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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0202-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Billigung der Neufassung des Städtebaulichen Vertrages

- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

- Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.     Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 03.02.2010 wurde der Bebauungsplan – Entwurf Nr. 20 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 15.03. bis einschließlich 19.04.2010 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Zum Bebauungsplan-Entwurf gingen Anregungen ein, die zusammen mit veränderten Überlegungen zu den geplanten Baumaßnahmen der Caritas zur Planänderung des Bebauungsplan-Entwurfs vom 03.02.2010 führen, so dass die Planung erneut ausgelegt werden muss.

 

2.              Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfes (vom 03.02.2010)

 

-          Die bisher im Bebauungsplan-Entwurf vom 03.02.2010 geplante Sporthalle südlich der Fachakademie entfällt – so auch der geplante Sportplatz östlich der Fachakademie.

-          Der Kindergarten-Neubau wurde neu konzipiert:

Der bisherige Kindergarten war mit einer Tiefgarage geplant; die Bruttogeschossfläche betrug 1442 m² für 4 Kindergarten-Gruppen und 3 Kinderkrippen-Gruppen (mit 12 Kindern/Gruppe).
Der neugeplante Kindergarten mit einer Bruttogeschossfläche von 1.860 m2 wurde ohne Tiefgarage geplant für ebenfalls 4 Kindergarten-Gruppen, aber nun 4 Kinderkrippen-Gruppen (allerdings für nur 11 Kinder/Gruppe).

-         In der entfallenden Tiefgarage waren 13 Stellplätze vorgesehen, für die bis zur Realisierung dieser Tiefgarage ein temporärer Stellplatz im Osten – östlich der Fachakademie geplant war, der nun ebenfalls entfällt.

-         Dafür ist der komplette Abriss des Kinderheimes („Turm“ mit 6 Geschossen) im Süden geplant, auf dessen Fläche sofort im Anschluss an den Abriss neue Stellplätze errichtet werden (geregelt im städtebaulichen Vertrag), sodass letztendlich auf dem gesamten Grundstück 59 Stellplätze bestehen werden und der Stellplatzbedarf von 59 St somit gedeckt ist (bisher waren im Bebauungsplan-Entwurf 52 St ausgewiesen für einen Bedarf von 49 St).
An der Stelle des bisherigen Turms wird im Bebauungsplan-Entwurf ein Baurecht für ein eventuell zu errichtendes Gebäude mit maximal III Geschossen vorgesehen.

-         Die bisherige Zufahrt zum Grundstück vom Jakobsberg aus befand sich unmittelbar westlich neben dem Elisabethenheim – diese wird nun weiter westlich verlegt.

-         Bäume, die bereits im Zuge der zwischenzeitlichen Schulsanierung als Ersatzpflanzung neu angepflanzt wurden, sind im Bebauungsplan-Entwurf neu als Bestand aufgenommen worden – mit eigenem Planzeichen deklariert als „Neupflanzung zu erhalten“ gegenüber dem Alt-Bestand an Bäumen – deklariert als „Erhaltungsgebot für Gehölze – Einzelbäume“ (s. Bebauungsplan-Entwurf – A.Festsetzungen).

-         Seitens der Joseph-Stiftung Bamberg wurde im Auftrag des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg aufgrund der Anregung des Amtes für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben, um so die Auswirkungen des Fahrverkehrs, der Stellplätze und der Sportanlagen auf die nächstgelegenen Wohnungen hinsichtlich der Einhaltung der Immissionsrichtwerte abzuklären.
Dieses Lärmschutzgutachten vom 02.09.2010 - überarbeitet hinsichtlich der baulichen Veränderungen vom 02.03.2012 (siehe Anlage zur Begründung) – zeigt aufgrund der schalltechnischen Berechnungen, dass mit den oberirdischen Stellplätzen bei allen Immissionsarten bei reiner Tagnutzung die schalltechnischen Orientierungswerte ohne Lärmschutzmaßnahmen unterschritten und somit eingehalten werden.

 

 

3.              Städtebaulicher Vertrag

 

Aufgrund des durch die beabsichtigte Modernisierungs-, Um- und Neubauten zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens wurde begleitend zum Bebauungsplanverfahren und zu bereits erteilten Genehmigungen ein städtebaulicher Vertrag (vom 13.07.2009) zwischen der Stadt Bamberg (Baureferat) und dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg abgeschlossen. Allerdings konnten die vereinbarten Maßnahmen nicht in Gänze durch die Caritas umgesetzt werden.

