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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0099-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bausenates vom 06.12.2011 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 110 C in der Fassung vom 06.12.2011 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 09.01.2012 bis einschließlich 10.02.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. E.ON Bayern, mit Schreiben vom 23.12.2011

2. Amt für Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 28.12.2011

3. PLEdoc GmbH, Essen mit Schreiben vom 05.01.2012

4. Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg,

mit Schreiben vom 05.01.2012

5. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur

mit Schreiben vom 10.01.2012

6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B IV Prakt. Denkmalpflege,

Bodendenkmäler, mit Schreiben vom 11.01.2012

7.               Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 11.01.2012

8.               Kulturamt Bamberg mit Schreiben vom 19.01.2012

9.              Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 23.01.2012

10. E.ON Netz GmbH,  mit Schreiben vom 24.01.2012

11. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz,

mit Schreiben vom 25.01.2012

12. Freiwillige Feuerwehr Bamberg, Stadtbrandrat, mit Schreiben vom 27.01.2012

13. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 07.02.2012

 

B. Öffentlichkeit

1.               Wolfgang Bönig , mit Schreiben vom 29.01.2012

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner wesentlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt.

Im südlichen Teil des Geltungsbereichs wurden, bedingt durch Grundstücksverkäufe, einige Grundstücke neu vermessen und aufgeteilt. Dies führte in einigen Bereichen zu einer leichten Verschiebung der Grundkarte. Die Baulinien und Geschossigkeiten wurden diesen neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst. Grundzüge der Planung wurden davon nicht berührt. Es handelt sich lediglich um geringfügige Änderungen und Anpassungen, sodass keine erneute Auslegung erforderlich ist.

 

3.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 110 C vom 18.04.2012 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bausenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bausenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Bausenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 110 C vom 18.04.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.04.2012.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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