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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0110-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Böhaker Martin und Heidemarie

Entwurfsverfasser:                            Karl-Heinz Kolb

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist für den bestehenden Gartenbaubetrieb eine Berge- bzw. Lagerhalle in Holzbauweise, mit einem 23° geneigtem Pultdach geplant. Die Halle soll zur Lagerung von Erdsubstrat aus der Gartenbaumschule, zur Zwischenlagerung von gärtnerischen Produkten (Ballenware, Wurzelware ect.) genutzt werden. Weiterhin soll dort Rindenmulch, Hackschnitzel, Holzprodukte (Pflanzpfähle etc.) gelagert werden. Außerdem werden landwirtschaftliche Geräte untergestellt. Auf der Dachfläche dieser Halle soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              9,00 m              Länge:              43,00 m              2,46 m / 6,30 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.11.2011

                                    vollständig:               23.03.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben liegt im Außenbereich der Gebietscharakter ist nach dem Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gartenbauzentrum Bayern Nord hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 zweifelsfrei erfüllt sind. Die Baumschule ist ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 201 BauGB; die zusätzliche Ausführung gewerblicher Garten- und Landschaftsbautätigkeiten ist eindeutig dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                            nein:         nicht erforderlich

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich:  - -               anrechenbar : - -              nachzuweisen:  - -

              Nachweis auf Baugrundstück:              3              

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

              Naturschutz:

 

Ein Freiflächengestaltungsplan liegt vor.  Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht mit dem Freiflächengestaltungsplan Einverständnis. Für die Baumaßnahme wird eine externe Ausgleichsfläche in der Größe von 387 m² zuzüglich sonstigem versiegeltem Grund bereitgestellt.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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