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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0748-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Casa Tecta Bauträgergesellschaft mbh

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Rebhan

 

 

Kurzbeschreibung:             

Die bestehende Gaststätte sowie die dazu gehörigen Räumlichkeiten sollen zu Wohnungen, Büro

und Werkstatt umgebaut werden.

 

Stadthaus Haus-Nr. 36:

Die zukünftige Nutzung sieht die vollständige Erhaltung und Wiederherstellung der originalen denkmalgeschützten Strukturen vor. Im Erdgeschoss verbleibt die Durchfahrt sowie die Bierschänke -

letztere wird nur vom neuen Eigentümer privat genutzt. Das Obergeschoss nimmt die Verwaltung

eines mittelständischen Handwerksbetriebes auf, hierzu erfolgt der Rückbau der nicht bauzeitlichen Trennwände.

Der nicht bauzeitliche, erdgeschossige Anbau im Süden wird zurückgebaut und für Toiletten bzw.

Nebenräume verwendet. Die ehemalige Küche wird neuer Eingangsbereich der Schänke. Durch diesen Rückbau ist der Barockpavillon in seiner historischen Struktur wieder ablesbar, ebenso ist die durchgehende Ebene der „Mann an Mann“ Decke wieder sichtbar.

An der Fassade erfolgen bis auf den vorbeschriebenen Rückbau keine Änderungen. Im EG des Barockpavillons werden neue Fenster / Türelemente in Holzbauweise und unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange eingebaut.

 

Ehemaliges Fasslager:

Das frühere Fasslager, ein derzeit leer stehendes Gebäudeteil nördlich der Durchfahrt, dient zukünftig als Eingangs- und Treppenhalle zur Verwaltung des Handwerksbetriebes im Obergeschoss Nr. 36 und wird von der Durchfahrt her erschlossen. Weiterhin werden dort Toiletten vorgesehen. Vom Dach-

geschoss aus erfolgt der Zugang über eine bereits früher vorhandene Türöffnung in das Obergeschoss Nr. 36.

 

 

 

Häberlesaal, Gebäude Haus-Nr. 38:

Das Gebäude wird zu einem Zweifamilienwohnhaus um- und ausgebaut.

Wie im Stadthaus steht auch hier die Minimierung der Eingriffe an erster Stelle. Die gesamte Raumstruktur im denkmalgeschützten Bereich des „Häberlesaals“ wird beibehalten. Für die erforderlichen Nebenräume wird am südlichen Saalende eine Verbindung zur vorhandenen Erdgeschosswohnung hergestellt und diese damit erweitert.

Der historische Bierkellerbereich im Erdgeschoss Haus-Nr. 38 mit noch vorhandener nutzungs-spezifischer Infrastruktur einschließlich Abgang zu den Bierkellern wird saniert und dient zukünftig als Eingangsbereich und Entree.

Das derzeit bereits als Wohnung genutzte, jedoch nur teilweise ausgebaute Dachgeschoss wird vollständig ausgebaut und dadurch wird eine größere Wohnung ermöglicht. Es werden neue Dachgauben errichtet.

 

Ehemaliges Toilettengebäude:

Das durch einen Bombentreffer im 2. Weltkrieg bereits in seinen nördlichen Gebäudeteil reduzierte Gebäude wird instandgesetzt. Die Damentoilette wird teilweise zurückgebaut um die Nutzung als

Freisitz und Loggia zu ermöglichen. Die ehemalige Herrentoilette bleibt unverändert und dient als

Abstellraum.

             

              Im Eingangsbereich zum Anwesen wird ein Fahrrad- und Müllraum angebaut.

 

              Größe des Bauvorhabens: Fahrrad – und Müllraum

              Breite:              2,00 m              Länge:              7,50 m                2,20 m

             

             

                        bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:       15.06.2011

                                    vollständig:       18.11.2011

 

 

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 35 A

                            rechtsverbindlich seit: 11.07.1980

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

3 neue Pkw- Stellplätze außerhalb des Baurahmens

              Begründung:

Die gewährte Befreiung berührt keine planungsrechtlichen und städtebaulichen Belange.

             

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:               nein:         nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              nachzuweisen: kein zusätzlicher Stellplatzmehrbedarf

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der

baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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