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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0090-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Anlass der Planung

              Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 307 G (von 1998) durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 i, in dem für den nordöstlichen Bereich im Wesentlichen die öffentliche Erschließung von der Kärntenstraße überplant wurde, die für das zwischenzeitlich realisierte Gewerbegebiet nicht benötigt wurde.

Für die südöstlich geplante Grünfläche – Sportplatz ist zumindest für die Größe dieser Fläche (seitens der Universität) kein Bedarf mehr, sodass auf deren nördlichen Teilbereich die beabsichtigte Erweiterung des angrenzenden ansässigen Gewerbebetriebes (Autohaus) realisiert werden kann.

2.      Lage des Plangebietes

Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt in Bamberg- Ost südlich der Kärntenstraße, südwestlich der Josef-Kindshoven-Straße und umfasst den nördlichen Bereich der Fl.Nrn. 5913, 5914, 5915, 5916, 5917 sowie den ehemaligen Bahndamm Fl.Nr. 5631/2.

3.              Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches ist im Flächennutzungsplan – Teilplan Art der Nutzung als Grünfläche – Sportplatz dargestellt, an welche im Westen bis zur Kärntenstraße die Fläche für Bahnanlagen angrenzt.

Für diese Grünfläche – Sportplatz sind zur Fläche für Bahnanlagen sowie zur östlich an den Geltungsbereich angrenzenden Sonderbaufläche – Studentenwohnheim Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Unwelteinwirkungen vorgesehen.

Im Flächennutzungsplan – Teilplan Landschaftsplan ist das Gebiet als Grünfläche – Sportanlage mit westlich angrenzender Bahn dargestellt.

Entlang der Bahn führt eine Hauptwegebeziehung.

4.              Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

Die nördliche Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Konzeptes Nr. 307 i ist nach wie vor im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 307 G (von 1998) als Gewerbegebiet und im Flächennutzungsplan-Teilplan Art der Nutzung bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Sie liegt somit nicht im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.

Dieser umfasst lediglich den südlichen Bereich des Bebauungsplan-Konzeptes Nr. 307 i – bisher im Flächennutzungsplan – Teilplan Art der Nutzung als Grünfläche – Sportplatz ausgewiesen sowie die ehemalige Bahnanlage entlang des westlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Konzeptes bis zur Kärntenstraße.

Diese Grünfläche – Sportplatz wird nun zur Erweiterung des bestehenden Gewerbes (Autohaus) als eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt. Aufgrund der östlichen Nachbarschaft des Studentenwohnheimes sind Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen vorzunehmen.

Die ehemalige westliche Bahnfläche wird bis zur Kärntenstraße allgemeine Grünfläche.

Im Teilplan Landschaftsplan wird die bisher als Grünfläche – Sportanlage dargestellte Fläche zum Gewerbesiedlungsbereich (gewerbliche Baufläche, gewerblich orientierte Sonder- und Gemeinbedarfsfläche, Ver- und Entsorgungsfläche) und die bisherige Fläche der Bahn wird als Grünfläche dargestellt. Die Wegeverbindung zwischen Josef-Kindshoven-Straße und Gundelsheimer Straße sowie die Grünfläche in südlicher Richtung wird zur Hauptwegebeziehung entwickelt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine Fläche von 1,3 ha.

5.              Verbindliche Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan wird gemäß der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 307 i im Parallelverfahren geändert.

6.              Umweltbericht

Von der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 i sind ausschließlich bereits überplante Flächen betroffen.

Im integrierten Grünordnungsplan sind die Umweltbelange wie z.B. intensive Be- und Durchgrünung der Grundstücke, Fassaden- und Dachbegrünung berücksichtigt.

Ein Umweltbericht ist daher nicht erforderlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.        Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.        Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.04.2012 abgegrenzte Gebiet.

3.        Der Bau- und Werksenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 18.04.2012.

4.        Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.        Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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