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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0019-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Böhaker Martin und Heidemarie

Entwurfsverfasser:                            Kolb Karl-Heinz

 

Kurzbeschreibung:             

Es sind für den bestehenden Gartenbaubetrieb zwei Berge- bzw. Lagerhallen in Holzbauweise mit

einem 23° geneigtem Pultdach geplant. Die Hallen sollen zur Lagerung von Erdsubstrat aus der Gartenbaumschule sowie zur Zwischenlagerung von gärtnerischen Produkten (Ballenware, Wurzelware etc.) genutzt werden. Weiterhin sollen dort Rindenmulch, Hackschnitzel, Holzprodukte (Pflanzpfähle etc.) gelagert werden. Außerdem werden landwirtschaftliche Geräte untergestellt. Auf der Dachfläche von beiden Hallen sollen Photovoltaikmodule installiert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens :für jede Halle:

              Breite:              9,00 m              Länge:              43,00 m              höchste Seite:       6,30 m

                                                                                                                   niedrigste Seite:    2,46 m

 

                   bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.11.2011

                                    vollständig:               04.01.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, der Gebietscharakter ist nach dem Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:       nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 3              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              3

              Nachweis auf Baugrundstück:              3              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

Naturschutz:

 

In einen noch vorzulegenden Freiflächengestaltungsplan sind folgende Auflagen zu übernehmen, unter denen die Baugenehmigung erteilt werden kann:

Dauerhafte Erhaltung der Baumhecke am Südrand des Grundstückes Fl.Nr. 3976/5, Ergänzung der Gehölze am Westrand der beiden Grundstücke Fl.Nrn. 3976 und 3976/5 zu einer geschlossenen standortheimischen Baumhecke, Begrünung der Hallenwände mit Kletterpflanzen und Bereitstellung einer externen Ausgleichsfläche in der Größe der Grundfläche beider Hallen 672 m² zuzüglich sonstigem versiegelten Grund (Vollzug der Eingriffsregelung).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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