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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0062-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 23.02.2011 wurde in der Gesellschafterversammlung der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH am 10.03.2011 die Stadtwerke Bamberg Betriebsservice GmbH (STBS) gegründet. Die Gesellschaft nahm ihre Geschäftstätigkeit, den Betrieb der Gastronomie im neuen Hallenbad, mit Eröffnung des Bambados im November 2011 auf. Ab dem 2. Quartal 2012 übernahm die Gesellschaft auch den Betrieb der Gaststätte im Volkspark.

 

Laut § 8 Abs. 2 der Satzung der STBS besteht der Aufsichtsrat der STBS mit Ausnahme des Arbeitnehmervertreters aus den Aufsichträten der STWB. Der Arbeitnehmervertreter ist von der Gesellschafterversammlung aus der Mitte der Arbeitnehmer zu bestellen, wobei die Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht haben. Auf Basis einer durch den Betriebsrat der Stadtwerke Bamberg am 25.09.2012 durchgeführten Wahl wird von Seiten der Arbeitnehmer Herr Marcus Hampel, Betriebsleiter Gastronomie, zur Wahl in den Aufsichtsrat der STBS vorgeschlagen.

 

Vertreter des Gesellschafters STWB Stadtwerke Bamberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der STBS ist der Geschäftsführer der STWB. Aufgrund der Bestimmungen in § 7 Abs. 4 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH darf der Geschäftsführer der STWB sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der STBS nur aufgrund der vorherigen Zustimmung seitens der Gesellschafterversammlung der STWB ausüben. Hierzu bedarf es einer Ermächtigung für den Oberbürgermeister, als Vertreter der Stadt Bamberg in der Gesellschafterversammlung der STWB den Geschäftsführer der STWB entsprechend anzuweisen.


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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.               Der Bestellung von Herrn Marcus Hampel zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg Betriebsservice GmbH wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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