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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0221-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft benötigt für unaufschiebbare Instandhaltungsarbeiten an den Mietwohngebäuden der Spörlein´schen Altenwohnungen (Antonistift-Stiftung) sowie für Instandsetzungsarbeiten an stiftischen Gebäuden und in der Kirche der Bürgerspital-Stiftung dringend Mittel, um bereits angefallene Reparaturen beseitigen zu können.

Außerdem benötigt das Bürgermeisteramt sofort die dem Amt zustehenden Ausgabemittel für Wohltätigkeitszwecke, um ein Verzehrgeld an Handwerksburschen auszahlen zu können.

 

Laut Beschluss des Finanzsenates vom 03.12.2008 sind Ausgaben für einmalige Bedürfnisse und übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV gesperrt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Gesperrte Mittel können mit Zustimmung des Finanzsenates früher freigegeben werden, wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen.

 

Da mit einer öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung erst im Laufe des Aprils 2009 gerechnet werden kann und sich die Einnahmen und laufenden Ausgaben derzeit entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln, wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Auf Antrag des Amtes für Gebäudewirtschaft und auf Antrag des Bürgermeisteramtes werden folgende Haushaltsstellen zu folgenden Prozentsätzen sofort freigegeben:

 

 

HSt.

AOD

Namentliche Bezeichnung

Freibetrag

Prozentsatz

93161.5030

180

Einmalige Instandhaltung der Mietwohngebäude

10.000 €

100

9325.5031

180

Instandsetzung an stift. Gebäuden und in der Kirche

37.500 €

  50

9416.7182

100

Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke

1.000 €

100

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

 

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