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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0203-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Um bereits frühzeitig die Risiken und Problembereiche für die Haushaltsplanung 2013 erkennen zu können, hat das Kämmereiamt auf der Grundlage des Finanzplanes vom 14.12.2011 eine Haushaltsprognose 2013 erstellt. Dabei mussten allerdings Anpassungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Einnahmen- und Ausgabenbereich erfolgen. Die Prognose kann den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.

 

Demnach entstehen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt von 12,738 Mio. € und im Vermögenshaushalt von 10,967 Mio. €.

 

Dabei sind im Vermögenshaushalt neben den Fortführungsmaßnahmen nur dringend erforderliche neue Projekte berücksichtigt!

 

Eine Rücklagenentnahme ist nicht möglich, da keine frei verfügbare Rücklage mehr vorhanden ist.

 


Deshalb muss bei der Aufstellung des städtischen Haushaltes von Verwaltung und Stadtrat strikte Haushaltsdisziplin beachtet werden. Es sind deshalb mindestens folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

 

Ø             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungssteigerungen,

Ø             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2012,

Ø             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

Ø             keine Netto-Neuverschuldung,

Ø             Sondertilgung von Krediten aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls ist ein Einstieg in eine umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den vom Kämmereiamt entworfenen Zeitplan (Anlage 3) verwiesen werden. Demnach könnte die Übergabe des Haushaltsentwurfes am 21.11.2011 erfolgen, die Haushaltsberatungen vom 05. bis 07.12.2012 stattfinden und der Haushalt am 12.12.2012 verabschiedet werden. Wie aus dem Zeitplan ersichtlich, ist Mitte Oktober eine Information der Fraktionen über den Entwicklungsstand des Haushaltes geplant. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2013 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

 

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Anlagen

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