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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0107-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Grossmann-Adams Gabriela

Entwurfsverfasser:                            Eis Architekten GmbH

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist geplant das Grundstück mit der Fl.Nr. 3448/1 zu teilen und auf dem neu geschaffenen Grundstück ein weiteres Baurecht für ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage auszuweisen.

Das Einfamilienhaus ist als zweigeschossiges Gebäude geplant, wobei das 1.Obergeschoss als Penthaus umlaufend an allen vier Hausseiten mindestens um 1.50 m vom Erdgeschoss zurück gesetzt wird. Das Wohnhaus soll ein Flachdach erhalten. Auf Grund der topographischen Lage erscheint das Gebäude in südöstlicher Richtung dreigeschossig.

             

              Größe des Bauvorhabens: Baurecht

              Breite:              10,00 m              Länge:              14.00 m             

             

                                bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang: 27.07.2011

                            vollständig:        19.12.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 A

                            rechtsverbindlich seit: 13.06.1957

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenze

-          2. zusätzliche Wohnschicht, festgesetzt ist eine Wohnschicht

-           

              Begründung:

Grundsätzlich kann auf dem Grundstück ein neues Wohngebäude städtebaulich vertreten werden. Die Zulässigkeit kann unter folgenden Bedingungen planungsrechtlich befürwortet werden:

-          Die Grundstücksfläche des Baugrundstückes darf 800 m² nicht unterschreiten

-          Das Untergeschoss darf wegen der Hanglage kein Vollgeschoss werden

-          Die gemäß § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete zulässigen Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung von GRZ= 0,4 und GFZ= 1,2 darf nicht überschritten werden.

-          In dem geplanten Einfamilienhaus ist max. eine Wohneinheit zulässig

-          Der wertvolle Baumbestand ist zwingend zu erhalten. Im Rahmen des Bauantrages ist ein aussagekräftiger Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.

-          das Obergeschoss ist als Penthaus umlaufend an allen vier Hausseiten mindestens 1,50 m vom Erdgeschoss zurück zusetzen.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: Im Rahmen des Vorbescheides wurde von der Möglichkeit auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO, Gebrauch gemacht.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück:              2              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

             

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem Vorbescheidsantrag zu.

 

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Anlagen

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