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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0006-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Lichtenhaidestraße, Jäckstraße, Magazinstraße und Main-Donau-Kanal ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 215 A.  Die Planung der J.A. Consulting, 1. und 2. Liegenschaft GmbH sieht die Umwandlung des ehemaligen Schaeffler-Geländes zu einem gemischten Wohnquartier vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt auch den Busparkplatz zwischen Margaretendamm und Main-Donau-Kanal mit ein.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine teilweise Änderung des FNP nötig. Das Gebiet zwischen Lichtenhaidestraße, Jäckstraße, Magazinstraße und Margaretendamm wird aufgrund einer Nutzungsänderung von einem eingeschränkten Industriegebiet in Wohnbaufläche umgeändert.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist eine seit vielen Jahren in Großteilen ungenutzte Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen und dabei unter der Prämisse der Innenentwicklung neuen Wohnraum für Bamberg zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 215 A geändert.

 

2.              Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die Fl. Nrn. 6855, 6855/1, 6855/2, 6875/1, 6875/2, 6875/3, 6875/4 als eingeschränktes Industriegebiet dar. Die Fl. Nr. 1064/6 entlang dem Main-Donau-Kanal ist als Grünfläche ausgewiesen.

Im Landschaftsplan ist der Bereich des ehemaligen Schaeffler-Geländes als Gewerbesiedlungsbereich mit zu entwickelnder Grünausstattung dargestellt. Die Fläche zwischen Margaretendamm und Main-Donau-Kanal ist als eingeschränkt zugängliche Grünfläche ausgewiesen. Ein Teil der Uferzone ist Überschwemmungsgebiet des Main-Donau-Kanals. Dieses befindet sich jedoch östlich des Busparkplatzes im Bereich der Skateranlage.

Westlich des Geltungsbereichs grenzt an die Lichtenhaidestraße eine Gemeinbedarfsfläche – Schlachthof an. Entlang der Jäckstraße und der Magazinstraße sind Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen ausgewiesen. Der Bereich südlich des Margaretendamms ist als Grünfläche ausgewiesen.

Entlang der Straßentrassen sind Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen festgesetzt.

 

3.              Beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplan-Änderung

Das Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung sieht in den Randbereichen des Geltungsbereichs entlang Lichtenhaidestraße und Margaretendamm die Ausweisung als gemischte Baufläche vor. Die Flächen entlang der Jäckstraße und im Innenbereich des Geltungsbereichs werden als Wohnbaufläche festgesetzt. In der südöstlichen Ecke des Geltungsbereichs wird eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Der Bereich zwischen Margaretendamm und Main-Donau-Kanal (Busparkplatz) wird in Teilen als überörtliche Hauptverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz ausgewiesen. Dabei wird die Altlastenverdachtsfläche im Bereich des Busparkplatzes nachgetragen.

Die Festsetzungen für Nutzungsbeschränkungen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen werden entlang der Magazinstraße, Margaretendamm und Lichtenhaidestraße aufgrund der Lärm- und Geruchsproblematik und den daraus resultierenden Vorgaben beibehalten. Entlang der Jäckstraße kann die Festsetzung zukünftig entfallen, da hier bereits eine Wohnbaufläche angrenzt und somit keine Belastung zu erwarten ist.

Im Landschaftsplan wird das ehemalige Schaeffler-Gelände, analog zur Jäckstraße als Wohnsiedlungsbereich mit erforderlichem Grünordnungsplan ausgewiesen. Die Lage der vorhandenen Biotope wird nachrichtlich übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplan-Konzept gemäß Plan vom 15.02.2012

4.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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