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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0075-40

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 21. November 2011 beantragte die Stadtratsfraktion der GAL einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Inklusion an Bamberger Schulen, worauf hin die Volksschulen, Gymnasien und Real- und Wirtschaftsschule diesbezüglich befragt wurden.

 

 

Frage Nr. 1 und 2 an welchen Bamberger Schulen der Inklusionsgedanke bereits verwirklicht wurde und wie dies umgesetzt wurde, wurde von den einzelnen Schulen wie folgt beantwortet:

 

·         „schon seit vielen Jahren verwirklicht – SchülerInnen mit Behinderungen in den Bereichen Sehen, Hören und Bewegung“ (Clavius-Gymnasium),

·         „gehört zum Selbstverständnis des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums im Rahmen seiner organisatorischen und räumlichen Möglichkeiten – SchülerInnen mit Hörbehinderungen oder Auffälligkeiten aus dem Autismus-Spektrum“, „

·         “wird am Dientzenhofer-Gymnasium, welches zu 50 % behindertengerecht ausgebaut ist (Aufzug, behindertengerechte Toilette, Rollstuhlrampe) seit 1994 verwirklicht - in diesem Schuljahr 37 SchülerInnen mit Behinderungen“,

·         „ein formales Inklusionskonzept besteht nicht, jedoch besuchen regelmäßig junge Menschen mit temporärer oder dauerhafter körperlicher bzw. psychischer Beeinträchtigung das Franz-Ludwig-Gymnasium – diese erhalten einen auf den Einzelfall zugeschnittenen Nachteilsausgleih sowie der Beeinträchtigung angepasste Arbeitsbedingungen und werden erforderlichenfalls durch die Staatliche Schulpsychologin betreut“,

·         „am Kaiser-Heinrich-Gymnasium werden z.Zt. mehrere hör- bzw. sehgeschädigte Kinder unterrichtet – Umsetzung gestaltet sich problemlos, da die Schulfamilie offen und flexibel auf die SchülerInnen zugeht, sie integriert, fair behandelt und unterstützt“,

·         „Inklusionsgedanke ist an unserer Schule bereits verwirklicht worden – außerordentliches Engagement der Schule – Bsp.: spastisch gelähmter Schüler, hörbehinderte und sehgeschädige SchülerInnen mit z.T. eigens ausgestatteten Klassenzimmer„ (Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule),

·         Die Schulleiterin des Eichendorff-Gymnasiums teilte zwar mit, dass der Inklusionsgedanke dort noch nicht verwirklicht worden sei, weil das Schulgebäude nicht barrierefrei sei. Aber auch dort wurde bereits eine nahezu erblindete Schülerin erfolgreich, wenn auch mit erhöhtem Aufwand, zu einem sehr guten Abitur geführt.

·         „bisher mussten noch keine Kinder mit Behinderungen auf Grund der baulichen oder personellen Gegebenheiten abgewiesen werden“ (Graf-Stauffenberg-Realschule).

 

 

 

Die Volksschulen betreffend teilte Herr Schulrat Zeis vom Staatlichen Schulamt mit, dass im kommenden Schuljahr die Hainschule, in welcher bereits vor in Krafttreten der Behindertenkonvention im Jahr 2009 eine Partnerklasse aufgebaut wurde, im kommenden Schuljahr aufgrund räumlicher und personeller Gründe keine neue Partnerklasse mehr (ab dem 1. Jahrgang) aufbauen kann, da die Hainschule ab dem Schuljahr 2013/14 aller Voraussicht nach zweizügig wird. Ob die derzeit geplante, neue Partnerklasse in der Domschule/Schulhaus Wildensorg (wo räumliche Veränderungen notwendig wären) oder evtl. in der Grundschule Gaustadt gebildet wird, ist noch nicht entschieden. In der Mittelschule Gaustadt ist auf jeden Fall fest geplant die ursprüngliche Partnerklasse der Hainschule (dann 5. Jahrgang) fortzuführen. Einzelinklusion gibt es bereits in vielen Schulen. Häufig steht hier unterstützend ein Schulbegleiter zur Verfügung.

 

 

 

Zu Frage Nr. 3 wurden folgende Schwierigkeiten bei der Umsetzung mitgeteilt:

 

·         Clavius-Gymnasium: Anrechnungsstunden gibt es trotz erhöhtem Förder- und Betreuungsaufwands nur in Ausnahmefällen

·         E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium:Gelegentlicher Informationsmangel durch Schwierigkeiten der Eltern, mit dem Problem offen umzugehen)

·         Dientzenhofer-Gymnasium: Fehlende finanzielle Unterstützung für besondere Einrichtungen wie z.B. besondere Tafeln für sehbehinderte SchülerInnen, Aufzug für Anbau, pädagogische Kräfte zur psychologischen Betreuung)

·         Franz-Ludwig-Gymnasium: Keine unüberwindbaren Schwierigkeiten

·         Kaiser-Heinrich-Gymnasium: Die räumliche Ausstattung durch den Sachaufwandsträger lässt bzgl. der räumlichen Sondereinrichtungen nach den Bedürfnissen der Behinderten sehr zu wünschen übrig (fehlende Sondermittel für schallschluckende Vorhänge, Teppichböden etc. in Klassenzimmern, in denen Hörgeschädigte unterrichtet werden bzw. Mittel für Lichtverdunkelung bei Sehgeschädigten)

·         Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule: Probleme bei der Gestaltung des Nachteilsausgleichs. Ministerium teilte z.B. mit, dass der spastisch gelähmte Schüler damals gar nicht hätte aufgenommen werden dürfen.