 

Im damaligen Vertrag waren zum Stellplatznachweis Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem neu zu errichtenden Kindergarten vorgesehen, allerdings unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der zeitlichen Unbestimmtheit. Durch die geänderte Planung für den Kindergarten entfällt nun die Tiefgaragenlösung, sodass die erforderlichen Stellplätze ebenerdig auf dem Gelände untergebracht werden müssen. Hierzu ist nun statt einer Reduzierung um zwei Stockwerke der vollständige Abriss des VI-geschossigen Wohnheim-„Turmes“ im Anschluss an die Neuerrichtung des Kindergartens (innerhalb von 9 Monaten) vorgesehen. An der Stelle des „Turmes“ wird ein III-geschossiges Baurecht vorgesehen.

 

Die vereinbarte Verlegung des Unterrichtsbeginns zur Entzerrung der allgemeinen Verkehrssituation ist erfolgt.

 

Die zur Aktivierung des öffentlichen Nahverkehrs vereinbarte Zurverfügungstellung des „Semester-Tickets“ für alle Schüler durch die Caritas konnte nicht bewerkstelligt werden, da das „Semester-Ticket“ eine Sondervereinbarung zwischen dem Studentenwerk und den Stadtwerken darstellt, das die Schüler der Fachakademie für Sozialpädagogik und der Berufsfachschule für Altenpflege nicht umfasst.

 

Insofern ist der Städtebauliche Vertrag vom 13.07.2009 zu ändern und erneut abzuschließen (s. Anlage). Die Caritas ist nunmehr bereit, ihren Schülern einen Zuschuss zur Schülerjahresfahrkarte der Stadtwerke in Höhe der Kosten für ein Semesterticket zu gewähren, um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel maßgeblich zu unterstützen und anzuregen.

 

Zwischenzeitlich wurde als ergänzende Maßnahme zur Entspannung der Verkehrs- und Parksituation das Lizenzgebiet Jakobsberg erweitert – mit der Auswirkung auf das Grundstück des Elisabethenheimes, dass zukünftig nur noch auf den auf dem Gelände ausgewiesenen Stellplätzen (59 Stück) geparkt werden kann. Zudem ist eine Verbesserung der Anbindung durch den ÖPNV durch die Buslinie 910 erfolgt.

 

4.      Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein.
 

3.1        Behörden und Träger öffentlicher Belange             
 

4.1.1              Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.              mit Schreiben vom 26.01.2010

              Ober Königstraße 4b
              96052 Bamberg
4.1.2              Amt für Wirtschaft der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 22.03.2010
4.1.3              Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg              mit Schreiben vom 26.02.2010
              Marientorgraben 1
              90402 Nürnberg

4.1.4              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege              mit Schreiben vom 24.02.2010
              Schloss Seehof
              96117 Memmelsdorf

4.1.5              Zweckverband für Rettungsdienst und               mit Schreiben vom 24.02.2010
              Feuerwehralarmierung
              Paradiesweg 1

              96049 Bamberg

4.1.6              Abt. Erschließung – FB 6A –E – Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 01.03.2010

4.1.7              E.ON Bayern AG              mit Schreiben vom 19.03.2010

              Hallstadter Straße 119

              96052 Bamberg

4.1.8              Hochbauamt/Denkmalpflege Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 09.02.2010

4.1.9              Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern              mit Schreiben vom 24.03.2010

              Ludwigstraße 20

              95444 Bayreuth

4.1.10              Regierung von Oberfranken              mit Schreiben vom 29.03.2010

              Ludwigstraße 20

              95444 Bayreuth

4.1.11              Freiwillige Feuerwehr Bamberg              mit Schreiben vom 09.04.2010

              Margaretendamm 40

              96052 Bamberg

4.1.12    VCD Kreisverband Bamberg e.V.              mit Schreiben vom 19.04.2010

Farnweg 4

96052 Bamberg

4.1.13              Stadtwerke Bamberg              mit Schreiben vom 13.04.2010

              Margaretendamm 28

              96052 Bamberg

4.1.14              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz              mit Schreiben vom 20.04.2010

              Stadt Bamberg

              96049 Bamberg

 

4.2              Öffentlichkeit
 

4.2.1              Klaus Raupach              mit Schreiben vom 15.04.2010

              Wildensorger Straße 23

              96049 Bamberg

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang
(Anlage 1).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag
 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis

2.      Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

3.      Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

4.      Der Bau- und Werksenat billigt die Neufassung des Städtebaulichen Vertrags zwischen dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. und der Stadt Bamberg.

5.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 20 vom 13.06.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 13.06.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

6.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 20 vom 13.06.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 13.06.2012 gemäß § 4 Abs. 2 i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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