"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0113-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Mit Schreiben vom 14.03.2012 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.824.300 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 7.301.000 € unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Hierzu ist das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept bis auf weiteres fortzuführen.

 

2.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

3.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

4.              Im Stellenplan sind nur die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte auszuweisen. Dies ist im Stellenplan einer eventuellen Nachtragshaushaltssatzung 2012, spätestens zum Haushalt 2013, zu berücksichtigen.

 

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stadt Bamberg auch im Haushaltsjahr 2012 nur die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen erfüllt.

„So erbringt der Verwaltungshaushalt gerade einen Überschuss, der der Tilgung der bisher aufgenommenen Kredite entspricht. Dabei sollte der Verwaltungshaushalt auch in der Lage sein, aus laufenden Einnahmen einen Anteil für die vermögenswirksamen Investitionen zu erbringen.“

 

Positiv würdigt die Regierung zwar die Stagnation der Verschuldung auch in den Finanzplanungsjahren, sieht aber keine Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt.

„Nachdem auch weiterhin keine durchgreifende Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt Bamberg zu erwarten ist, ist das rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzept fortzuführen.“

 

Beim Verwaltungshaushalt befürchtet die Regierung, dass dieser bei einem teilweisen Ausfall der Gewerbesteuer nicht mehr auszugleichen sein wird.

 

Im Vermögenshaushalt kritisiert die Regierung, dass wie bereits in den Vorjahren die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen in Höhe von 5,7 Mio. € nicht für Sondertilgungen verwendet werden.

 

Bemängelt wird seitens der Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin die Höhe der freiwilligen Leistungen. Besonders die Tatsache, dass es sich bei den rein freiwilligen Leistungen auch um nur schwer beendbare Dauerverpflichtungen handelt, wird kritisiert.

„Es wird erwartet, dass sich die Stadt an ihren Grundsatzbeschluss, die bisherigen freiwilligen Leistungen zu erhalten, aber keine neuen Leistungen auszuweisen, in Zukunft hält.“

 

Beim Stellenplan stellt die Regierung fest, dass es sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich eine Vielzahl von unbesetzten Stellen gibt.

„Die Stadt hat deshalb den Stellenplan bei einer Nachtragshaushaltssatzung 2012 bzw. spätestens zum Haushalt 2013 auf die Stellen zu beschränken, die tatsächlich im jeweiligen Jahr erforderlich sind.“

 

Bezüglich der Finanzplanung wird begrüßt, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bis auf 5,9 Mio. € anwächst. Gefahren sieht die Regierung allerdings bei der jeweils nur 1%igen Steigerung der Personalkosten. Dass die Rückflüsse des Trägerdarlehens auch weiterhin nicht für Sondertilgungen verwendet werden, wird ebenfalls als Kritikpunkt aufgeführt.

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Hierzu ist das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept bis auf weiteres fortzuführen. Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2011 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

2.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Das bedeutet, dass neue freiwillige Leistungen nur dann gewährt werden können, wenn gleichzeitig bisherige freiwillige Leistungen entsprechend reduziert werden.

 

3.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden. Damit erscheint die Verwendung derartiger Änderungen zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

4.              Im Stellenplan sind nur die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte auszuweisen. Dies ist im Stellenplan einer eventuellen Nachtragshaushaltssatzung 2012, spätestens zum Haushalt 2013, zu berücksichtigen. Das Personal- und Organisationsamt wird deshalb mit der zeitnahen Überarbeitung des bisherigen Stellenplanes beauftragt.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

 

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 14.03.2012 sicherzustellen.

Reduzieren

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...