007

1.3              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Bau- und Kunstdenkmalpflege), mit Schreiben vom 29.11.2007

1.4              Amt für Landwirtschaft und Forsten, mit Schreiben vom 09.11.2007

1.5              eON Bayern Steuerung Kundencenter, mit Schreiben vom 12.11.2007

1.6              eON Netz Service Leitungen, mit Schreiben vom 14.11.2007

1.7              Heimatpfleger Dr. Karin Dengler Schreiber, Hanns Steinhorst, mit Schreiben vom 30.11.2007

1.8              Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgungs GmbH, mit Schreiben vom 26.11.2007

1.9              Amt für Wirtschaft, mit Schreiben vom 04.12.2007

1.10              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 27.11.2007

1.11              Bayerisches Rotes Kreuz, mit Schreiben vom 13.11.2007

1.12              Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 20.11.2007

1.13              Hochbauamt – Denkmalpflege, mit Schreiben vom 08.11.2007

 

2.              Öffentlichkeit

2.1              Susanne und Josef Batz, mit Schreiben vom 06.12.2007

2.2              Herrmann Hinterstößer und Irene Warzel-Hinterstößer, mit Schreiben vom 29.11.2007 (Eingang)

2.3              Prof. Dr. Lothar Laux, mit Schreiben vom 04.12.2007

2.4              Dr. Susanne Hohmuth, mit Schreiben vom 04.12.2007

2.5              Rudolf T. Backof, mit Schreiben vom 07.11.2007, vom 09.11.2007, vom 12.11.2007, vom 13.11.2007, vom 20.11.2007 und vom 26.11.2007

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Anhang (siehe Anlage) tabellarisch behandelt.

 

4.      Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Es wird beantragt, die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen sowie den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 18.04.2012 erneut auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Für die erneute Beteiligung wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (s. Pkt. 2) abgegeben werden können (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.            Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.            Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

3.            Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

4.            Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 18.04.2012 sowie den Entwurf der Begründung vom 18.04.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

5.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 18.04.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 18.04.2012 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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