Beschlussvorlage - VO/2012/0064-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtmarketing e.V.; Anträge auf Kulturförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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19.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Das Blues- und Jazzfestival des Stadtmarketing e.V. wurde 2011 im Rahmen der Projektförderung vom Kulturreferat entsprechend der Richtlinien mit 3.500 bezuschusst. In der Sitzung des Kultursenates am 24.03.2011 kamen damals aus den Reihen der Stadträte Bedenken und Einwendungen dahingehend, dass dieses Dauerprojekt durch gezieltes Sponsoring (Bindung von Dauersponsoren, Gewinnung weiterer Sponsoren durch die Herausstellung des wirtschaftlichen Nutzens für die Sponsoren etc.) kostendeckend zu realisieren und eventuelle Deckungslücken aus dem Gesamtbudget des Stadtmarketing e.V., zu dem die Stadt Bamberg jährlich einen Zuschuss in Höhe von 61.100 leistet, auszugleichen seien.
Für das Jahr 2012 beantragt der Stadtmarketing e.V. nunmehr für das
Blues- und Jazzfestival 2012
und
Bamberg zaubert 2012
jeweils eine Projektförderung in Höhe von 3.500 , also insgesamt 7.000 .
Aus Sicht des Kulturreferates wären die beiden Veranstaltungen im Rahmen der Kulturförderrichtlinien grundsätzlich förderfähig. Betrachtet man allerdings nur einseitig die finanzielle Seite, also den von der Stadt Bamberg an den Stadtmarketing e.V. zu leistenden Betriebszuschuss, ohne dass man den nicht zu unterschätzenden kulturellen Wert dieser Veranstaltungen sieht, so kann man durchaus bei einer weiteren Förderung im Rahmen der Kulturförderrichtlinien von einer Doppelförderung ausgehen.
Wir sind der Ansicht, dass vorrangig der kulturelle Aspekt überwiegt und der damit verbundene Mehrwert aus kultureller und als Synergieeffekt auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Stadt Bamberg eine Förderung aus Mitteln des Kultur-Globalbetrages für beide Veranstaltungen rechtfertigen würde.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
x | 2. | Kosten in Höhe von bis zu 7.000,-- (im Falle einer positiven Entscheidung) , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,3 kB
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