Beschlussvorlage - VO/2009/0221-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2009 der Antonistift-Stiftung, Bürgerspital-Stiftung und Edgar Wolf´sche-Stiftung; Mittelfreigaben a) für einmalige Instandhaltung der Mietwohngebäude der Spörlein´schen Altenwohnungen (Antonistift-Stiftung); b) für Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und in der Kirche der Bürgerspital-Stiftung und c) für Zuschüsse für Wohltätigkeitszwecke der Edgar Wolf´schen-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
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Entscheidung
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17.02.2009
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I. Sitzungsvortrag:
Das Amt für Gebäudewirtschaft benötigt für unaufschiebbare Instandhaltungsarbeiten an den Mietwohngebäuden der Spörlein´schen Altenwohnungen (Antonistift-Stiftung) sowie für Instandsetzungsarbeiten an stiftischen Gebäuden und in der Kirche der Bürgerspital-Stiftung dringend Mittel, um bereits angefallene Reparaturen beseitigen zu können.
Außerdem benötigt das Bürgermeisteramt sofort die dem Amt zustehenden Ausgabemittel für Wohltätigkeitszwecke, um ein Verzehrgeld an Handwerksburschen auszahlen zu können.
Laut Beschluss des Finanzsenates vom 03.12.2008 sind Ausgaben für einmalige Bedürfnisse und übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV gesperrt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Gesperrte Mittel können mit Zustimmung des Finanzsenates früher freigegeben werden, wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen.
Da mit einer öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung erst im Laufe des Aprils 2009 gerechnet werden kann und sich die Einnahmen und laufenden Ausgaben derzeit entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln, wird um folgenden Beschluss gebeten:
II. Beschlussvorschlag
Auf Antrag des Amtes für Gebäudewirtschaft und auf Antrag des Bürgermeisteramtes werden folgende Haushaltsstellen zu folgenden Prozentsätzen sofort freigegeben:
HSt. |
AOD |
Namentliche
Bezeichnung |
Freibetrag |
Prozentsatz
|
93161.5030 |
180 |
Einmalige Instandhaltung der Mietwohngebäude |
10.000 € |
100 |
9325.5031 |
180 |
Instandsetzung an stift. Gebäuden und in der Kirche |
37.500 € |
50 |
9416.7182 |
100 |
Zuschuss für Wohltätigkeitszwecke |
1.000 € |
100 |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene
Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine
Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von |
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3. |
Kosten in Höhe von |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |