Beschlussvorlage - VO/2012/0107-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Wohnhausneubau, Bamberg, Wildensorger Str. 46
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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18.04.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Grossmann-Adams Gabriela
Entwurfsverfasser: Eis Architekten GmbH
Kurzbeschreibung:
Es ist geplant das Grundstück mit der Fl.Nr. 3448/1 zu teilen und auf dem neu geschaffenen Grundstück ein weiteres Baurecht für ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage auszuweisen.
Das Einfamilienhaus ist als zweigeschossiges Gebäude geplant, wobei das 1.Obergeschoss als Penthaus umlaufend an allen vier Hausseiten mindestens um 1.50 m vom Erdgeschoss zurück gesetzt wird. Das Wohnhaus soll ein Flachdach erhalten. Auf Grund der topographischen Lage erscheint das Gebäude in südöstlicher Richtung dreigeschossig.
Größe des Bauvorhabens: Baurecht
Breite: 10,00 m Länge: 14.00 m
Antragseingang: 27.07.2011
vollständig: 19.12.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 A
rechtsverbindlich seit: 13.06.1957
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenze
- 2. zusätzliche Wohnschicht, festgesetzt ist eine Wohnschicht
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Begründung:
Grundsätzlich kann auf dem Grundstück ein neues Wohngebäude städtebaulich vertreten werden. Die Zulässigkeit kann unter folgenden Bedingungen planungsrechtlich befürwortet werden:
- Die Grundstücksfläche des Baugrundstückes darf 800 m² nicht unterschreiten
- Das Untergeschoss darf wegen der Hanglage kein Vollgeschoss werden
- Die gemäß § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete zulässigen Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung von GRZ= 0,4 und GFZ= 1,2 darf nicht überschritten werden.
- In dem geplanten Einfamilienhaus ist max. eine Wohneinheit zulässig
- Der wertvolle Baumbestand ist zwingend zu erhalten. Im Rahmen des Bauantrages ist ein aussagekräftiger Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
- das Obergeschoss ist als Penthaus umlaufend an allen vier Hausseiten mindestens 1,50 m vom Erdgeschoss zurück zusetzen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: Im Rahmen des Vorbescheides wurde von der Möglichkeit auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO, Gebrauch gemacht.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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182,4 kB
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