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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0118-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Sparkasse Bamberg

Entwurfsverfasser:                            Architekten Dipl.-Ing.(FH)  Gick und Seiler

 

Kurzbeschreibung:             

Das bestehende Sparkassengebäude soll durch einen dreigeschossigen Glasanbau an der Ecke Schönleinsplatz und Hainstraße erweitert werden. Mit diesem Glasanbau soll der Eingangsbereich des Sparkassenhauptgebäudes aufgewertet und betont werden. Im Erdgeschoss ist ein Selbstbedienungsbereich und der barrierefreie Zugang zur Sparkasse vorgesehen. Im ersten und zweiten Obergeschoss werden durch den  Anbau Büros erweitert bzw. neu geschaffen. Es werden außerdem weitere Besprechungsräume vorgesehen. In dem bestehenden Gebäude werden in allen Geschossen Büroflächen zum Teil neu strukturiert und kleinere Umbauten vorgenommen.

Im 5. Obergeschoss wird ein Versammlungssaal zu Büroräumen umgenutzt.

             

              Größe des Bauvorhabens: Anbau

              Breite:              4,98 m              Länge: am Schönleinsplatz: 17,00 m                       11,20 m

                                                      an der Hainstraße:    18,70 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               16.02.2012

                                    vollständig:            15.03.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.: 119 B

                            rechtsverbindlich seit: 31.08.1984

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

- Überschreitung der Baugrenzen

              Begründung:

- Die Abweichung berührt nicht die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                            nein:        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8              anrechenbar: 20 nachzuweisen:            kein zusätzlicher Stellplatzbedarf

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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