 

 

 

Zu Frage Nr. 4, ob Kinder mit Behinderungen bis jetzt abgewiesen werden mussten, liegen folgende Mitteilungen vor:

 

·         Laut Herrn Schulrat Zeis (zuständig im Volksschulbereich) sind dem Staatlichen Schulamt keine Fälle bekannt.

·         Clavius-Gymnasium: kein Fall bekannt

·         E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium: Bisher keine Abweisung notwendig, da noch kein Kind angemedet wurde, das auf den Rollstuhl angewiesen ist. Darauf wäre das E.T.A. nicht eingestellt.

·         Eichendorff-Gymnasium: Bisher keine Anmeldung eines Kindes mit körperlichen Behinderungen und daher keine Abweisung erforderlich gewesen.

·         Dientzenhofer-Gymnasium: Bisher nicht.

·         Franz-Ludwig-Gymnasium: Bisher nicht.

·         Kaiser-Heinrich-Gymnasium: Behinderte im Bewegungsapparat, Rollstuhlfahrer haben (und hatten) am KHG keine Chance aufgenommen zu werden, da keinerlei Aufzüge, Rampen und/oder barrierefrei Außenwege vorhanden sind.

·         Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule: Bisher nicht.

·         Graf-Stauffenberg-Realschule: Bisher nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 5: Notwendige Hilfeleistung der Stadt Bamberg bzw. des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg  bei der weiteren Umsetzung der Inklusion:

 

·         Schulrat Zeis: evtl. bauliche Maßnahmen im Schulhaus Wildensorg, evtl. auch Gaustadt. Außerdem Unterstützung bei der Rekrutierung von Schulbegleitern über das Jugendamt

·         Clavius-Gymnasium: Schaffung der erforderlichen Infrastruktur

·         E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium: Behindertengerechte Anpassung der Schulgebäude

·         Eichendorff-Gymnasium: Bauliche Maßnahmen sowie Übernahme der Kosten für Mitarbeiter mit einer sozialpädagogischen oder therapeutischen Ausbildung, da alle Inklusionsmodelle davon ausgehen, dass der Lehrer personell unterstützt werden muss bzw. die Lernklassen entsprechend verkleinert werden müssen.

·         Dientzenhofer-Gymnasium: Klärung der Finanzierung z.B. pädagogisch ausgebildeter Sonderkräfte.

·         Franz-Ludwig-Gymnasium: Übernahme erforderlicher Maßnahmen durch den Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg

·         Kaiser-Heinrich-Gymnasium: Entsprechende räumliche Ausstattung (Siehe 3 und 4) und Einrichtung von Sonderfonds im Rahmen des Haushaltsplanes – abrufbar von jeder Schule je nach Bedarfslage.

 

 

 

Zu Frage 6: Zusammenarbeit/Austausch mit Modellschulen im Landkreis Bamberg/Oberfranken bzw. Initiative bezüglich Einrichtung einer Modellschule in Bamberg teilte Herr Schulrat Zeis mit, dass es im Volksschulbereich seit dem Schuljahr 2011/2012 die Grundschule Burgebrach als eine von insgesamt 5 Modellschulen in Oberfranken gibt. Die Anzahl der Inklusionsschulen wird wohl von der Regierung bzw. dem Kultusministerium nur sehr sparsam erhöht. In Bamberg sind wir allerdings in Sachen „Inklusionsangeboten“ auf einem guten Weg, welcher in Kooperation mit den Schulen, Lehrern, dem Förderzentrum und der Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger beharrlich weiterbeschritten und sukzessive ausgebaut werden sollte.

 

Auf der Ebene der oberfränkischen Gymnasialleiter gibt es laut Herrn Oberstudiendirektor Funk (Clavius-Gymnasium) einen Erfahrungsaustausch mit erfolgreich praktizierten Inklusionsmodellen in Bayreuth und Coburg., worin allerdings laut unseren Meldungungen, die anderen Gymnasialleiter noch nicht involviert sind. Im Bereich der Graf-Stauffenberg-Real- und Wirtschaftsschule gibt es hier keinen Austausch.

 

 

 

Frage 7:, ob eine Arbeitsgruppe auf Stadtebene ein guter Weg wäre, wurde von allen GymnasialschulleiterInnen bejaht. Für den Volksschulbereich teilte Herr Schulrat Zeis mit, dass es den Verein „FISBA“ gibt, der sich dem Thema Inklusion in besonders engagierter Weise widmet. Ob eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden muss, lässt er derzeit noch offen. Sein Ziel ist es ein Netzwerk als Hilfe für Lehrer, Eltern und Schulleitungen aufzubauen, welches sich für dieses wichtige Thema verantwortlich weiß und kompetent Hilfe anbieten kann (Elternvertreter, Lehrer, Beratungslehrer, Schulpsychologen, Ärzte, Elternberatungsstellen, Sachaufwandsträger…).

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 21.11.2011 ist hierdurch geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Bamberg, den 27.03.2012

Kultur- und Schulreferat                                                        Schulverwaltungs- und Sportamt

 

 

 

 

 

Werner Hipelius                                                                      Anita Schmidt

Bürgermeister                                                                      stellv. Amtsleiterin

 

 

 

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Anlagen

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